Betreff
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 103 "Neufassung und Erweiterung des zurzeit noch verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 69 Südwestlich Appelhülsener Straße II" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
203/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) abzuschließen.

 

2. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

3. Die vorliegende Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Neufassung und Erweiterung des zurzeit noch verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 69 Südwestlich Appelhülsener Straße II“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 26.02.2013 (VL 026/2013) wurde beschlossen, ein Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 103 einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

 

Mit diesem Verfahren soll dem ansässigen Autohaus Rump ermöglicht werden, eine Erweiterung angrenzend an das Feuerwehrgebäude sowie die Lagerhalle des Baubetriebshofes umzusetzen. Aus Sicht der Verwaltung wird dieser Antrag begrüßt, da er zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Standortes führen wird.

 

Im Verfahren galt es, drei Aspekte besonders zu berücksichtigen.

 

  1. Bei Verkauf des bislang durch den Bauhof zu Lagerzwecken genutzten Grundstücks auf der Rückseite der neuen Lagerhalle musste (für die Gemeinde kostenneutral) sichergestellt werden, dass auch künftig ausreichend Lagerkapazitäten vorhanden sind. Dies konnte im Zuge des bereits erfolgten Grundstücksverkaufs erreicht werden; der Baubetriebshof kann auf Grund des Erlöses ein kleinen Hochregallager errichten.

 

  1. Die Nutzbarkeit des Feuerwehrgebäudes darf durch den vorgesehenen Anbau nicht eingeschränkt werden. Dies wird durch den in Anlage 4 beigefügten städtebaulichen Vertrag sichergestellt, der hinsichtlich der Bebaubarkeit detaillierte Regelungen enthält.

 

  1. Durch den Kreis Coesfeld wurden im Zuge des Aufstellungsverfahrens Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes gegeben, da das Gewerbegebiet an das angrenzende Wohngebiet heranrückt. Mit geeigneten Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen, Betriebszeiten und den künftigen Nutzungsarten konnte dieser Konflikt gelöst werden.

 

Das bestehende Wegerecht über das Betriebsgelände für die Allgemeinheit bleibt unverändert bestehen.

 

Das Verfahren kann daher nun aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen werden.

 

Weitere Details können der angehängten Abwägungsempfehlung (Anlage 1), der Planzeichnung (Anlage 2) sowie der zugehörigen Begründung (Anlage 3) entnommen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsempfehlungen

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Städtebaulicher Vertrag