Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Die Vorlage (050/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Zunächst erfolgt eine Behandlung der im Aufstellungsverfahrenen eingegangenen Stellungnahmen.

 

Zu den in der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20.10.-20.11.2008 eingegangenen Stellungnahmen erfolgen keine Anmerkungen.

 

Zu den in der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30.12.2008-29.01.2009 eingegangenen Stellungnahmen erfolgen folgende Anmerkungen:

 

Zu Stellungnahme Nr. 1 (gem. Anlage 3 der Sitzungsvorlage):

Der sachkundige Bürger Peter-Dosch äußert sein Unverständnis über die Feststellung, dass an Stelle des Discounters eine Wohnbebauung aus Lärmschutzgründen unerwünscht sei. Außerdem bittet er um Prüfung, ob ein direkter Anbau des Discounters an den bestehenden Lebensmittelmarkt möglich ist.

Frau Schauer erläutert, dass die Ansiedlung von Wohnbebauung rechtlich auf Grund der Lärmbelastung zwar möglich sei, aber an diesem Standort nach interner Prüfung kein Bedarf besteht. Weiterhin ist das Baufeld für eine Wohnbebauung auf Grund des Zuschnitts nur bedingt geeignet. Dennoch ist, falls bei veränderten Umständen die Ansiedlung des Discounters nicht erfolgt, eine weitere Änderung des Bebauungsplanes möglich. Ein Bau des Discounters direkt neben dem Lebensmittelmarkt wird nicht als sinnvoll angesehen, da die Hauptlärmbelastung von den Parkplätzen ausgeht und so keine Verbesserung der Situation herzustellen ist.

 

Zu Stellungnahme Nr. 2 (gem. Anlage 3 der Sitzungsvorlage):

Der sachkundige Bürger Peter-Dosch erfragt, warum im Bebauungsplan nur die Möglichkeit zur Schaffung einer Lärmschutzwand eingeräumt wird, ihr Bau aber nicht zwingend festgesetzt wird.

Frau Schauer erläutert, dass dies im Rahmen der hier stattfindenden Angebotsplanung nicht möglich ist. Es ist denkbar, dass letztlich ein von den gegenwärtigen Planungen abweichender Bauantrag gestellt wird, der auch ohne die Errichtung der Lärmschutzwand die Lärmgrenzwerte einhält. Auf Rückfrage stellt Frau Schauer klar, dass bei den gegenwärtigen Bauabsichten eine Lärmschutzwand an dieser Stelle zwingend erforderlich ist.

 

Zu den übrigen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30.12.2008 bis zum 29.01.2009 erfolgen keine Anmerkungen.

 

Zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung erfolgt folgende Stellungnahme:

 

Zu Stellungnahme Nr. 5 der Bezirksregierung Münster (gem. Anlage 3 der Sitzungsvorlage):

Der sachkundige Bürger Peter-Dosch weist darauf hin, dass die für Appelhülsen berechnete Kaufkraft von 9.000.000 € bereits heute zu anderen Lebensmärkten der Umgebung fließt und so letztlich nur eine Umverteilung stattfindet.

 

Zu den übrigen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung erfolgen keine Anmerkungen.

 

Anschließend folgt eine Aussprache zum Bebauungsplanentwurf im Allgemeinen.

Die UBG-Fraktion unterstützt zwar eine Verbesserung der Einzelhandelssituation in Appelhülsen, könnte der Bebauungsplanänderung jedoch nur bei einer Verschiebung des neuen Baukörpers zustimmen.

Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass im Planungsprozess eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes erreicht wurde, das Vorhaben als Chance für Appelhülsen gesehen wird und deshalb der Planänderung zugestimmt wird.

Die Fraktion der Grünen drückt ihre geteilte Meinung zum Vorhaben aus. Der sachkundige Bürger Peter-Dosch verweist auf seine in vergangenen Sitzungen vorgetragenen Bedenken. Er lehnt das Vorhaben deshalb weiter ab. Ratsherr Kohaus unterstützt das Vorhaben hingegen, da er eine Chance zur Attraktivitätssteigerung Appelhülsens sieht.

Die FDP-Fraktion merkt an, dass sich im Aufstellungsprozess die Planungen mehrfach verbessert haben und in der Ansiedlung eine Chance für Appelhülsen gesehen wird.

Die CDU-Fraktion unterstützt das Vorhaben ebenfalls. Positiv wird herausgestellt, dass die Ansiedlung nicht auf der grünen Wiese, sondern nah bei den Menschen erfolgt und so kurze Wege gewährleistet werden.

 

Abschließend weist der Ausschussvorsitzende Ratsherr Haase darauf hin, dass der mögliche künftige Betreiber ihm weitere Verbesserungen insbesondere bezüglich der Beleuchtung angekündigt hat. Die Verwaltung wird gebeten, diese aktuellen Planungen an die Fraktionen weiterzuleiten.

 


Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 3 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen. Der vorliegende Bebauungsplan wird wie in Anlage 1 dargestellt gem. § 10 BauGB i.V.m § 13 a BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen.