hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Der
vorliegende Bebauungsplan Nr. 123 „Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) wird gem. §
10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3
und 4) wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 14.09.2010 wurde über das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Hellersiedlung“
informiert (SV 139/2010). Wie dort detailliert erläutert wurde, dient das
Verfahren dazu, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 84
„Appelhülsen Nord II“ aus dem Jahr 2001 an die heutigen Gegebenheiten
anzupassen.
Mit dem
Satzungsbeschluss kann das Verfahren nunmehr abgeschlossen werden. Gegenüber
dem Sachstand vom 14.09.2010 haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben:
1. Das erforderliche aktuelle Lärmgutachten
wurde fertiggestellt. Wie nicht anders zu erwarten war, werden im gesamten
Plangebiet die Lärmrichtwerte der DIN 18005 überschritten (Gutachten siehe
Anlage 4). Daher ist die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der
textlichen Festsetzungen erforderlich (siehe Anlage 1, Textliche Festsetzung
Nr. 5).
2. Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat
sich herausgestellt, dass der ursprünglich als Ersatzstandort für die
Trafostation vorgesehene Bereich hierfür nicht geeignet ist, da hier
Telekomkabel verlaufen. Daher wurde dieser Standort um etwa 100 m nach Norden
verschoben.
3. Die Straßenverkehrsflächen wurden
geringfügig an heutige Anforderungen angepasst (Vergrößerung von Kurvenradien
zur besseren Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen sowie geringfügige Vergrößerung
einer Wendefläche).
Details
zu allen Festsetzungen können der Begründung in Anlage 3 und 4 entnommen
werden. Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlungen finden sich
in Anlage 1.
Hinweis
zum Verfahren
Da sich
die unter Punkt 2 und 3 genannten Aspekte erst im Rahmen der
Behördenbeteiligung gezeigt haben, musste der Plan entsprechend angepasst
werden und dementsprechend eine erneute verkürzte Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 4a BauGB im Zeitraum vom 03.12.2010 bis zum
16.12.2010 durchgeführt werden. Sollten im Rahmen dieser Beteiligung weitere
Stellungnahmen eingehen, so werden diese in der Sitzung des Rates am 21.12.2010
als ergänzende Tischvorlage vorgelegt.
Diese
Vorgehensweise wird gewählt, um das Umlegungsverfahren Hellersiedlung
baldmöglichst zum Abschluss bringen zu können. Der Umlegungsausschuss wird am
06.01.2011 zusammenkommen, um den Umlegungsplan zu beschließen. Für dessen
Beschlussfassung ist der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Voraussetzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den
Satzungsbeschluss: keine
Unabhängig von
diesem Beschluss entstehen jedoch Kosten für die Erschließung in Höhe von etwa
700.000 €.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsempfehlungen
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Anlage zur Begründung: Lärmgutachten