Betreff
Anbindung Industriepark I/II, Hanns-Martin-Schleyer-Straße an die Ortsumgehung Nottuln
Vorlage
181/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Planung für den Anschluss des Industrieparks an die Ortsumgehung Nottuln wird nicht weiter verfolgt. Mittel werden nicht bereitgestellt.


Sachverhalt:

 

Sachstand

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in der Sitzung vom 14.12.2004 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen, um eine direkte Anbindung vom Industriepark I/II an die Ortsumgehung Nottuln herzustellen (VL 300/2004). Dieses Verfahren wurde im Jahr 2009 abgeschlossen.

 

Auf Grund des angenommen Bauverlaufs waren die (bislang grob geschätzten) Kosten für die Straßenverbindung im Haushalt 2014 in die mittelfristigen Finanzplanung für 2015-2017 aufgenommen. Auf Grund der gegenwärtigen Haushaltssituation sind die eingeplanten Mittel im Haushaltsentwurf 2015 nicht enthalten.

 

Im Oktober 2014 teilte Straßen.NRW mit, dass die Vergabe der Ortsumgehung Nottuln im oben genannten Bereich bereits gegen Ende des Jahres 2014 erfolgen soll. Daher ist nun eine abschließende Entscheidung erforderlich, ob Mittel für den Bau der Straße bereitgestellt werden sollen.

 

Die Entwurfsplanung für den Knotenpunkt sowie Karten des Verlaufs sind Anlage 1-3 zu entnehmen.

 

 

Kosten

Nach Planfeststellungsbeschluss der Ortsumgehung Nottuln wurden im Haushalt 2014 der Gemeinde Nottuln mit Vorplanung bis Haushaltsjahr 2017 für die Anbindung Industriepark an die Ortsumgehung Nottuln 270.000 € eingeplant. Für die Herstellung des Knotenpunktes B 525 / Industriepark wurden weitere 150.000 € als Transferleistung für Straßen NRW vorgesehen, so dass für die Anbindung Industriepark Nottuln an die B525 bis zum Jahr 2017 bislang 420.000 € eingeplant sind. Hinzu kamen 46.000 € für den Grunderwerb.

 

Der Knotenpunkt für die Anbindung des Industrieparks wurde auf Grund bestehender Vereinbarungen mit Straßen.NRW eingeplant und auf dessen Grundlage eine Kostenermittlung für den Knotenpunkt erstellt. Laut Mitteilung von Straßen NRW betragen die  Straßenbaukosten 220.000,- €, die Kosten für die Lichtsignalanlage 80.000,- € und die Verwaltungskosten 30.000,- €, so dass für diesen Bauabschnitt im Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Nottuln 330.000,00 Euro eingestellt werden muss. Die Anbindung der zu bauenden Gemeindestraße vom Knotenpunkt bis zur Hanns- Martin- Schleyer- Straße betragen 180.000,- €, so dass für das Jahr 2015 insgesamt 510.000 € zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Nach Fertigstellung der Ortsumgehung von Nottuln ist entsprechend der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach § 13 b des Bundesfernstraßengesetzes für die Erhaltungskosten (Unterhaltungs- und Erneuerungskosten) des Knotenpunktes ein Ablösebetrag an den Landesbetrieb Straßen NRW von etwa 110 % der Baukosten in Höhe von 330.000,- € zu leisten.

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme incl. des zum späteren Zeitpunkt zu leistenden Ablösebetrages für die Anbindung Industriepark I/II betragen somit 840.000 €. Hinzu kommen 46.000 € für den Grunderwerb im Jahr 2015.

 

 

Verkehrliche Bedeutung

Im Rahmen der  Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74 wurde von der Verwaltung im Jahr 2008 eine Verkehrsuntersuchung für eine direkte Anbindung des Gewerbegebietes an der Hanns-Martin-Schleyer-Straße an die Ortsumgehung Nottuln beauftragt. Das Gutachten ist Anlage 4 zu entnehmen.

 

Im Fazit des Gutachtens heißt es:

 

Die neue Verbindungsstraße zwischen der Hans-Martin-Schleyer-Straße und der Ortsumgehung Nottuln wird ausschließlich von Verkehren aus dem Gebiet im Umfeld von Hans-Martin-Schleyer-Straße, Otto-Hahn-Straße und Siemensstraße genutzt. Die Belastungsunterschiede im Gemeindekern Nottuln sind dagegen nur gering. Beurteilungsrelevante Auswirkungen des neuen Anschlusses im großräumigen Verkehrsnetz sind erwartungsgemäß nicht festzustellen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die wesentlichen Verkehrsverlagerungen, also sowohl Belastungen wie auch Entlastungen, überwiegend auf anbaufreie Straßen auswirken. Zusätzlich ausgelastet wird die geplante Ortsumgehung auf ihrem östlichen Abschnitt, dafür wird die Appelhülsener Straße auf ihrem südöstlichen Abschnitt außerhalb der Ortslage zwischen der Einmündung des Gewerbegebietes und dem Anschluss an die B 525 entlastet.

 

Für einige ausgewählte Straßen hier die verkehrlichen Änderungen. Insgesamt sind die Auswirkungen gut den Differenzdarstellungen in Anlage 2.3 und 2.4 des Gutachtens zu entnehmen:

 

Straße

Differenzbelastung Kfz/24 h

Differenzbelastung Lkw/24 h

Neue Verbindungsstraße

+ 4.400

+ 380

OU zwischen Verbindungsstraße und östlichem Beginn

+ 2.450

+ 320

Havixbecker Straße zwischen Schapdettener Straße und Burgstraße

- 550

- 10

Appelhülsener Straße zwischen Oststraße und Lise-Meitner-Straße

- 2.600

- 220

Schapdettener Straße zwischen OU und Havixbecker Straße

+ 600

+ 50

Mauritzstraße zwischen Stiftsstraße und Schapdettener Straße

+ 50

- 50

 

 

 

Fazit

Angesichts der aktuellen Haushaltslage stellt sich die Frage, ob die geplante Anbindung finanzierbar ist, bzw. ob die entstehenden Kosten in einer sinnvollen Relation zum verkehrlichen Nutzen stehen.

 

Angesichts der prekären Haushaltslage kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass beide Aussagen verneint werden müssen. Die Aufwendungen in Höhe von über 550.000 € allein im kommenden Haushaltsjahr 2015 sind im Haushalt nicht darstellbar. Zwar ist der verkehrliche Nutzen für die Gewerbetreibenden im Industriepark vor allem in Richtung Coesfeld / Havixbeck / Billerbeck unbestritten vorhanden, allerdings sind die Umwegfahrten aus hiesiger Sicht nicht so gravierend (max. 1.200 m Umweg oder alternativ Fahrt z.B. via Siemensstraße / Schapdettener Straße), dass sie die Ausgaben in der jetzt feststehenden Höhe rechtfertigen.

 

Dennoch soll an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen werden, dass damit der Bau der Anbindung letztlich dauerhaft ausgeschlossen oder zumindest sehr stark erschwert wird, da ein späterer Ausbau des Knotens deutlich aufwändiger wäre, als ein Bau zum jetzigen Zeitpunkt und im Verbindungsbereich Ausgleichsflächen angelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung des Beschlussvorschlags: keine (ggf. Ankauf eines Grundstücksstreifens von der GIG, da dieses für sich genommen nicht verkäuflich ist)

Bei Bau der Anbindung: 886.000 € (Details siehe Vorlage)


Anlagen:

Anlage 1: Planzeichnung des Knotenpunktes mit der B 525

Anlage 2: Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anlage 3: Verlauf der Anbindung

Anlage 4: Verkehrsgutachten