Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
- Der
Abwägung der zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Hellersiedlung“
abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen,
zugestimmt.
- Die
vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Hellersiedlung“ (siehe
Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß
§ 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung
(siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner
Sitzung am 03.07.2018 (VL 089/2018) den Aufstellungsbeschluss für die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Hellersiedlung“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Ziel der Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 123 „Hellersiedlung“ im beschleunigten Verfahren gem. §
13a BauGB ist die Anpassungen der Festsetzungen im Bebauungsplan, um
planungsrechtliche Voraussetzungen im Geltungsbereich für Doppelhausbebauungen
zu schaffen.
Das Verfahren kann nun durch den
Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2)
und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne Personalkosten im Umfang von etwa 15 Arbeitsstunden. Die Kosten tragen die Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1:
Abwägungsvorschläge
Anlage 2:
Planzeichnung
Anlage 3:
Begründung