Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten
Nord“ mit der Anpassung bzw. Verschiebung der Baugrenzen im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird für den in Anlage 3 abgegrenzten
Änderungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegen zwei Änderungsanträge für den B-Plan Nr. 4 „Schapdetten Nord“ vor. Der erste Antrag bezieht sich auf die Verlegung/Verschiebung der Baugrenze sowie des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 4 „Schapdetten Nord“ auf dem Flurstück 1512, da die Baugrenze fälschlicherweise durch das Wohnhaus verläuft und somit auch der Geltungsbereich an das Wohnhaus grenzt (Anlage 1). Der Antragsteller beabsichtigt einen kleineren Anbau westlich an das Wohnhaus vorzunehmen und ist somit mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten die Baugrenze sowie den Geltungsbereich zu seinen Gunsten zu ändern. Die Fehlerfolge für den aktuellen Zustand muss bei der Vermessung und anschließenden Erstellung des B-Plans Nr. 4 „Schapdetten Nord“ erfolgt sein. Jedoch wurde durch die damaligen Eigentümer keine Anregung/Bemerkung bezüglich der planerischen Darstellung während der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert.
Der zweite Antrag bezieht sich auf das südlich angrenzende Flurstück 1509 (Anlage 2). Hier möchte der Antragssteller das vorgegebene Baufenster des Wohnhauses und der Garage so verschieben, dass die Garage als zweiseitige Grenzbebauung errichtet und die Südseite des Grundstücks durch die Neupositionierung des Baufeldes besser ausgennutzt werden kann. Die benötigten Abstandsfläche und bisherigen Vorgaben würden weiterhin eingehalten werden.
Gegenüber beiden Anträgen bestehen keine städtebaulichen Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 wird zu gleichen Teilen auf die Antragssteller verteilt.
Anlagen:
Anlage 1: Änderungsantrag des Eigentümers Flurstück 1512
Anlage 2: Änderungsantrag des Eigentümers Flurstück 1509
Anlage 3: Änderungsbereich der 31. Änderung des B-Plans Nr. 4