Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 "Westlich Dülmener Straße" hinsichtlich der Firstrichtung
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
144/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB (siehe Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 01.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ auf Antrag eines Eigentümers hinsichtlich der festgesetzten Firstrichtung in einem Teilbereich an der Olympiastraße zu ändern (SV: 063/2010).

 

Grund für die Änderung ist, dass die Festsetzung einer Firstrichtung in diesem Bereich dazu führt, dass die Häuser nach Osten exponiert sind und so deutlich schlechter für Solarenergie nutzbar sind als alle anderen Grundstücke des Baugebietes .

 

Im Änderungsverfahren musste zwischen der städtebaulichen Gestaltung einerseits und der Nutzbarkeit des solaren Potentials andererseits abgewogen werden. Da die Streichung der festgesetzten Firstrichtung zu keiner gravierenden Änderung des Plankonzeptes führt – die für die Siedlung bedeutenden Stellen im Quartiersinneren bleiben unberührt – kann die geringfügige Beeinträchtigung des einheitlichen Erscheinungsbildes hinter die Aspekte des Klimaschutzes zurückgestellt werden.

 

Details sind der Begründung (Anlage 4) zu entnehmen.

 

Das Änderungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei ist eine Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum 27.08.-27.09.2010 durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsempfehlungen sind Anlage 1 zu entnehmen.

 

Auch die WGZ-Bank als Projektentwickler begrüßt die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Fall.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlungen

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Textliche Festsetzungen

Anlage 4: Begründung