Beschlussvorschlag:
1) Die im interfraktionellen Arbeitskreis
festgelegten Ausstattungselemente werden bei der Planung berücksichtigt.
2) Bei Förderfähigkeit wird die Gemeinde
mit der Planung und Umsetzung der Mobilstation beauftragt. Die aufzuwendenden
Mittel werden bei der Haushaltsplanung für 2025 berücksichtigt.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Ansiedlung des AGRAVIS-Logistikzentrums sowie der Neugestaltung des
Knotenpunktes am Beisenbusch ist geplant, die Haltestelle „Beisenbusch“
(Fahrtrichtung Appelhülsen) sowie den bestehenden P+R-Parkplatz zu verlegen.
Neben einer höheren Anzahl von Stellplätzen für Pendelnde mit dem PKW soll
zudem auf einer Teilfläche eine „Mobilstation“ entstehen.
Bei
den an einer Mobilstation vorzuhaltenden Ausstattungselementen ist zwischen
einer Mindestausstattung, Elementen hoher Notwendigkeit, Elementen mittlerer
Notwendigkeit sowie einer ergänzenden/individuellen Ausstattung zu
unterscheiden (vgl. 020/2024).
Aufgrund
der Vielzahl möglicher Ausstattungsvarianten wurde daher seitens der Politik
mehrheitlich beschlossen, die vorzuhaltenden Ausstattungselemente im Rahmen
eines interfraktionellen Arbeitskreises festzulegen. Dieser traf sich am
12.03.2024.
Im
interfraktionellen Arbeitskreis war man sich einig, dass nicht alle empfohlenen
Ausstattungselemente am Standort Beisenbusch berücksichtigt werden können.
Neben der Mindestausstattung (ausgenommen: Witterungsschutz, Fahrkartenverkauf)
hat man sich darauf verständigt, folgende Elemente für die weitere Planung zu
berücksichtigen:
- „Mobilstations-Container“ als
Witterungsschutz (20-Fuß-Container, zweigeteilt)
- Überdachte Fahrradständer
- Anbieterübergreifende Paketstation
- Gepäckstation mit Lademöglichkeiten
für Akkus
- Sitzbänke & -tische auf
vorhandener Fläche (Erhöhung Aufenthaltsqualität, Pausenmöglichkeit für
Ladesäulennutzende)
- „Umsonstladen“ (an Bänken und
Container)
- Notruf
- WLAN
Die
Gemeindeverwaltung schlägt vor, die im interfraktionellen Arbeitskreis
festgelegten Ausstattungselemente für die weitere Planung zu berücksichtigen.
Ist das Vorhaben förderfähig, wird die Gemeinde mit der weiteren Planung und
Umsetzung der Mobilstation beauftragt. Die für das Vorhaben notwendigen
Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Maßnahme ist grundsätzlich durch die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten
Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) förderfähig. Die Förderung
erfolgt als Projektförderung im Rahmen der Anteilfinanzierung in Höhe von 80
Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Bezug auf die Grunderwerbs- und Bauausgaben.
Die Planungs- und Verwaltungsausgaben werden mit 10 Prozent der
zuwendungsfähigen Bauausgaben gefördert. Für eine Mobilstation beträgt der
Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben 300 000 Euro. Zusätzlich erhält die
Gemeinde Nottuln von der Firma AGRAVIS, im Rahmen der Ansiedlung des neuen
Logistikzentrums, 80.000€ für die Errichtung einer Mobilstation. Nach erster
Aussage des Fördermittelgebers können diese anteilig als Eigenanteil verwendet
werden. Die aufzuwendenden Mittel sind bei der Haushaltsplanung zu
berücksichtigen.
Anlagen:
Keine