Beschlussvorschlag:
Die Planung für den Anschluss des Industrieparks an die Ortsumgehung Nottuln wird nicht weiter verfolgt. Mittel werden nicht bereitgestellt.
Sachverhalt:
Sachstand
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in der Sitzung vom 14.12.2004 die
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen, um eine direkte Anbindung
vom Industriepark I/II an die Ortsumgehung Nottuln herzustellen (VL 300/2004). Dieses
Verfahren wurde im Jahr 2009 abgeschlossen.
Auf Grund des angenommen Bauverlaufs waren die (bislang grob
geschätzten) Kosten für die Straßenverbindung im Haushalt 2014 in die
mittelfristigen Finanzplanung für 2015-2017 aufgenommen. Auf Grund der
gegenwärtigen Haushaltssituation sind die eingeplanten Mittel im
Haushaltsentwurf 2015 nicht enthalten.
Im Oktober 2014 teilte Straßen.NRW mit, dass die Vergabe der
Ortsumgehung Nottuln im oben genannten Bereich bereits gegen Ende des Jahres
2014 erfolgen soll. Daher ist nun eine abschließende Entscheidung erforderlich,
ob Mittel für den Bau der Straße bereitgestellt werden sollen.
Die Entwurfsplanung für den Knotenpunkt sowie Karten des Verlaufs sind
Anlage 1-3 zu entnehmen.
Kosten
Nach Planfeststellungsbeschluss der Ortsumgehung Nottuln wurden im
Haushalt 2014 der Gemeinde Nottuln mit Vorplanung bis Haushaltsjahr 2017 für
die Anbindung Industriepark an die Ortsumgehung Nottuln 270.000 € eingeplant.
Für die Herstellung des Knotenpunktes B 525 / Industriepark wurden weitere
150.000 € als Transferleistung für Straßen NRW vorgesehen, so dass für die
Anbindung Industriepark Nottuln an die B525 bis zum Jahr 2017 bislang 420.000 €
eingeplant sind. Hinzu kamen 46.000 € für den Grunderwerb.
Der Knotenpunkt für die Anbindung des Industrieparks wurde auf Grund
bestehender Vereinbarungen mit Straßen.NRW eingeplant und auf dessen Grundlage
eine Kostenermittlung für den Knotenpunkt erstellt. Laut Mitteilung von Straßen
NRW betragen die Straßenbaukosten 220.000,- €, die Kosten für die Lichtsignalanlage
80.000,- € und die Verwaltungskosten 30.000,- €, so dass für diesen
Bauabschnitt im Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Nottuln 330.000,00 Euro
eingestellt werden muss. Die Anbindung der zu bauenden Gemeindestraße vom
Knotenpunkt bis zur Hanns- Martin- Schleyer- Straße betragen 180.000,- €, so
dass für das Jahr 2015 insgesamt 510.000 € zur Verfügung gestellt werden
müssen.
Nach Fertigstellung der Ortsumgehung von Nottuln ist entsprechend der
Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach § 13 b des Bundesfernstraßengesetzes
für die Erhaltungskosten (Unterhaltungs- und Erneuerungskosten) des
Knotenpunktes ein Ablösebetrag an den Landesbetrieb Straßen NRW von etwa 110 %
der Baukosten in Höhe von 330.000,- € zu leisten.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme incl. des zum späteren Zeitpunkt
zu leistenden Ablösebetrages für die Anbindung Industriepark I/II betragen
somit 840.000 €. Hinzu kommen 46.000 € für den Grunderwerb im Jahr 2015.
Verkehrliche Bedeutung
Im Rahmen der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74
wurde von der Verwaltung im Jahr 2008 eine Verkehrsuntersuchung für eine
direkte Anbindung des Gewerbegebietes an der Hanns-Martin-Schleyer-Straße an
die Ortsumgehung Nottuln beauftragt. Das Gutachten ist Anlage 4 zu entnehmen.
Im Fazit des Gutachtens heißt es:
Die neue Verbindungsstraße
zwischen der Hans-Martin-Schleyer-Straße und der Ortsumgehung Nottuln wird
ausschließlich von Verkehren aus dem Gebiet im Umfeld von
Hans-Martin-Schleyer-Straße, Otto-Hahn-Straße und Siemensstraße genutzt. Die
Belastungsunterschiede im Gemeindekern Nottuln sind dagegen nur gering.
Beurteilungsrelevante Auswirkungen des neuen Anschlusses im großräumigen
Verkehrsnetz sind erwartungsgemäß nicht festzustellen.
Es ist darauf hinzuweisen,
dass sich die wesentlichen Verkehrsverlagerungen, also sowohl Belastungen wie
auch Entlastungen, überwiegend auf anbaufreie Straßen auswirken. Zusätzlich
ausgelastet wird die geplante Ortsumgehung auf ihrem östlichen Abschnitt, dafür
wird die Appelhülsener Straße auf ihrem südöstlichen Abschnitt außerhalb der
Ortslage zwischen der Einmündung des Gewerbegebietes und dem Anschluss an die B
525 entlastet.
Für einige ausgewählte Straßen hier die verkehrlichen Änderungen.
Insgesamt sind die Auswirkungen gut den Differenzdarstellungen in Anlage 2.3
und 2.4 des Gutachtens zu entnehmen:
Straße |
Differenzbelastung
Kfz/24 h |
Differenzbelastung
Lkw/24 h |
Neue Verbindungsstraße |
+ 4.400 |
+ 380 |
OU
zwischen Verbindungsstraße und östlichem Beginn |
+ 2.450 |
+ 320 |
Havixbecker Straße
zwischen Schapdettener Straße und Burgstraße |
- 550 |
- 10 |
Appelhülsener Straße
zwischen Oststraße und Lise-Meitner-Straße |
- 2.600 |
- 220 |
Schapdettener Straße
zwischen OU und Havixbecker Straße |
+ 600 |
+ 50 |
Mauritzstraße
zwischen Stiftsstraße und Schapdettener Straße |
+ 50 |
- 50 |
Fazit
Angesichts der aktuellen Haushaltslage stellt sich die Frage, ob die
geplante Anbindung finanzierbar ist, bzw. ob die entstehenden Kosten in einer
sinnvollen Relation zum verkehrlichen Nutzen stehen.
Angesichts der prekären Haushaltslage kommt die Verwaltung zu dem
Schluss, dass beide Aussagen verneint werden müssen. Die Aufwendungen in Höhe
von über 550.000 € allein im kommenden Haushaltsjahr 2015 sind im Haushalt
nicht darstellbar. Zwar ist der verkehrliche Nutzen für die Gewerbetreibenden
im Industriepark vor allem in Richtung Coesfeld / Havixbeck / Billerbeck
unbestritten vorhanden, allerdings sind die Umwegfahrten aus hiesiger Sicht
nicht so gravierend (max. 1.200 m Umweg oder alternativ Fahrt z.B. via
Siemensstraße / Schapdettener Straße), dass sie die Ausgaben in der jetzt
feststehenden Höhe rechtfertigen.
Dennoch soll an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen werden, dass
damit der Bau der Anbindung letztlich dauerhaft ausgeschlossen oder zumindest
sehr stark erschwert wird, da ein späterer Ausbau des Knotens deutlich
aufwändiger wäre, als ein Bau zum jetzigen Zeitpunkt und im Verbindungsbereich
Ausgleichsflächen angelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Umsetzung des Beschlussvorschlags: keine (ggf. Ankauf eines Grundstücksstreifens von der GIG, da dieses für sich genommen nicht verkäuflich ist)
Bei Bau der Anbindung: 886.000 € (Details siehe Vorlage)
Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung des Knotenpunktes mit der B 525
Anlage 2: Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Anlage 3: Verlauf der Anbindung
Anlage 4: Verkehrsgutachten