Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 "Hellersiedlung"
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
197/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 123 „Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3 und 4) wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 14.09.2010 wurde über das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Hellersiedlung“ informiert (SV 139/2010). Wie dort detailliert erläutert wurde, dient das Verfahren dazu, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ aus dem Jahr 2001 an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.

 

Mit dem Satzungsbeschluss kann das Verfahren nunmehr abgeschlossen werden. Gegenüber dem Sachstand vom 14.09.2010 haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben:

 

1.       Das erforderliche aktuelle Lärmgutachten wurde fertiggestellt. Wie nicht anders zu erwarten war, werden im gesamten Plangebiet die Lärmrichtwerte der DIN 18005 überschritten (Gutachten siehe Anlage 4). Daher ist die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der textlichen Festsetzungen erforderlich (siehe Anlage 1, Textliche Festsetzung Nr. 5).

2.       Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich als Ersatzstandort für die Trafostation vorgesehene Bereich hierfür nicht geeignet ist, da hier Telekomkabel verlaufen. Daher wurde dieser Standort um etwa 100 m nach Norden verschoben.

3.       Die Straßenverkehrsflächen wurden geringfügig an heutige Anforderungen angepasst (Vergrößerung von Kurvenradien zur besseren Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen sowie geringfügige Vergrößerung einer Wendefläche).

 

Details zu allen Festsetzungen können der Begründung in Anlage 3 und 4 entnommen werden. Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlungen finden sich in Anlage 1.

 

Hinweis zum Verfahren

Da sich die unter Punkt 2 und 3 genannten Aspekte erst im Rahmen der Behördenbeteiligung gezeigt haben, musste der Plan entsprechend angepasst werden und dementsprechend eine erneute verkürzte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a BauGB im Zeitraum vom 03.12.2010 bis zum 16.12.2010 durchgeführt werden. Sollten im Rahmen dieser Beteiligung weitere Stellungnahmen eingehen, so werden diese in der Sitzung des Rates am 21.12.2010 als ergänzende Tischvorlage vorgelegt.

 

Diese Vorgehensweise wird gewählt, um das Umlegungsverfahren Hellersiedlung baldmöglichst zum Abschluss bringen zu können. Der Umlegungsausschuss wird am 06.01.2011 zusammenkommen, um den Umlegungsplan zu beschließen. Für dessen Beschlussfassung ist der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Voraussetzung.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Satzungsbeschluss: keine

Unabhängig von diesem Beschluss entstehen jedoch Kosten für die Erschließung in Höhe von etwa 700.000 €.


Anlagen:

Anlage 1:            Abwägungsempfehlungen

Anlage 2:            Planzeichnung

Anlage 3:            Begründung

Anlage 4:            Anlage zur Begründung: Lärmgutachten