Herr Dammann erklärt seine Befangenheit gegenüber dem Vorsitzenden und verlässt das Gremium. Im Anschluss führt Herr Dammann als beauftragter Planverfasser für den Investor durch die vorbereitete Präsentation der Planung zur Neubebauung des Grundstücks Stiftsstraße 5.

Herr Dammann berichtet, dass die Wohnfläche von 1.450 m² um 34 m² auf 1.413 m² reduziert wurde. Gleichzeitig habe sich die Anzahl der Wohneinheiten von 17 auf 14 reduziert. Der umbaute Raum ist von 7.832 m³ um 469 m³ auf 7.363 m³ verringert worden. Gleichzeitig sei es gelungen die Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,52 zu mindern, sodass es möglich sei um 1,44 m von dem öffentlichen Gehweg am Kastanienplatz abzurücken und dort einen gärtnerisch gestalteten Grünstreifen entstehen zu lassen. Zudem können auf diese Weise die Kellerschächte und Vordachbauten auf dem Grundstück verbleiben. Außerdem ist es nicht erforderlich, dass Baulasteneintragungen benötigt würden.

Herr Dr. Geuking sagt, dass der vorgestellte dritte Entwurf einen großen Fortschritt zu der zuerst vorgelegten Planung darstellt. Die mit dem dritten Entwurf geplanten Gebäude würden sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Um weiteren Wohnraum entwickeln zu können, insbesondere auch im Ortskern, sollte der Planung zugestimmt werden. 

Herr Rutenbeck sagt, dass im Jahr 2022 der Mobile Baukulturbeirat mit seinem fachlichen Votum zu dem Vorhaben einbezogen wurde. Die Planung wurde den Vorschlägen des Mobilen Baukulturbeirates entsprechend angepasst. Er schlägt vor, dass heute nicht mehr über die Frage des „ob“ zu entscheiden sei, sondern nur über das „wie“. Herr Achterkamp als Mitglied des Mobilen Baukulturbeirates hat aktuell in seiner öffentlichen Rede zum Martinimarkt Nottuln gesagt, dass eine Entwicklung des Nottulner Ortskerns wünschenswert sei. Ein Stillstand und ein ausschließliches Festhalten an historischen Strukturen sei nicht zielführend. Herr Rutenbeck schlägt vor, dass vor einer abschließenden Entscheidung durch die Politik erneut ein fachliches Votum durch den Mobilen Baukulturbeirat einzuholen sei. Für ihn sei es nicht nachvollziehbar, warum zu dem nun vorliegenden dritten Entwurfsvorschlag nicht erneut der Mobile Baukulturbeirat fachlich beteiligt werden sollte, nachdem dieser bereits die beiden ersten Entwürfe geprüft und bewertet habe. Herr Rutenbeck schlägt vor, dass die eingereichten Planunterlagen den Mitgliedern des Mobilen Baukulturbeirates digital zur Verfügung gestellt werden sollten und ein Votum im Rahmen einer Videokonferenz erarbeitet werden könne, um zeitsparend zu einem Ergebnis zu gelangen.
Zudem wäre es für die CDU-Fraktion noch fraglich, wie die Tiefgeragenausfahrt gesichert wird, um nicht durch die ausfahrenden Fahrzeuge die querenden Fussgänger:innen und Radfahrer:innen zu gefährden.

Herr Dammann antwortet, dass sein Büro sehr häufig mit dem bei der Stadt Dülmen fest installierten ständigen Baukulturbeirat zusammenarbeiten würde. Die Zusammenarbeit sei eine große Bereicherung und würde zu sehr guten Ergebnissen führen. Insofern würde er eine erneute Beteiligung des Mobilen Baukulturbeirates für das heute vorgestellte Projekt sehr begrüßen. Allerdings würde dieses Verfahren, auch für die Verwaltung, zu einem weiteren enormen Aufwand führen. Alle Vorgaben des Mobilen Baukulturbeirates wurden in diesen dritten Entwurf mit aufgenommen. Insofern würde sich aus seiner Sicht ein drittes Votum des Mobilen Baukulturbeirates erübrigen.
Zur technischen Sicherheitsausrüstung der Tiefgaragenausfahrt erläutert Herr Dammann, dass diese nach allen technischen Sicherheitsbestimmungen gebaut und mit einer Ampelanlage und einer Kamera gesichert wird.

Herr Bogus räumt ein, dass sich bei dem Vergleich des ersten Entwurfes mit der Stellungnahme des Mobilen Baukulturbeirates auch bei diesem dritten Entwurf erneut Differenzen ergeben würden. Gefordert sei, dass die Loggien zurückliegend gebaut werden, dass dieses mit einer durchgängigen Mauer bis auf Fensterbrüstungshöhe zu versehen seien und dass die Trauf- und Firsthöhen nicht deutlich über den Höhen des Bestandsgebäudes Stiftsstraße 8 liegen sollen. Insofern würde die Aussage nicht stimmen, dass alle Vorgaben aus dem Votum des Mobilen Baukulturbeirates eingehalten werden. Er würde keinen Hinderungsgrund sehen, dass nicht erneut der Mobile Baukulturbeirat um sein fachliches Votum zu bitten sei.

Herr Danziger schließt sich dem Vorredner an und ergänzt, dass die Mitglieder des Ausschusses nicht über die erforderlichen Qualifikationen als Fachplaner verfügen würden und auf das erneute Votum des Mobilen Baukulturbeirates angewiesen sind. Würde heute das Gremium dem Beschlussvorschlag folgen und die vorgestellte Präsentation zur Kenntnis nehmen, so würde in der Folge das gemeindliche Einvernehmen erteilt bzw. anschließend durch den Kreis Coesfeld die Baugenehmigung erteilt werden. Folglich sei der heutige Beschlussvorschlag zu ändern. Herr Danziger schlägt vor, dass vor einer Entscheidung zu diesem Bauvorhaben zunächst die sich in Arbeit befindliche Gestaltungssatzung zu beschließen sei. Andernfalls würde die Gestaltungssatzung ins Leere laufen.
Frau Breuksch antwortet, dass die Denkmalbereichssatzung in Auftrag gegeben ist. Derzeit erfolgt durch das beauftragte Büro die Bestandsaufnahme. Sobald die zugesagten Fördergelder für die Gestaltungssatzung eingegangen seien, würde umgehend das ausgewählte Büro beauftragt werden. Allerdings sei erst mittelfristig mit diesen beiden Satzungen als Steuerungsinstrumente zu rechnen.

Herr Danziger sagt, dass dies bedeuten würde, dass dieses für Nottuln bedeutsame Bauprojekt zugelassen werden soll, ohne dass die Erkenntnisse und Bewertungen aus den geplanten Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzungen wirksam seien und zu berücksichtigen sind.

Herr Bergmann entgegnet, dass der Ortskern mit der geplanten Bebauung belebt würde. Eine Belebung des Ortskerns darf sich nicht nur auf den Donnerstag als Markttag beschränken. Mit einer maßvollen Wohnbebauung erfolgt eine Belebung durch die Menschen, die im Ortskern wohnen. Auch sei es wichtig, dass weiterer Wohnraum geschaffen wird, um der allgemeinen Wohnungraumknappheit auch im Ortskern begegnen zu können. In der geschichtlichen Entwicklung hat es an dem Ort bereits eine große Bebauung gegeben. Insofern fügt sich die nun geplante Bebauung in das Ortsbild ein. Ein erneutes Votum des Mobilen Baukulturbeirates kann zielführend sein. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass die Planung von Herrn Dammann erneut in die Zeit geschoben wird.

Herr Rutenbeck erwidert, dass für ihn die Person des Architekten Herrn Dammann nicht entscheidungserheblich sei. Zu der beabsichtigten Planung gibt es einen gültigen Ratsbeschluss, dass der Mobile Baukulturbeirat anzurufen sei. Insofern würde sich ein erneuter Beschluss erübrigen. Die Mitglieder des Ausschusses sind keine Fachleute zu den zu bewertenden Fragestellungen aus der vorgestellten dritten Planung. Aus dem Grunde sei ein erneutes Votum des Mobilen Baukulturbeirates unabänderlich erforderlich. Die Beteiligung des Mobilen Baukulturbeirates sollte durchaus kurzfristig erfolgen und könnte dem Rat als Tischvorlage vorgelegt werden. Das Wohnraum, auch in Nottuln, dringend geschaffen werden sollte, ist eine Tatsache.

Herr Rulle erinnert, dass eine Diskussion zu gesellschaftspolitischen Aspekten an der Stelle nicht zielführend sei. Herr Rulle bittet darum, dass ausschließlich die formalen Aspekte zu beraten seien.

Herr Danziger stellt heraus, dass er nicht möchte, dass Herr Dammann als Person in der Kritik stehe, sondern dass die generelle Planung im Vordergrund stehe. In der Sitzung des Ausschusses am 15.11.2022 sei beschlossen worden, dass zunächst eine Gestaltungssatzung und eine Denkmalbereichssatzung wirksam vorliegen sollen, bevor über ein für den Ortskern bedeutsames Bauvorhaben entschieden werden kann. Es sei nicht nachvollziehbar, warum mit dem heute vorgelegten Beschlussvorschlag der bereits erfolgte Beschluss umgangen werden sollte. Herr Danziger kündigt an, dass er eine Änderung des Beschlussvorschlages beantragen wird.

Herr Bogus sagt, dass eine Belebung im Ortskern nicht mit einer Wohnbebauung zu erreichen sei, sondern nur mit einer Gewerbe- oder Einzelhandelsansiedlung. In der vorgelegten Planung sei dies nicht vorgesehen.

Herr Rulle berichtet, dass der zuvor genannte Beschluss vom 15.11.2022 in seiner Formulierung nicht an das Bauvorhaben Stiftsstraße 5 gekoppelt wurde. Dem zur Folge kann das Bauvorhaben entschieden werden, ohne gegen den gefassten Beschluss zu verstoßen.

Herr Dammann greift die Argumentationen auf und erklärt, dass auch er für eine Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung im Ortskern sei. Allerdings sei dieses Ziel nicht zu erreichen. Der gegenläufige Trend sei seit vielen Jahren auch im Ortskern von Nottuln festzustellen, dass immer mehr Einzelhandelsunternehmen aufgeben würden. Vielleicht wäre es möglich dort einen Praxisbetrieb oder ein freiberufliches Unternehmen zu platzieren. Ein Solches habe sich allerdings, trotz entsprechender Bemühungen, nicht finden lassen.
Gegenüber der Gemeinde habe er zugestimmt, dass die dort zu beachtende Frist ausgesetzt ist. Allerdings würde die Planung nun bereits seit zwei Jahren anhängig sein und sollte ohne weitere Verzögerung zu einem Abschluss kommen.

Frau Breuksch berichtet, dass die überarbeiteten Bauantragsunterlagen am 27.09.2023 bei der Gemeinde Nottuln eingegangen seien und die zu beachtende Frist am 27.11.2023 enden würde. Mit der erklärten Fristenaussetzung um weitere zwei Monate würde die neu zu beachtende Frist am 27.01.2024 ablaufen. Insofern wird eine politische Beratung des Rates in seiner Sitzung am 12.12.2023 die einzuhaltende Frist nicht gefährden.

Frau Mütherig ergänzt, dass zur Umsetzung der geplanten Bebauung nicht nur eine gültige Baugenehmigung erforderlich sei, sondern gleichzeitig eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen müsse. Mit dem Denkmalfachamt wird hierzu noch Abstimmungsbedarf bestehen, auch hinsichtlich der Gestaltung und der gewählten Materialien des geplanten Bauvorhabens.

Herr Rulle fasst zusammen, dass bis zum Fristablauf am 27.01.2024 eine Beteiligung des Mobilen Baukulturbeirates erforderlich sei. Herr Dr. Geuking entgegnet dem, dass eine erneute Beteiligung des Mobilen Baukulturbeirates nicht erforderlich sei. Er schlägt vor, dass mögliche kleine Änderungsanregungen des Mobilen Baukulturbeirates nachträglich durch Herrn Dammann aufgenommen werden können. Er wirbt darum, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden solle.

Herr Rutenbeck sagt, dass der Wunsch bestehe, dass das Projekt vorangebracht wird. Die Politik solle nicht Verhinderer sein, sondern ein verlässlicher Partner. Allerdings sehe er keine Notwendigkeit, dass dem Bauvorhaben ein Freifahrtschein auszustellen sei und auf eine moralische Verpflichtung des Architekten zu vertrauen sei. Vorrangig sei, wie bereits per Ratsbeschluss festgelegt, ein erneutes Votum des Mobilen Baukulturbeirates einzuholen.

Herr Dr. Geuking sagt, sollte es möglich sein, dass bis zur Ratssitzung am 12.12.2023 das Votum des Mobilen Baukulturbeirates vorliegen könne, dann sollte erneut der Mobile Baukulturbeirat um ein erneutes Votum angerufen werden. Auszuschließen sei, dass ein weiteres Votum erst im Beratungslauf im Jahr 2024 beschlossen werden könne.

Herr Rulle sagt, dass in der Diskussion viele unterschiedliche Standpunkte bereits ausgetauscht worden sind. Er schlägt vor, dass ein geänderter Beschlussvorschlag zu formulieren sei.

Herr Danziger formuliert folgenden Beschlussantrag: „Der Rat beschließt für den Bereich eine Veränderungssperre.“

Frau Breuksch informiert, dass aus fachlicher Sicht eine Veränderungssperre nur dann rechtlich zulässig sei, wenn die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen sei. Erst anschließend ist ein Beschluss über eine Veränderungsspeere zulässig. Eine Veränderungssperre darf nicht ausschließlich einen Verhinderungsbeschluss zum Inhalt haben. Kaum vorstellbar bzw. rechtlich begründbar wird es sein, dass an der Stelle ein Bebauungsplan aufgestellt werden könnte, der nicht gleiche oder annähernd gleiche Vorgaben enthalten würde, die die geplante Bebauung bereits einhalten würde.

Herr Rulle formuliert, dass zwei Beschlusse zu fassen wären. Zunächst sei ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu fassen. Im Anschluss sei ein Beschluss zu der vorgeschlagenen Veränderungssperre zu fassen.

Frau Mütherig gibt zu bedenken, dass in der Planung zur Aufstellung eines Bebauungsplans eine Begründung zur Notwendigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes enthalten sein müsse. Diese könne sie aktuell nicht erkennen.

Herr Danziger sagt, dass es für die politische Arbeit wichtig sei, dass formale Voraussetzungen einzuhalten sind. Allerdings sei es ebenso wichtig, dass ein eingeschlagener Weg bis zum Ende zu gehen sei. Herr Danziger bekräftigte hierauf seinen Antrag auf Verhängung einer Veränderungssperre.

Herr Rulle formulierte folgenden Beschlussvorschlag:

Erster geänderter Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Bereich Stiftsstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
  2. Der Rat beschließt, dass zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja 2  Nein 8  Enthaltung 1

mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Rulle formuliert hierauf folgenden Beschlussvorschlag:

Zweiter geänderter Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dass bis zur Ratssitzung am 12.12.2023 das abschließende Votum des Mobilen Baukulturbeirates eingeholt und dem Rat vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja 8  Nein 1  Enthaltung 2

mehrheitlich angenommen

Frau Mütherig richtet sich mit der Bitte an Herrn Dammann, sollte ein abschließendes Votum des Mobilen Baukulturbeirates aufgrund der Kürze der Zeit und der heute nicht bekannten Verfügbarkeit der Gremiumsmitglieder des Mobilen Baukulturbeirates nicht erreicht werden können, ob die Frist bis zur Sitzung des Rates im Januar 2024 verlängert würde. Herr Dammann antwortet, dass ihm eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig sei und er in diesem Falle eine erneute Fristenverlängerung bereits heute zusichern würde, damit eine Ratsentscheidung in 2024 ermöglicht werden könne.

Herr Dr. Thönnes kündigt an, dass aufgrund der einzuhaltenden Ladungsfristen das abschließende Votum des Mobilen Baukulturbeirates gegebenenfalls nicht den Ladungsunterlagen anliegen würde, sondern in dem Falle dem Rat nur als Tischvorlage zugeleitet werden könne.

Nach Abschluss der Beratung zeigt Herr Dammann dem Ausschussvorsitzenden an, dass er als Gremiumsmitglied von jetzt an wieder teilnehmen wird.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: