Beschlussvorschlag:
1. Der Gestaltungsvariante
1B zum Brückenbauwerk Stiftsplatz wird zugestimmt (siehe Anlage 1). Die
Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung dieser Vorzugsvariante 1B weiter
fortzuführen. Die weitere Konkretisierung des Gestaltungsentwurfs ist dabei
insbesondere mit der Sanierung des Brückenbauwerks und der Umsetzung des 4. BA
baulich zu harmonisieren.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, auf
Grundlage der Vorzugsvariante 1B eine Beteiligung der Anlieger an der Planung
für die städtebauliche Gestaltung der Platzsituation durchzuführen. Die
Ergebnisse der Anliegerbeteiligung fließen in die weitere Planung ein. Vor
Fördermittelantragstellung für den 3. und 4. BA werden die Entwürfe den
politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.
3. Die Verwaltung wird weiterhin damit beauftragt, einen Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Kommunaler Straßenbau“ für die Sanierung des technischen Brückenbauwerks zu prüfen und vorzubereiten.
Sachverhalt:
Im Ortskern der Gemeinde Nottuln befindet sich im
Kreuzungsbereich Stiftsplatz (Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße) über dem
Nonnenbach ein großflächig überbautes Brückenbauwerk. Bei einer Brückenprüfung
im Oktober 2018 wurden statische Mängel festgestellt, die Brücke ist seitdem
auf 3,5 Tonnen abgelastet. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerksprüfungen nach
DIN 1076 wurden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt, um die Standsicherheit
jeweils wieder für einen kurzen Folgezeitraum zu testieren. Die nächste Prüfung
der Brücke erfolgt im November 2020. Bei jeder Prüfung besteht das Risiko, dass
das Brückenbauwerk mit sofortiger Wirkung für den Fahrzeugverkehr geschlossen
werden muss. Im Ergebnis muss das Bauwerk in Kürze erneuert werden.
Diese anstehende notwendige Baumaßnahme hat die
Gemeinde Nottuln zum Anlass genommen, zeitgleich auch die Platzgestaltung an
der Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den
Nonnenbach erlebbarer zu machen. Dazu wurde ein Planungsauftrag an das Büros
Wolters&Partner für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs in 3
Varianten vergeben.
Die ersten Gestaltungsentwürfe des beauftragten
Büros in mehreren Varianten wurden dem Ausschuss in seiner Sitzung am
05.05.2020 vorgestellt und insoweit zur Kenntnis und anschließenden
fraktionsinternen Beratung gegeben. In der entsprechenden ausführlichen Vorlage
wurden die Varianten vorgestellt und diskutiert. Seitens der Verwaltung wurden
in Abstimmung mit dem Planungsbüro die Varianten 1B und die Varianten 2/2A für
die weitere und vertiefte Planungsdiskussion vorgeschlagen (siehe VL 050/2020).
Von Seiten der Politik wurde in der Sitzung eine
weitere Variante mit einer geänderten Verkehrsführung und der ausschließlichen
Nutzung der Brücke für Fußgänger vorgeschlagen.
Auf dieser Grundlage soll nun, wie angekündigt, in
der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen eine Vorzugsvariante für die weitere Planung beschlossen werden.
Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Abmessungen des
Brückenbauwerks aus dem städtebaulichen Entwurf im weiteren Verlauf als
Grundlage für die Umplanung des technischen Brückenbauwerks dienen werden. Mit
weiterem Fortschritt der Planung des Brückenwerks sind die zugrundeliegenden Maße
nicht mehr veränderbar, weshalb dieser Entscheidung besondere Bedeutung
zukommt.
Der Bereich des Brückenbauwerks liegt im bisher
geplanten Bereich des 4. BA des barrierefreien Ortskerns. Vor diesem
Hintergrund besteht nun die Chance und Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4.
BA einschließlich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und
des Kirchplatzes in einem gemeinsamen Planungsansatz zu beplanen und zu
gestalten.
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 05.05.2020
ebenfalls damit beauftragt, die Planung des 4. BA aufzunehmen und diese weiter
zu entwickeln. Der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks
Stiftsplatz und der Oberflächengestaltung wird dabei Rechnung getragen,
insbesondere hat die Verwaltung die Sanierung des Brückenbauwerks und die
Umsetzung des 4. BA baulich zu harmonisieren.
Im Rahmen der Entwicklung des Gestaltungsentwurfs
bzw. der weiteren Planungen sieht die Verwaltung ebenfalls eine Beteiligung der
Anlieger des Planungsbereichs vor.
Mit dem heutigen Beschluss soll wie bereits mit VL
050/2020 angekündigt die grundlegende Richtung der weiteren Planung, die sog.
Vorzugsvariante festgelegt werden. Dazu als Rückblick das Nachstehende:
Entwurfs- bzw.
Gestaltungsvarianten
In allen Varianten 1 bleiben die jetzigen Fahrbeziehungen grundsätzlich erhalten. Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Lage des Brunnens, der Fahrbahn und die Breite des Brückenbauwerks.
Das wesentliche Merkmal der Varianten 2 ist die Abbindung der Kurzen Straße. Die Fahrbeziehung
von der Kurzen Straße zu den Straßen Kirchplatz bzw. Stiftsplatz ist damit
nicht mehr gegeben. Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die
Lage des Brunnens und die Anlage einer Treppenanlage mit Zugang zum Nonnenbach.
In der
Variante 3 wird das Brückenbauwerk zweigeteilt angelegt, es entstehen somit
zwei Bauwerke mit knapp 13m und 4 m Breite. Hierdurch entstehen zusätzlich hohe
Kosten, auch durch die dann notwendige regelmäßige Kontrolle von zwei
Brückenbauwerken. Ein deutlicher Mehrwert an gestalterischer Qualität ist dabei
jedoch nicht zu erkennen. Es entstehen eher unklare Fahrbeziehungen, die die
Orientierung erschweren. Insgesamt ist die Variante 3 von einem hohen Anteil an
Flächen gekennzeichnet, in denen motorisierter Verkehr aufkommt. Insoweit sind
die autofreien Flächen kleiner als in den Varianten 1 und 2 und deren
Untervarianten.
Im Rahmen der Diskussion der Entwurfsvarianten in
der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
am 05.05.2020 wurde seitens der Politik eine Variante „Fußgängerbrücke“ vorgeschlagen. Bei dieser Variante wird
die Brücke durch eine geänderte Verkehrsführung frei von motorisiertem Verkehr
gehalten. Die Brücke wäre damit ausschließlich für den Fußgängerverkehr
zugänglich. Aus fachlicher Sicht ist diese Variante jedoch keine Option, da die
Brücke dann für keinerlei Fahrzeugverkehr nutzbar wäre, was deutliche
Einschränkungen für die Nutzung im Rahmen der vielen Veranstaltungen im Laufe
des Jahres im Ortskern mit sich bringen würde (Wochenmarkt, Kirmes,
Schützenfeste, Martinimarkt usw.). Zudem ändert sich durch das Verbot, die
Brücke mit Kraftfahrzeugen zu befahren, der Brückenzustand nicht. Im Falle einer
Schließung sind nicht nur Fahrzeuge maßgebend, sondern auch Fußgänger, die die
Brücke dann ebenfalls nicht mehr passieren könnten. In der Konsequenz läge im
Ortskern ein unbenutzbares Brückenbauwerk, das weder von Fußgängern noch von
PKW/LKW genutzt werden dürfte.
Die Verwaltung hatte vor diesem Hintergrund bereits in der Sitzung am 05.05.2020 in Abstimmung mit dem Planungsbüro die vertiefte Diskussion der beiden Varianten 1B und 2/2A vorgeschlagen.
Merkmale und
Vorteile der Variante 1B:
-
Alle Verkehrsbeziehungen bleiben grundsätzlich
erhalten,
-
Die Fahrbahn des Kirchplatzes wird stark
verschwenkt, sodass eine Entschleunigung der gefahrenen Geschwindigkeiten
möglich ist,
-
Es werden zwei Kreuzungspunkte gebildet
(Kirchplatz / Stiftsplatz und Kurze Straße / Kirchstraße), dadurch entstehen
klare Fahrbeziehungen, die eine leichte Orientierung ermöglichen,
-
Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks
auf 13,20 m möglich,
-
Der Brunnen bleibt an seinem heutigen Standort
erhalten, liegt aber außerhalb der Fahrbahn, und kann durch seine Lage im
Gehwegbereich durch Passanten gefahrlos besichtigt werden,
-
Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des
Gewässers nördlich des Nonnenbachs möglich, der Brunnen ist in die
Platzgestaltung integriert,
-
Südliche Fahrbahnbegrenzungen zum Marktplatz
können im Bestand erhalten bleiben
(siehe Anlage 1).
Merkmale und
Vorteile der Variante 2/2A
Bei der Variante
2A als Untervariante zu Variante 2
wird auf die Treppenanlage verzichtet. Damit entfällt ein direkter Zugang zum
Nonnenbach. Dies ist bedenkenswert vor dem Hintergrund, dass der Nonnenbach
nicht dauerhaft ausreichend Wasser führt, um als urbane Wasserfläche erlebbar
zu sein. Daher erfolgt im Weiteren nur noch die Betrachtung der Variante 2A mit
ihren Vorteilen:
-
Die Kurze Straße wird abgebunden und endet in
einer Sackgasse mit Wendemöglichkeit; dadurch werden Durchgangsverkehre
unterbunden (keine Fahrbeziehung Kurze Straße – Stiftsplatz mehr), was zu einer
Verkehrsberuhigung führt,
-
Starke Reduzierung des Brückenbauwerks auf 10,95 m
möglich, da die Fahrbeziehung zur Kurzen Straße wegfällt,
-
Der Brunnen bleibt im Bestand erhalten, sodass die
Fahrbahn des Kirchplatzes verschwenkt werden muss,
-
Deutlich höhere Aufenthaltsqualität südlich des
Nonnenbachs durch die Gestaltung eines autofreien Platzes,
-
Brunnen kann durch seine Lage im Gehwegbereich
durch Passanten gefahrlos besichtigt werden,
-
Klare Fahrbahnführung,
-
Südliche Fahrbahnbegrenzungen zum Marktplatz
können im Bestand erhalten werden,
-
Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des
Gewässers nördlich und südlich des Nonnenbachs möglich
(siehe Anlagen 2 und 3).
Gegenüberstellung
und Vorschlag einer Vorzugsvariante 1B
Die Variante 2/2A bedeutet im Vergleich zu der
Variante 1B weitreichendere bauliche
und strukturelle Veränderungen, insbesondere wird die Fahrbeziehung zwischen
Kurze Straße und Stiftsplatz unterbunden. Hierdurch ist eine starke Reduzierung
des Brückenbauwerks auf 10,95 m möglich, die kürzeste Ausführung im Vergleich
aller Varianten. Weiterhin entsteht eine hohe Aufenthaltsqualität in einem
vergleichsweise größeren Bereich nördlich und südlich des Nonnenbachs. Der
Brunnen kann in seiner jetzigen Lage erhalten bleiben. Dies sind eindeutig
klare Vorzüge der Variante 2A.
Die Variante 1B bedeutet im Vergleich hierzu
geringere bauliche Veränderungen und einen geringeren Eingriff in vorhandene,
insbesondere auch verkehrstechnische Strukturen. Eine starke Reduzierung der
Breite des Brückenbauwerks ist möglich, der Brunnen kann an seinem jetzigen
Standort erhalten bleiben. Neue Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des
Nonnenbachs entstehen in einem kleineren Bereich (nur nördlich) als bei
Variante 2A.
In der Abwägung überwiegt aus Sicht der Verwaltung
jedoch der Nachteil, den die Abbindung der Kurzen Straße in Variante 2A für den
vielfach genutzten Ortskern ausmacht, die Vorteile eines hierdurch entstehenden
größeren Aufenthaltsbereiches.
Aus heutiger Sicht erscheint es für die
Aufrechterhaltung der Multifunktionalität des Ortskerns, für die dort
ansässigen Betriebe und die ökonomischen und kulturellen/sozialen Belange im
Allgemeinen insgesamt vorteilhafter, wenn die bestehenden Fahrbeziehungen
grundsätzlich aufrechterhalten werden. In diesem Zusammenhang wird den
Interessen der verbliebenen Geschäfte im Ortskern, der ansässigen Gastronomie
und den vielen kulturellen und sozialen Veranstaltungen im Ortskern Rechnung
getragen. Für all diese Interessen sind die Aufrechterhaltung der
Fahrbeziehungen, mindestens aber eine grundsätzliche Befahrbarkeit des
Planungsbereichs auch mit größeren Fahrzeugen sowie auch eine gewisse
Leichtigkeit der Verkehre von großer Bedeutung. Diese Möglichkeiten wären mit
der Variante 2A auch im Hinblick auf die verkehrstechnischen Engstellen im
weiteren Verlauf der Straßen Kirchplatz und Kirchstraße in dieser Form nicht
gegeben.
Die Vorzüge der Variante 2A und die hiermit
einhergehenden Chancen gerade auch für die städtebauliche Qualität des
Ortskerns sind auch aus Sicht der Verwaltung deutlich. Im Ergebnis und unter
Berücksichtigung aller Belange unterliegen diese Vorzüge jedoch den Vorzügen
der Variante 1B. In der Variante 1B werden alle Planungsziele erreicht, es
bestehen deutlich mehr Vorteile auch im Vergleich zu den anderen Varianten.
Die Verwaltung
spricht sich vor diesem Hintergrund für die weitere Planung und Realisierung
der Variante 1B aus.
Auch in dieser Variante bleibt im Übrigen
grundsätzlich die Option erhalten, die Kurze Straße temporär bzw. nach Bedarf
für den Durchgangsverkehr zu sperren; in der weiteren Planung soll daher eine
Wendemöglichkeit bereits heute vorgesehen und im Zuge des Umbaus realisiert
werden (siehe Anlage 4).
Weiteres Vorgehen
/ Zeitplan
Mit einem Beschluss im obigen Sinne kann die
Verwaltung eine Weiterführung der Planung der Vorzugsvariante veranlassen und
die Planung für das Brückenbauwerk und die Oberflächengestaltung konkret
fortführen. Der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks
Stiftsplatz wird damit Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang ist auch eine
gezielte Beteiligung der Anlieger an der Entwurfsplanung vorgesehen. Hier hat
die Verwaltung die Eingabe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Anlage 5
entnommen werden kann, zur Kenntnis genommen. Nach diesseitiger Auffassung und
in Übereinstimmung mit der Forschung zu Beteiligungsprozessen in
Planungsverfahren einerseits sowie den praktischen Erfahrungen in der
Durchführung von Beteiligungsprozessen andererseits, rät die Verwaltung auch
weiterhin zur frühzeitigen Einbindung der maßgeblichen Akteure. Dies allerdings
auf Grundlage einer politisch vorabgestimmten und konsensfähigen Planung, wie
sie nunmehr in Anlage 1 angeboten wird. Diese hat schließlich einen Reifegrad,
der eine Stoßrichtung erkennen lässt und sie insoweit diskussionsfähig macht.
Gleichzeitig ist sie aber noch nicht so weit gereift, als dass sie nicht mehr
in der konkreten Ausgestaltung veränderlich wäre. Das ist regelmäßig der
Zeitpunkt, zu dem Beteiligung besonders fruchtbar ist.
In dieser Zeit wäre sodann auch die in der Sitzung
des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 05.05.2020
thematisierte Einberufung des mobilen Baukulturbeirats beim LWL (dazu
einleitend VL 126/2018) anzusetzen. Ob dies tatsächlich notwendig sein wird,
ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der dafür notwendigen Aufwendungen
insbesondere zeitlicher Art und in Anbetracht der Tatsache, dass der Beirat
i.d.R. nicht öfter als dreimal von derselben Gemeinde in Anspruch genommen
werden kann, gesondert zu beraten.
Im weiteren Verlauf erfolgen dann die
Ausführungsplanung und die Vergabe der Bauleistungen kann vorbereitet werden.
Die Ausführungsplanung wird dem Ausschuss zum Baubeschluss vorgelegt.
Eine Antragstellung für Fördermittel ist erst im
Herbst 2021 (Stichtag voraussichtlich 30.09.2021) für eine Bewilligung und
Realisierung der Maßnahme in 2022 möglich. Vor der Ausschreibung von Leistungen
muss ein Bewilligungsbescheid in 2022 abgewartet werden.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist erst mit dem
Baubeschluss, dem Beschluss des Haushaltes 2022 und ggf. mit Vorliegen eines
Zuwendungsbescheids möglich.
Der Baustart ist dann frühestens ab Sommer 2022
möglich. Wird hier mit dem Umbau des 3. BA begonnen, kann sich der Umbau 4. BA
im Herbst 2022 anschließen. Die Bauzeit wird ungefähr 4-5 Monate in Anspruch
nehmen.
Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme wiederum in Bauabschnitte unterteilt erfolgen muss. Einzelne
Maßnahmen werden zeitlich und organisatorisch voneinander getrennt realisiert
werden müssen, hierzu zählt insbesondere das technische Brückenbauwerk.
KAG-Beitragspflicht
Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im
Ortskern ist auch für den 4. BA und den Teilbereich Brückenbauwerk eine
eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob und inwieweit die Umsetzung der o.
g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen.
Eine abschließende Aussage zu einer
KAG-Beitragspflicht und deren Gegenstand kann somit erst zu einem späteren
Zeitpunkt getroffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsätzlich ist hinsichtlich der Sanierung des
Brückenbauwerks am Stiftsplatz die aufgrund statischer Mängel notwendige
technische Sanierung des Brückenbauwerks an sich von einer Neugestaltung des
darüber liegenden, öffentlichen Straßen- bzw. Platzbereichs zu unterscheiden.
Hier ist eine Aufteilung der Kosten der Maßnahmen (Brückenbau, Straßenbau) zu
berücksichtigen. Für die Planung des technischen Brückenbauwerks sind bereits
Mittel im Haushalt 2018 eingestellt und in das Haushaltsjahr 2020 übertragen
worden.
Gemäß Beschluss des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 05.05.2020 wurde die
Verwaltung damit beauftragt, die Planung des 4. BA weiter zu entwickeln. Die
dringende Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz und die
Gestaltung des Oberflächenbereichs des Brückenbauwerks werden in die Planung
integriert. Für die Planung des 4. BA wurden im Haushaltsjahr 2020 Mittel in
Höhe von 80.000 Euro veranschlagt. Auf Grundlage des Beschlusses vom 05.05.2020
werden diese Mittel nun wie folgt eingesetzt: 30.000 Euro für eine Anpassung
der vorliegenden Planung des 3. BA, 50.000 Euro für die Planung des 4. BA.
Die Kosten für die bauliche Umsetzung einer
Neugestaltung können erst mit Vorliegen konkreter Planungen ermittelt werden.
Diese Kosten werden dann in die folgenden Haushalte eingestellt.
Gemäß Beschluss des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 05.05.2020 wurde die
Verwaltung ferner damit beauftragt, einen Antrag auf Städtebaufördermittel für
den 4. BA zum Stichtag 30.09.2021 einzureichen. Mit positivem Bescheid wird die
Maßnahme voraussichtlich mit 60 % der Baukosten gefördert. Der Eigenanteil der
Gemeinde Nottuln liegt demnach bei 40 %. Bei der Berechnung der Förderung
werden seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine
Aussage darüber getroffen werden, ob für die geplanten Maßnahmen satzungsgemäß
KAG-Beiträge erhoben werden können. Für die Einschätzung der Frage der
KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird, analog zum 1. und
2. BA, ein externes Büro hinzugezogen.
Ein Antrag auf Fördermittel aus dem Programm
„Kommunaler Straßenbau“ für die Sanierung des technischen Brückenbauwerks wird
ergänzend und flankierend vorbereitet.
Anlagen:
Anlage
1 Entwicklungskonzept Brückenbauwerk
Stiftsplatz: Variante 1B
Anlage
2 Entwicklungskonzept
Brückenbauwerk Stiftsplatz: Variante 2
Anlage
3 Entwicklungskonzept
Brückenbauwerk Stiftsplatz: Variante 2A
Anlage
4 Entwicklungskonzept Brückenbauwerk
Stiftsplatz: Gegenüberstellung Varianten 1B und 2A
Anlage
5 Schreiben der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 19.05.2020