"1. förmliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 Appelhülsen-Nord"
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 3 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen. Der vorliegende Bebauungsplan wird wie in Anlage 1 dargestellt gem. § 10 BauGB i.V.m § 13 a BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist bekannt und wurde in den Sitzungen des Gemeindeentwicklungsausschusses am 15.10.2008 und am 28.01.2009 ausführlich diskutiert.
Ziel der Planänderung ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Vollsortimenter.
Besondere Diskussionspunkte waren die Verkehrsführung und die Belastung der Anwohner durch zusätzliche Immissionen. Die dazueingegangenen Stellungnahmen mitsamt Abwägungsempfehlung finden sich in Anlage 3 wieder.
Der genaue Sachverhalt ist der Begründung zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf des Bebauungsplanes
Anlage 2 Entwurf der Begründung
Anlage 3 Eingegangene Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlungen