Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 77. Änderung des Flächennutzungsplans und zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 „Amselweg“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2) wird beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 3, 6, 7, 8, 9) wird beschlossen.
  3. Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 „Amselweg“ (siehe Anlage 4) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 5, 6, 7, 8, 9) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 13.05.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 „Amselweg“ im Parallelverfahren gefasst.

Ziel der Änderung ist es, planungsrechtliche Grundlagen für die Ausweisung eines Bogensportplatzes zu erlangen. Für die Ausweisung des Bogensportplatzes bedarf es der 77. Änderung des Flächennutzungsplans. Hier wird die benötigte Fläche (aktuell landwirtschaftliche Fläche), als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ ausgewiesen (Anlage 2). Parallel dazu wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Amselweg“ durchgeführt, welche eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bogensportplatz vorsieht (Anlage 4). Der Bogensportplatz erfüllt die nationalen Wettkampfanforderungen.

Weiteres Vorgehen

Nach Vorliegen der Beschlüsse können alle Verfahrensunterlagen vrsl. Anfang Oktober der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach den Bestimmungen des § 6 BauGB ist über die Genehmigung innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Im Fall einer Genehmigung wird diese also voraussichtlich zum Jahreswechsel vorliegen. Erst dann kann auch die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfolgen und dieser damit rechtsverbindlich werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanzielle Umsetzung wird gesondert beraten.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung der Offenlage

Anlage 2: 77. Änderung FNP

Anlage 3: Begründung 77. Änderung FNP

Anlage 4: 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 59 „Amselweg“

Anlage 5: Begründung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 59 „Amselweg“

Anlage 6: Umweltbericht

Anlage 7: Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung

Anlage 8: Karte Bestand

Anlage 9: Karte Planung