Betreff
Änderung Bebauungsplan Nr. 84 "Appelhülsen Nord II" - Trauerhalle: Satzungsbeschluss
Vorlage
130/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ – Trauerhalle abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.

2.    Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ – Trauerhalle (Anlagen 2-4) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die zugehörige Begründung (Anlagen 5-6) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Am 24.03.2015 hat der Rat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Trauerhalle zu schaffen.

Die Information über die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.06.2015 bis 03.07.2015 statt. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 27.07.2015 bis zum 26.08.2015 statt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange und die zugehörigen Abwägungsempfehlungen finden sich in Anlage 1. Es ist keine Überarbeitung des Planes notwendig.

Das Projekt „Trauerhalle Appelhülsen“ wird von viel bürgerschaftlichem Engagement getragen und in Zusammenarbeit zwischen der katholischen Kirschengemeinde und der Gemeinde Nottuln entwickelt. Mit dem Satzungsbeschluss kann ein weiterer Meilenstein zu Umsetzung der Planungen erreicht werden.

Es wird daher empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenteilung gem. der Vereinbarung zwischen der katholischen Kirchengemeinde und der Gemeinde Nottuln vom 26.03.2015. Hierbei übernimmt die Gemeinde Nottuln unentgeltlich sämtliche Architektenleitungen (HOAI-Phase 1-9, interne Personalkosten). Für die Beibringung von Leistungen, die nicht durch die Gemeinde erbracht werden können, sowie für den Bau selbst, kommt als Bauherr die Kirchengemeinde auf.

 


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsempfehlungen

Anlage 2: Planzeichnung alt

Anlage 3: Planzeichnung der Änderung

Anlage 4: Textliche Festsetzungen

Anlage 5: Begründung

Anlage 6: Artenschutzprüfung Stufe I