Beschlussvorschlag:

  • Über die im Verfahren eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit wird, wie in Anlage 3 dargestellt, beschlossen.
  • Die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird, wie in Anlage 4 dargestellt, (mit Datum des Satzungsbeschlusses) beschlossen.
  • Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB:
    Der Bebauungsplan Nr. 98 mit Begründung wird, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung am 15.05.2007 hat der Rat der Gemeinde Nottuln die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Fasanenfeld II“ beschlossen.

Die Grundstücke des Baugebietes Fasanenfeld sind zu einem Großteil verkauft. Von den nicht verkauften Grundstücken befinden sich die meisten zwischen dem Biotop und dem Habicht- und Bussardweg

Eine Änderung der Lage der Baufenster soll dazu führen, dass auch Gebäude mit West-, Ost- und kleinen Südgärten errichtet werden können. Dadurch soll eine bessere Vermarktbarkeit erzielt werden.

Der genaue Sachverhalt ist der Begründung (s. Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1           Entwurf der Bebauungsplanänderung und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Legende und Zeichenerklärungen

Anlage 2            Abwägungsvorschläge für die Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit

Anlage 3            Entwurf der Begründung und Umweltbericht

Anlage 4             Entwurf der zusammenfassenden Erklärung

Anlage 5            Entwurf der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses