Betreff
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 "Schul-, Sport und Erholungszentrum" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
054/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ erweitert durch Bebauungsplan Nr. 55 „Gymnasium - Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 „Schul-, Sport-, und Erholungszentrum“ (siehe Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Angrenzend an die St.-Amand-Montrand-Straße soll eine Holzhackschnitzelanlage errichtet werden, die in ein Nahwärmenetz eingebunden wird. Der Umsetzung der Maßnahme wurde durch den Betriebsausschuss am 09.02.2010 (Vorlage 018/2010) zugestimmt.

 

Um dies planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ erforderlich. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss zur Planänderung wurde durch den Rat am 23.03.2010 gefasst (Vorlage 021/2010).

 

 

Inhalt des Bebauungsplanes

Kern der Änderung des Bebauungsplans ist die Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Anlage zur Nahwärmeversorgung: Holzhackschnitzelanlage“. Der Standort wurde insbesondere aus Gründen des Immissionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit im Rahmen des Nahwärmenetzes und der verkehrlichen Erreichbarkeit gewählt. Bezüglich des Immissionsschutzes hat eine enge Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld als Immissionsschutzbehörde stattgefunden.

 

Durch Pflanzfestsetzungen und eine Begrenzung der Baukörperhöhe soll das spätere Einfügen der Anlage in das Ortsbild langfristig sichergestellt werden.

 

Darüber hinaus wurde der Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Da diese Verkehrsfläche bestehende überbaubare Grundstücksflächen durchschneidet, mussten hier die Baugrenzen entsprechend geändert werden.

 

Details können der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden (siehe Anlage 3).

 

 

Verfahren

Das Änderungsverfahren konnte im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die gegen die Änderung der Planung sprechen oder eine Änderung der Planung erfordern (siehe Anlage 1).

 

Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 26.02. bis zum 25.03.2010 stattgefunden hat, sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Stand Baugenehmigungsverfahren

Wie in der o.g. Vorlage angekündigt, wurde der Bauantrag für die Holzhackschnitzelanlage bereits im März beim Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld gestellt und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. Nach Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld wird mit der Erteilung der Genehmigung nun kurzfristig gerechnet.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für die Holzhackschnitzelanlage entstehen durch einen anderweitigen Beschluss.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsempfehlung

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes