Nach kurzer Erläuterung der Notwendigkeit des Planungsvorhabens wird beschlossen:

 


Beschluss:

Über die Anregungen wird, wie in Anlage 7 zur Beschlussvorlage 345/2008 empfohlen, abgewogen und beschlossen.

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplan (s. Anlage 1 zur Beschlussvorlage 345/2008) wird gem. § 6 BauGB mit ihrer Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 102 (s. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 345/2008) wird gem. § 10 BauGB mit seiner Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung beschlossen.