Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
„Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ erweitert durch Bebauungsplan Nr. 55
„Gymnasium - Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 „Schul-, Sport-, und
Erholungszentrum“ (siehe Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB als Satzung
beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Angrenzend
an die St.-Amand-Montrand-Straße soll eine Holzhackschnitzelanlage errichtet
werden, die in ein Nahwärmenetz eingebunden wird. Der Umsetzung der Maßnahme
wurde durch den Betriebsausschuss am 09.02.2010 (Vorlage 018/2010) zugestimmt.
Um dies
planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
„Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ erforderlich. Der entsprechende
Aufstellungsbeschluss zur Planänderung wurde durch den Rat am 23.03.2010
gefasst (Vorlage 021/2010).
Inhalt
des Bebauungsplanes
Kern der
Änderung des Bebauungsplans ist die Festsetzung einer Fläche für
Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Anlage zur Nahwärmeversorgung:
Holzhackschnitzelanlage“. Der Standort wurde insbesondere aus Gründen des
Immissionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit im Rahmen des Nahwärmenetzes und der
verkehrlichen Erreichbarkeit gewählt. Bezüglich des Immissionsschutzes hat eine
enge Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld als Immissionsschutzbehörde
stattgefunden.
Durch
Pflanzfestsetzungen und eine Begrenzung der Baukörperhöhe soll das spätere
Einfügen der Anlage in das Ortsbild langfristig sichergestellt werden.
Darüber
hinaus wurde der Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche an
die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Da diese Verkehrsfläche bestehende
überbaubare Grundstücksflächen durchschneidet, mussten hier die Baugrenzen
entsprechend geändert werden.
Details
können der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden (siehe Anlage 3).
Verfahren
Das
Änderungsverfahren konnte im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt werden. Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben sich keine neuen
Erkenntnisse ergeben, die gegen die Änderung der Planung sprechen oder eine
Änderung der Planung erfordern (siehe Anlage 1).
Im Rahmen
der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 26.02. bis zum 25.03.2010
stattgefunden hat, sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Stand
Baugenehmigungsverfahren
Wie in
der o.g. Vorlage angekündigt, wurde der Bauantrag für die
Holzhackschnitzelanlage bereits im März beim Bauordnungsamt des Kreises
Coesfeld gestellt und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld wird mit der Erteilung der Genehmigung
nun kurzfristig gerechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die
Kosten für die Holzhackschnitzelanlage entstehen durch einen anderweitigen
Beschluss.
Anlagen:
Anlage 1:
Abwägungsempfehlung
Anlage 2:
Planzeichnung
Anlage 3:
Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes