Betreff
Vorlage des Frauenförderplanes 2010 der Gemeindeverwaltung Nottuln. Bericht über die Umsetzung des Frauenförderplanes 2007 und Formulierung der Prognose und der Zielvorgaben für den Zeitraum 2010 - 2012.
Vorlage
113/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Frauenförderplan 2010 in der vorliegenden Fassung fortzuschreiben.

 


Sachverhalt:

Der Frauenförderplan der Gemeinde Nottuln ist Teil der Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) vom 09.11.1999 für den Bereich der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und der Kommunalbetriebe.

 

Nach § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen. Gemäß § 5a VI LGG hat die Dienststelle nach Ablauf des Frauenförderplanes einen Bericht, der Bestandteil des Frauenförderplanes der Gemeinde Nottuln ist, über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung dem Rat vorzulegen. Der Inhalt des Frauenförderplanes ist in § 6 des Gesetzes geregelt.

 

Der Frauenförderplan dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Er beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.

 

Die Gemeinde Nottuln ist seit der Einführung des Frauenförderplanes dem Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern wieder ein Stück nähergekommen.

Die erneute Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur im Vergleichszeitraum 01.01.2007 und 31.12.2009 hat gezeigt, dass sich der Anteil an Frauen im Bereich des gehobenen nichttechnischen Dienstes und des gehobenen technischen Dienstes erhöht hat. Aber noch immer sind Frauen vor allem in den mittleren Besoldungs- und Entgeltgruppen und weniger in den Führungspositionen vertreten.

In den Jahren 2007 bis 2009 standen insgesamt 27 Stellen zur Besetzung an, davon wurden 17 Stellen mit Frauen besetzt.

Die Zielvorgabe des Frauenförderplanes 2007, eine Stelle im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Gemeindeverwaltung mit einer Frau zu besetzen, konnte erfüllt werden. Ebenso wurde die Stelle im Bereich mittlerer nichttechnische Dienst mit einer Frau besetzt. Allerdings wurde ein Teilbereich der bisherigen Aufgaben ausgelagert und diese Stelle wird dadurch nach E 6 TVöD bewertet.

Für den Zeitraum 2010 bis 2012 ist die Zielvorgabe zwei freiwerdende Stellen im höheren bzw. im gehobenen Dienst sowie die in dem Teilbereich Hausmeister von Frauen unterrepräsentierten Stelle E 6 TVöD mit einer Frau zu besetzen, um den Frauenanteil in dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe zu erhöhen.

 

Im Bereich der Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt die Analyse für die Jahre 2007 - 2009, dass Frauen bei ein- und auch mehrtägigen Veranstaltungen mit insgesamt 61,1 % gut vertreten sind und Frauen sowie Männer geschlechtsneutral Zugriff zu entsprechenden Maßnahmen haben.

Bei den Gemeindewerken ist der Bereich der beruflichen Weiterbildung ausgeglichen.

In der Gemeindeverwaltung sind alle Qualifikationen für den gehobenen Dienst von Frauen belegt.

 

Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung bleibt es bis zur tatsächlichen Gleichstellung, besonders im Bereich der Familienarbeit, noch ein weiter Weg. Teilzeitarbeit als Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt Domäne der Frauen. Nur zehn der 45 teilzeitbeschäftigten Angestellten der Gemeindeverwaltung sind zum Ende des Erhebungszeitraumes männlich, wovon zwei Mitarbeiter die Stunden aufgrund der Betreuung ihrer Kinder reduziert haben.

 

Strukturen, die sich über viele Jahre entwickelt haben, können nicht von heute auf morgen geändert werden. Ebenso wie der vorherige zeigt auch dieser Frauenförderplan, dass die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufs- und Familienleben nur schrittweise erreichbar ist und eine kontinuierliche und konsequente Gleichstellungsarbeit erforderlich bleibt, um diesen Prozess weiter voranzutreiben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung des Frauenförderplanes entsteht keine zusätzliche finanzielle Belastung, da die darin formulierten Ziele bei der Personalauswahl und -entwicklung regelmäßig Berücksichtigung finden.

 


Anlagen:

Frauenförderplan 2010

Anlagen zum Frauenförderplan 2010