Betreff
Mobilstation am P+R Beisenbusch-Hier: Festlegung der Ausstattung
Vorlage
020/2024/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

1)    Die im interfraktionellen Arbeitskreis festgelegten Ausstattungselemente werden bei der Planung berücksichtigt.

2)    Bei Förderfähigkeit wird die Gemeinde mit der Planung und Umsetzung der Mobilstation beauftragt. Die aufzuwendenden Mittel werden bei der Haushaltsplanung für 2025 berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Ansiedlung des AGRAVIS-Logistikzentrums sowie der Neugestaltung des Knotenpunktes am Beisenbusch ist geplant, die Haltestelle „Beisenbusch“ (Fahrtrichtung Appelhülsen) sowie den bestehenden P+R-Parkplatz zu verlegen. Neben einer höheren Anzahl von Stellplätzen für Pendelnde mit dem PKW soll zudem auf einer Teilfläche eine „Mobilstation“ entstehen.

 

Bei den an einer Mobilstation vorzuhaltenden Ausstattungselementen ist zwischen einer Mindestausstattung, Elementen hoher Notwendigkeit, Elementen mittlerer Notwendigkeit sowie einer ergänzenden/individuellen Ausstattung zu unterscheiden (vgl. 020/2024).

 

Aufgrund der Vielzahl möglicher Ausstattungsvarianten wurde daher seitens der Politik mehrheitlich beschlossen, die vorzuhaltenden Ausstattungselemente im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises festzulegen. Dieser traf sich am 12.03.2024.

 

Im interfraktionellen Arbeitskreis war man sich einig, dass nicht alle empfohlenen Ausstattungselemente am Standort Beisenbusch berücksichtigt werden können. Neben der Mindestausstattung (ausgenommen: Witterungsschutz, Fahrkartenverkauf) hat man sich darauf verständigt, folgende Elemente für die weitere Planung zu berücksichtigen:

-       „Mobilstations-Container“ als Witterungsschutz (20-Fuß-Container, zweigeteilt)

-       Überdachte Fahrradständer

-       Anbieterübergreifende Paketstation

-       Gepäckstation mit Lademöglichkeiten für Akkus

-       Sitzbänke & -tische auf vorhandener Fläche (Erhöhung Aufenthaltsqualität, Pausenmöglichkeit für Ladesäulennutzende)

-       „Umsonstladen“ (an Bänken und Container)

-       Notruf

-       WLAN

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die im interfraktionellen Arbeitskreis festgelegten Ausstattungselemente für die weitere Planung zu berücksichtigen. Ist das Vorhaben förderfähig, wird die Gemeinde mit der weiteren Planung und Umsetzung der Mobilstation beauftragt. Die für das Vorhaben notwendigen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme ist grundsätzlich durch die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) förderfähig. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Rahmen der Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Bezug auf die Grunderwerbs- und Bauausgaben. Die Planungs- und Verwaltungsausgaben werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Bauausgaben gefördert. Für eine Mobilstation beträgt der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben 300 000 Euro. Zusätzlich erhält die Gemeinde Nottuln von der Firma AGRAVIS, im Rahmen der Ansiedlung des neuen Logistikzentrums, 80.000€ für die Errichtung einer Mobilstation. Nach erster Aussage des Fördermittelgebers können diese anteilig als Eigenanteil verwendet werden. Die aufzuwendenden Mittel sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 


Anlagen:

Keine