Betreff
Gestaltungsentwurf Brückenbauwerk Stiftsplatz: Beschluss einer Vorzugsvariante
Vorlage
050/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Gestaltungsvariante 1B zum Brückenbauwerk Stiftsplatz wird zugestimmt (siehe Anlage 1). Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung dieser Vorzugsvariante 1B weiter fortzuführen. Die weitere Konkretisierung des Gestaltungsentwurfs ist dabei insbesondere mit der Sanierung des Brückenbauwerks und der Umsetzung des 4. BA baulich zu harmonisieren.

2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, auf Grundlage der Vorzugsvariante 1B eine Beteiligung der Anlieger an der Planung für die städtebauliche Gestaltung der Platzsituation durchzuführen. Die Ergebnisse der Anliegerbeteiligung fließen in die weitere Planung ein. Vor Fördermittelantragstellung für den 3. und 4. BA werden die Entwürfe den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.

3. Die Verwaltung wird weiterhin damit beauftragt, einen Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Kommunaler Straßenbau“ für die Sanierung des technischen Brückenbauwerks zu prüfen und vorzubereiten.


Sachverhalt:

Im Ortskern der Gemeinde Nottuln befindet sich im Kreuzungsbereich Stiftsplatz (Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße) über dem Nonnenbach ein großflächig überbautes Brückenbauwerk. Bei einer Brückenprüfung im Oktober 2018 wurden statische Mängel festgestellt, die Brücke ist seitdem auf 3,5 Tonnen abgelastet. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt, um die Standsicherheit jeweils wieder für einen kurzen Folgezeitraum zu testieren. Die nächste Prüfung der Brücke erfolgt im November 2020. Bei jeder Prüfung besteht das Risiko, dass das Brückenbauwerk mit sofortiger Wirkung für den Fahrzeugverkehr geschlossen werden muss. Im Ergebnis muss das Bauwerk in Kürze erneuert werden.

Diese anstehende notwendige Baumaßnahme hat die Gemeinde Nottuln zum Anlass genommen, zeitgleich auch die Platzgestaltung an der Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den Nonnenbach erlebbarer zu machen. Dazu wurde ein Planungsauftrag an das Büros Wolters&Partner für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs in 3 Varianten vergeben.

Die ersten Gestaltungsentwürfe des beauftragten Büros in mehreren Varianten wurden dem Ausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2020 vorgestellt und insoweit zur Kenntnis und anschließenden fraktionsinternen Beratung gegeben. In der entsprechenden ausführlichen Vorlage wurden die Varianten vorgestellt und diskutiert. Seitens der Verwaltung wurden in Abstimmung mit dem Planungsbüro die Varianten 1B und die Varianten 2/2A für die weitere und vertiefte Planungsdiskussion vorgeschlagen (siehe VL 050/2020).

Von Seiten der Politik wurde in der Sitzung eine weitere Variante mit einer geänderten Verkehrsführung und der ausschließlichen Nutzung der Brücke für Fußgänger vorgeschlagen.

Auf dieser Grundlage soll nun, wie angekündigt, in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen eine Vorzugsvariante für die weitere Planung beschlossen werden. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Abmessungen des Brückenbauwerks aus dem städtebaulichen Entwurf im weiteren Verlauf als Grundlage für die Umplanung des technischen Brückenbauwerks dienen werden. Mit weiterem Fortschritt der Planung des Brückenwerks sind die zugrundeliegenden Maße nicht mehr veränderbar, weshalb dieser Entscheidung besondere Bedeutung zukommt.

Der Bereich des Brückenbauwerks liegt im bisher geplanten Bereich des 4. BA des barrierefreien Ortskerns. Vor diesem Hintergrund besteht nun die Chance und Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4. BA einschließlich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und des Kirchplatzes in einem gemeinsamen Planungsansatz zu beplanen und zu gestalten.

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 05.05.2020 ebenfalls damit beauftragt, die Planung des 4. BA aufzunehmen und diese weiter zu entwickeln. Der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz und der Oberflächengestaltung wird dabei Rechnung getragen, insbesondere hat die Verwaltung die Sanierung des Brückenbauwerks und die Umsetzung des 4. BA baulich zu harmonisieren.

Im Rahmen der Entwicklung des Gestaltungsentwurfs bzw. der weiteren Planungen sieht die Verwaltung ebenfalls eine Beteiligung der Anlieger des Planungsbereichs vor.

Mit dem heutigen Beschluss soll wie bereits mit VL 050/2020 angekündigt die grundlegende Richtung der weiteren Planung, die sog. Vorzugsvariante festgelegt werden. Dazu als Rückblick das Nachstehende:

Entwurfs- bzw. Gestaltungsvarianten

In allen Varianten 1 bleiben die jetzigen Fahrbeziehungen grundsätzlich erhalten. Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Lage des Brunnens, der Fahrbahn und die Breite des Brückenbauwerks.

Das wesentliche Merkmal der Varianten 2 ist die Abbindung der Kurzen Straße. Die Fahrbeziehung von der Kurzen Straße zu den Straßen Kirchplatz bzw. Stiftsplatz ist damit nicht mehr gegeben. Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Lage des Brunnens und die Anlage einer Treppenanlage mit Zugang zum Nonnenbach.

In der Variante 3 wird das Brückenbauwerk zweigeteilt angelegt, es entstehen somit zwei Bauwerke mit knapp 13m und 4 m Breite. Hierdurch entstehen zusätzlich hohe Kosten, auch durch die dann notwendige regelmäßige Kontrolle von zwei Brückenbauwerken. Ein deutlicher Mehrwert an gestalterischer Qualität ist dabei jedoch nicht zu erkennen. Es entstehen eher unklare Fahrbeziehungen, die die Orientierung erschweren. Insgesamt ist die Variante 3 von einem hohen Anteil an Flächen gekennzeichnet, in denen motorisierter Verkehr aufkommt. Insoweit sind die autofreien Flächen kleiner als in den Varianten 1 und 2 und deren Untervarianten.

Im Rahmen der Diskussion der Entwurfsvarianten in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 05.05.2020 wurde seitens der Politik eine Variante „Fußgängerbrücke“ vorgeschlagen. Bei dieser Variante wird die Brücke durch eine geänderte Verkehrsführung frei von motorisiertem Verkehr gehalten. Die Brücke wäre damit ausschließlich für den Fußgängerverkehr zugänglich. Aus fachlicher Sicht ist diese Variante jedoch keine Option, da die Brücke dann für keinerlei Fahrzeugverkehr nutzbar wäre, was deutliche Einschränkungen für die Nutzung im Rahmen der vielen Veranstaltungen im Laufe des Jahres im Ortskern mit sich bringen würde (Wochenmarkt, Kirmes, Schützenfeste, Martinimarkt usw.). Zudem ändert sich durch das Verbot, die Brücke mit Kraftfahrzeugen zu befahren, der Brückenzustand nicht. Im Falle einer Schließung sind nicht nur Fahrzeuge maßgebend, sondern auch Fußgänger, die die Brücke dann ebenfalls nicht mehr passieren könnten. In der Konsequenz läge im Ortskern ein unbenutzbares Brückenbauwerk, das weder von Fußgängern noch von PKW/LKW genutzt werden dürfte. 

Die Verwaltung hatte vor diesem Hintergrund bereits in der Sitzung am 05.05.2020 in Abstimmung mit dem Planungsbüro die vertiefte Diskussion der beiden Varianten 1B und 2/2A vorgeschlagen.

Merkmale und Vorteile der Variante 1B:

-       Alle Verkehrsbeziehungen bleiben grundsätzlich erhalten,

-       Die Fahrbahn des Kirchplatzes wird stark verschwenkt, sodass eine Entschleunigung der gefahrenen Geschwindigkeiten möglich ist,

-       Es werden zwei Kreuzungspunkte gebildet (Kirchplatz / Stiftsplatz und Kurze Straße / Kirchstraße), dadurch entstehen klare Fahrbeziehungen, die eine leichte Orientierung ermöglichen,

-       Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf 13,20 m möglich,

-       Der Brunnen bleibt an seinem heutigen Standort erhalten, liegt aber außerhalb der Fahrbahn, und kann durch seine Lage im Gehwegbereich durch Passanten gefahrlos besichtigt werden,

-       Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des Gewässers nördlich des Nonnenbachs möglich, der Brunnen ist in die Platzgestaltung integriert,

-       Südliche Fahrbahnbegrenzungen zum Marktplatz können im Bestand erhalten bleiben

(siehe Anlage 1).

Merkmale und Vorteile der Variante 2/2A

Bei der Variante 2A als Untervariante zu Variante 2 wird auf die Treppenanlage verzichtet. Damit entfällt ein direkter Zugang zum Nonnenbach. Dies ist bedenkenswert vor dem Hintergrund, dass der Nonnenbach nicht dauerhaft ausreichend Wasser führt, um als urbane Wasserfläche erlebbar zu sein. Daher erfolgt im Weiteren nur noch die Betrachtung der Variante 2A mit ihren Vorteilen:

-       Die Kurze Straße wird abgebunden und endet in einer Sackgasse mit Wendemöglichkeit; dadurch werden Durchgangsverkehre unterbunden (keine Fahrbeziehung Kurze Straße – Stiftsplatz mehr), was zu einer Verkehrsberuhigung führt,

-       Starke Reduzierung des Brückenbauwerks auf 10,95 m möglich, da die Fahrbeziehung zur Kurzen Straße wegfällt,

-       Der Brunnen bleibt im Bestand erhalten, sodass die Fahrbahn des Kirchplatzes verschwenkt werden muss,

-       Deutlich höhere Aufenthaltsqualität südlich des Nonnenbachs durch die Gestaltung eines autofreien Platzes,

-       Brunnen kann durch seine Lage im Gehwegbereich durch Passanten gefahrlos besichtigt werden,

-       Klare Fahrbahnführung,

-       Südliche Fahrbahnbegrenzungen zum Marktplatz können im Bestand erhalten werden,

-       Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des Gewässers nördlich und südlich des Nonnenbachs möglich

(siehe Anlagen 2 und 3).

Gegenüberstellung und Vorschlag einer Vorzugsvariante 1B

Die Variante 2/2A bedeutet im Vergleich zu der Variante 1B weitreichendere bauliche und strukturelle Veränderungen, insbesondere wird die Fahrbeziehung zwischen Kurze Straße und Stiftsplatz unterbunden. Hierdurch ist eine starke Reduzierung des Brückenbauwerks auf 10,95 m möglich, die kürzeste Ausführung im Vergleich aller Varianten. Weiterhin entsteht eine hohe Aufenthaltsqualität in einem vergleichsweise größeren Bereich nördlich und südlich des Nonnenbachs. Der Brunnen kann in seiner jetzigen Lage erhalten bleiben. Dies sind eindeutig klare Vorzüge der Variante 2A.

Die Variante 1B bedeutet im Vergleich hierzu geringere bauliche Veränderungen und einen geringeren Eingriff in vorhandene, insbesondere auch verkehrstechnische Strukturen. Eine starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks ist möglich, der Brunnen kann an seinem jetzigen Standort erhalten bleiben. Neue Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des Nonnenbachs entstehen in einem kleineren Bereich (nur nördlich) als bei Variante 2A.

In der Abwägung überwiegt aus Sicht der Verwaltung jedoch der Nachteil, den die Abbindung der Kurzen Straße in Variante 2A für den vielfach genutzten Ortskern ausmacht, die Vorteile eines hierdurch entstehenden größeren Aufenthaltsbereiches.

Aus heutiger Sicht erscheint es für die Aufrechterhaltung der Multifunktionalität des Ortskerns, für die dort ansässigen Betriebe und die ökonomischen und kulturellen/sozialen Belange im Allgemeinen insgesamt vorteilhafter, wenn die bestehenden Fahrbeziehungen grundsätzlich aufrechterhalten werden. In diesem Zusammenhang wird den Interessen der verbliebenen Geschäfte im Ortskern, der ansässigen Gastronomie und den vielen kulturellen und sozialen Veranstaltungen im Ortskern Rechnung getragen. Für all diese Interessen sind die Aufrechterhaltung der Fahrbeziehungen, mindestens aber eine grundsätzliche Befahrbarkeit des Planungsbereichs auch mit größeren Fahrzeugen sowie auch eine gewisse Leichtigkeit der Verkehre von großer Bedeutung. Diese Möglichkeiten wären mit der Variante 2A auch im Hinblick auf die verkehrstechnischen Engstellen im weiteren Verlauf der Straßen Kirchplatz und Kirchstraße in dieser Form nicht gegeben.

Die Vorzüge der Variante 2A und die hiermit einhergehenden Chancen gerade auch für die städtebauliche Qualität des Ortskerns sind auch aus Sicht der Verwaltung deutlich. Im Ergebnis und unter Berücksichtigung aller Belange unterliegen diese Vorzüge jedoch den Vorzügen der Variante 1B. In der Variante 1B werden alle Planungsziele erreicht, es bestehen deutlich mehr Vorteile auch im Vergleich zu den anderen Varianten.

 

Die Verwaltung spricht sich vor diesem Hintergrund für die weitere Planung und Realisierung der Variante 1B aus.

Auch in dieser Variante bleibt im Übrigen grundsätzlich die Option erhalten, die Kurze Straße temporär bzw. nach Bedarf für den Durchgangsverkehr zu sperren; in der weiteren Planung soll daher eine Wendemöglichkeit bereits heute vorgesehen und im Zuge des Umbaus realisiert werden (siehe Anlage 4).

Weiteres Vorgehen / Zeitplan

Mit einem Beschluss im obigen Sinne kann die Verwaltung eine Weiterführung der Planung der Vorzugsvariante veranlassen und die Planung für das Brückenbauwerk und die Oberflächengestaltung konkret fortführen. Der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz wird damit Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang ist auch eine gezielte Beteiligung der Anlieger an der Entwurfsplanung vorgesehen. Hier hat die Verwaltung die Eingabe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Anlage 5 entnommen werden kann, zur Kenntnis genommen. Nach diesseitiger Auffassung und in Übereinstimmung mit der Forschung zu Beteiligungsprozessen in Planungsverfahren einerseits sowie den praktischen Erfahrungen in der Durchführung von Beteiligungsprozessen andererseits, rät die Verwaltung auch weiterhin zur frühzeitigen Einbindung der maßgeblichen Akteure. Dies allerdings auf Grundlage einer politisch vorabgestimmten und konsensfähigen Planung, wie sie nunmehr in Anlage 1 angeboten wird. Diese hat schließlich einen Reifegrad, der eine Stoßrichtung erkennen lässt und sie insoweit diskussionsfähig macht. Gleichzeitig ist sie aber noch nicht so weit gereift, als dass sie nicht mehr in der konkreten Ausgestaltung veränderlich wäre. Das ist regelmäßig der Zeitpunkt, zu dem Beteiligung besonders fruchtbar ist.

In dieser Zeit wäre sodann auch die in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 05.05.2020 thematisierte Einberufung des mobilen Baukulturbeirats beim LWL (dazu einleitend VL 126/2018) anzusetzen. Ob dies tatsächlich notwendig sein wird, ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der dafür notwendigen Aufwendungen insbesondere zeitlicher Art und in Anbetracht der Tatsache, dass der Beirat i.d.R. nicht öfter als dreimal von derselben Gemeinde in Anspruch genommen werden kann, gesondert zu beraten.

Im weiteren Verlauf erfolgen dann die Ausführungsplanung und die Vergabe der Bauleistungen kann vorbereitet werden. Die Ausführungsplanung wird dem Ausschuss zum Baubeschluss vorgelegt.

Eine Antragstellung für Fördermittel ist erst im Herbst 2021 (Stichtag voraussichtlich 30.09.2021) für eine Bewilligung und Realisierung der Maßnahme in 2022 möglich. Vor der Ausschreibung von Leistungen muss ein Bewilligungsbescheid in 2022 abgewartet werden.

Eine Vergabe der Bauleistungen ist erst mit dem Baubeschluss, dem Beschluss des Haushaltes 2022 und ggf. mit Vorliegen eines Zuwendungsbescheids möglich.

Der Baustart ist dann frühestens ab Sommer 2022 möglich. Wird hier mit dem Umbau des 3. BA begonnen, kann sich der Umbau 4. BA im Herbst 2022 anschließen. Die Bauzeit wird ungefähr 4-5 Monate in Anspruch nehmen.

Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wiederum in Bauabschnitte unterteilt erfolgen muss. Einzelne Maßnahmen werden zeitlich und organisatorisch voneinander getrennt realisiert werden müssen, hierzu zählt insbesondere das technische Brückenbauwerk.

KAG-Beitragspflicht

Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im Ortskern ist auch für den 4. BA und den Teilbereich Brückenbauwerk eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob und inwieweit die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen.

Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht und deren Gegenstand kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Grundsätzlich ist hinsichtlich der Sanierung des Brückenbauwerks am Stiftsplatz die aufgrund statischer Mängel notwendige technische Sanierung des Brückenbauwerks an sich von einer Neugestaltung des darüber liegenden, öffentlichen Straßen- bzw. Platzbereichs zu unterscheiden. Hier ist eine Aufteilung der Kosten der Maßnahmen (Brückenbau, Straßenbau) zu berücksichtigen. Für die Planung des technischen Brückenbauwerks sind bereits Mittel im Haushalt 2018 eingestellt und in das Haushaltsjahr 2020 übertragen worden.

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 05.05.2020 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Planung des 4. BA weiter zu entwickeln. Die dringende Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz und die Gestaltung des Oberflächenbereichs des Brückenbauwerks werden in die Planung integriert. Für die Planung des 4. BA wurden im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt. Auf Grundlage des Beschlusses vom 05.05.2020 werden diese Mittel nun wie folgt eingesetzt: 30.000 Euro für eine Anpassung der vorliegenden Planung des 3. BA, 50.000 Euro für die Planung des 4. BA.

Die Kosten für die bauliche Umsetzung einer Neugestaltung können erst mit Vorliegen konkreter Planungen ermittelt werden. Diese Kosten werden dann in die folgenden Haushalte eingestellt.

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 05.05.2020 wurde die Verwaltung ferner damit beauftragt, einen Antrag auf Städtebaufördermittel für den 4. BA zum Stichtag 30.09.2021 einzureichen. Mit positivem Bescheid wird die Maßnahme voraussichtlich mit 60 % der Baukosten gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde Nottuln liegt demnach bei 40 %. Bei der Berechnung der Förderung werden seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob für die geplanten Maßnahmen satzungsgemäß KAG-Beiträge erhoben werden können. Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird, analog zum 1. und 2. BA, ein externes Büro hinzugezogen.

Ein Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Kommunaler Straßenbau“ für die Sanierung des technischen Brückenbauwerks wird ergänzend und flankierend vorbereitet.

 


Anlagen:

Anlage 1        Entwicklungskonzept Brückenbauwerk Stiftsplatz: Variante 1B

Anlage 2        Entwicklungskonzept Brückenbauwerk Stiftsplatz: Variante 2

Anlage 3        Entwicklungskonzept Brückenbauwerk Stiftsplatz: Variante 2A

Anlage 4       Entwicklungskonzept Brückenbauwerk Stiftsplatz: Gegenüberstellung Varianten 1B und 2A

Anlage 5       Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.05.2020