hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112
„Westlich Dülmener Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB (siehe
Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige
Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der
Rat hat in seiner Sitzung vom 01.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 112
„Westlich Dülmener Straße“ auf Antrag eines Eigentümers hinsichtlich der
festgesetzten Firstrichtung in einem Teilbereich an der Olympiastraße zu ändern
(SV: 063/2010).
Grund
für die Änderung ist, dass die Festsetzung einer Firstrichtung in diesem
Bereich dazu führt, dass die Häuser nach Osten exponiert sind und so deutlich
schlechter für Solarenergie nutzbar sind als alle anderen Grundstücke des
Baugebietes .
Im
Änderungsverfahren musste zwischen der städtebaulichen Gestaltung einerseits
und der Nutzbarkeit des solaren Potentials andererseits abgewogen werden. Da
die Streichung der festgesetzten Firstrichtung zu keiner gravierenden Änderung
des Plankonzeptes führt – die für die Siedlung bedeutenden Stellen im
Quartiersinneren bleiben unberührt – kann die geringfügige Beeinträchtigung des
einheitlichen Erscheinungsbildes hinter die Aspekte des Klimaschutzes
zurückgestellt werden.
Details
sind der Begründung (Anlage 4) zu entnehmen.
Das
Änderungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt. Dabei ist eine Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der
Öffentlichkeit im Zeitraum 27.08.-27.09.2010 durchgeführt worden. Die
eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsempfehlungen sind Anlage 1 zu
entnehmen.
Auch
die WGZ-Bank als Projektentwickler begrüßt die Änderung des Bebauungsplanes in
diesem Fall.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1:
Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlungen
Anlage 2:
Planzeichnung
Anlage 3:
Textliche Festsetzungen
Anlage 4:
Begründung