Betreff
Antrag auf Abweichung von der festgesetzten Dachneigung im Beireich des Bebauungsplanes 123 "Hellersiedlung"
Vorlage
056/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Der Ausschuss stimmt der Abweichung von der Festsetzung der Dachneigung gem. dem Antrag zu.

 

oder

 

2.         Der Ausschuss stimmt der Abweichung von der Festsetzung der Dachneigung gem. dem Antrag nicht zu.


Sachverhalt:

Mit Datum vom 04.03.2013 wurde beim Bauordnungsamt Kreis Coesfeld als zuständige Behörde ein Antrag auf Abweichung von den Gestaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes 123 "Hellersiedlung" gestellt, um ein Einfamilienhaus mit Mansarddach errichten zu können (siehe Anlage 1).

 

In dem betreffenden Bebauungsplan sind keine Dachformen festgesetzt. In der gestalterischen Festsetzung (lfd. Nr. 3.3) ist die Dachneigung von 25° -45° festgeschrieben (siehe Anlage 2).

 

Das geplante Mansarddach soll mit den Dachneigungen 77,7° und 30° errichtet werden. Auf Grund dieser Neigungswinkel ist es zurzeit nicht genehmigungsfähig.

 

Im Bereich des Bebauungsplanes wurden bisher Satteldächer und Zeltdächer errichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag des Bauherren mit Skizzen

Anlage 2: Textliche Festsetzungen zum B-Plan 123 "Hellersiedlung"