hier: Verschiebung einer Baugrenze; Verkleinerung eines Bereichs mit Pflanzgebot
Beschlussvorschlag:
Das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I/II“
hinsichtlich der Verschiebung einer Baugrenze sowie der Verkleinerung eines
Bereiches mit Pflanzgebot im in Anlage 2 dargestellten Änderungsbereich im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss).
Sachverhalt:
Die Firma
DS Dichtungstechnik, ansässig an der Lise-Meitner-Straße 1, möchte im
nördlichen Randbereich ihres Grundstückes eine überdachte Lagerhalle errichten.
Diesem Vorhaben stehen gegenwärtig zwei Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
74 „Industriepark I/II“ entgegen. Zum einen verläuft dort die Baugrenze in
einem Abstand von drei Metern zur Straße; der Bauherr möchte jedoch bis auf
einen Meter an die Straße heranrücken. Zum anderen wird dort eine Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
Um dieses
Vorhaben dennoch zu ermöglichen, beantragt die Firma eine Änderung des
Bebauungsplanes (Antrag siehe Anlage 1; Auszug aus dem Bebauungsplan siehe
Anlage 2).
Aus Sicht
der Verwaltung kann eine solche Änderung des Bebauungsplanes im Sinne einer
Unterstützung der Belange der Wirtschaft hier durchgeführt werden. Durch die
Verschiebung der Baugrenzen ist keine nennenswerte Beeinträchtigung der hier
ohnehin nur geringen städtebaulichen Qualität zu erwarten. Auf Grund des etwas
von der Kurve der Lise-Meitner-Straße abgerückten Standortes ist auch keine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten (Fotos siehe Anlage 3).
Beachtet
werden sollte im Verfahren, dass durch das Pflanzgebot ein gegenüber dem
Freiraum durchgehender Grünstreifen entstehen sollte, der die Wirkung des
Gewerbegebietes im Landschaftsbild abmildert. Eine solche im Bebauungsplan
festgesetzte Begrünung ist an dieser Stelle angepflanzt worden, würde jedoch
durch den Baukörper stark beeinträchtigt werden. Jedoch ist auch für den dann
auf einen Meter verkleinerten Grünstreifen im Bereich der Lagerhalle noch eine
wirksame Begrünung denkbar - z.B. durch
eine begrünte Fassade (Rankpflanzen mit vorgelagerter Hecke). Die Durchführung
einer solchen Anpflanzung unmittelbar nach Fertigstellung der Lagerhalle sollte
im Verfahren vertraglich mit dem Vorhabenträger vereinbart werden.
Verfahren
Die
Änderung kann im Wege eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des
Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes
Anlage 2: Auszug B-Plan
Anlage 3: Fotos