Betreff
Mobilstation am P+R Beisenbusch – vorzuhaltende Ausstattungselemente
Vorlage
020/2024
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1)    Für die geplante Mobilstation am P+R Beisenbusch kommen unterschiedliche Ausstattungsmerkmale und -elemente in Frage. Welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollen, wird in der Sitzung festgelegt.

 

2)    Nach Festlegung der vorzuhaltenden Ausstattung wird die Gemeinde Nottuln beauftragt, die Maßnahme auf Förderfähigkeit zu prüfen. Ist das Vorhaben förderfähig, wird die Gemeinde mit der Planung und Umsetzung der Mobilstation beauftragt. Diese soll mit Fertigstellung des neuen P+R-Platzes eröffnet werden.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Ansiedlung des AGRAVIS-Logistikzentrums sowie der Neugestaltung des Knotenpunktes am Beisenbusch ist geplant, die Haltestelle „Beisenbusch“ (Fahrtrichtung Appelhülsen) sowie den bestehenden P+R-Parkplatz zu verlegen. Neben einer höheren Anzahl von Stellplätzen für Pendelnde mit dem PKW soll auf einem Teil zudem eine „Mobilstation“ entstehen. Die dafür zur Verfügung gestellte Fläche ist zweigeteilt. Die größere Fläche beträgt rund 112 m² (7,2m x 15,4m), die kleinere Fläche rund 16m² (1,6m x 9,8m) (vgl. Anlage 1).

 

Mobilstationen sind Standorte, an denen verschiedene Verkehrsmittel miteinander verknüpft werden können, um so Nutzenden Alternativen zum eigenen PKW anzubieten. Größe und Ausstattung der Stationen können variieren.

 

Welche Ausstattungselemente zu berücksichtigen sind, hängt dabei von der siedlungsstrukturellen Lage, dem Anschluss an ein Schnellverkehrsnetz, der Nähe zu anderen Mobilstationen, den potenziellen Nutzendenzahlen sowie weiterer individueller Anforderungen ab (vgl. Anlage 2, S.24ff.).

 

Die geplante Mobilstation am Standort Beisenbusch ist von der siedlungsstrukturellen Lage als regional peripher einzuordnen. Sie liegt in einer ländlichen Umgebung in Nähe des Gewerbegebiets „Beisenbusch“. Sie verfügt über einen nur geringen Vernetzungsgrad, bietet jedoch einen Anschluss an das Schnellverkehrsnetz (Schnellbuslinie S 60) sowie an den Ortslinienverkehr (C 85) mit Übergang zum Regionalverkehr (RE 42).

 

Folgende Ein- und Ausstiegszahlen lassen sich auf Grundlage der vom RVM erhobenen Daten von April 2023 am „Beisenbusch“ (Haltestelle „Beisenbusch“ und Haltestelle „P&R-Platz) verzeichnen: C 85: 10 Ein- und Ausstiege (2 Einstiege, 8 Ausstiege), S 60: 46 Ein- und Ausstiege (24 Einstiege, 22 Ausstiege). Vergleicht man diese mit Nottulns meistfrequentierter Haltestelle „Historischer Ortskern“ zeigt sich folgendes Bild: C85: 93 Ein- und Ausstiege (26 Einstiege, 67 Ausstiege), S 60: 259 Ein- und Ausstiege (104 Einstiege, 155 Ausstiege).

 

Zentrale Grundvoraussetzung, dass ein Standort als Mobilstation bezeichnet und in dem Einheitsdesign „mobil.nrw“ ausgewiesen werden kann, ist die Verknüpfung von mindestens zwei verschiedenen Verkehrsmitteln/-angeboten und dem Vorhalten einer entsprechenden Mindestausstattung.

 

Als Mindestausstattung werden vom Zukunftsnetz Mobilität NRW im Handbuch Mobilstation folgende Ausstattungsmerkmale definiert (vgl. ebd., S.28 f.):

-       Stele/Säule „Mobilstation“

-       Angebotsinformationen

-       Beleuchtung

-       Barrierefreiheit

-       Sitzgelegenheiten

-       Witterungsschutz

-       (Dynamische Fahrgastinformation)

-       (WLAN-Hotspot)

-       (Fahrkartenverkauf)

-       (B+R – Anlage)/Fahrradabstellmöglichkeiten

 

Eine Unterschreitung der geforderten Mindestausstattung kann sich gegebenenfalls förderschädlich auswirken. Die Mindestausstattung kann jedoch sukzessive erweitert werden, zusätzliche Ausstattungselemente über die Mindestausstattung hinaus sind sogar sinnvoll, um multimodales Verkehrsverhalten sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität zu fördern (vgl. ebd.). Zu den weiteren, optionalen Ausstattungselementen gibt es, je nach siedlungsstruktureller Lage, allgemeingültige Empfehlungen, die an jedem Standort individuell auf die örtlichen Gegebenheiten anzuwenden sind. Dabei wird zwischen Elementen hoher Notwendigkeit, mittlerer Notwendigkeit sowie ergänzender/individueller Ausstattung unterschieden. Die Elemente mittlerer Notwendigkeit sowie die der ergänzenden/individuellen Ausstattung zielen vor allem auf die Verbesserung der Aufenthaltsqualität ab, während die Elemente hoher Notwendigkeit multimodales Verkehrsverhalten fördern sollen.

 

Für den Standort der Mobilstation am Beisenbusch, welcher von der siedlungsstrukturellen Lage als regional peripher einzuordnen ist, kommen generell folgende zusätzliche Ausstattungselemente in Betracht (siehe dazu ebd., S.30f.):

 

Elemente hoher Notwendigkeit

-       Öffentliches WC

-       Nahversorgung

-       Servicepunkt, Kundencenter

-       Serviceautomat

-       Notrufsäule

-       Gepäckschließfächer

-       Packstation

-       Gesicherte B+R-Anlage

-       E-Ladesäule

-       P+R-Anlage

 

Elemente mittlerer Notwendigkeit

-       WLAN-Hotspot

-       Videoüberwachung

-       Bikesharing

-       Lastenräder

-       Ladestation Fahrräder

-       Rad-Luftstation

-       Radstation

-       Carsharing

-       Taxistand

-       E-Motorroller-Sharing

 

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Empfehlungen bzgl. einer ergänzenden/individuellen Ausstattung. Hierunter finden sich u.a.: Aufenthaltsraum, PV-Anlage, Verkaufsautomat, Umkleide, Reparaturservice, Bürgerbus, E-Tretrollersharing, Shuttles, Rufbus (siehe dazu ebd.).

 

In der aktuellen Planung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Beisenbusch sowie der Verlegung des P+R – Parkplatzes lassen sich bereits erste Elemente der vorzuhaltenden „Mindestausstattung“ sowie Elemente der Kategorie „hohe Notwendigkeit“ wiederfinden. Der barrierefreie Ausbau der angrenzenden Bushaltestelle sowie die Beleuchtung an Bushaltestelle und P+R-Platz erfüllen einen Teil der Mindestanforderungen. Der dort entstehende P+R-Parkplatz erfüllt zudem ein erstes Element hoher Notwendigkeit.

 

Die Verwaltung hat erste Überlegungen angestrebt, welche Ausstattungselemente an der „Mobilstation Beisenbusch“ berücksichtigt werden müssen, um die Vorgaben der Mindestausstattung zu erfüllen und welche weiteren optionalen Elemente vorgehalten werden könnten, um Multimodalität zu fördern und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Zudem wurden auf Grundlage von Erfahrungswerten und vorhandener Angebote die groben Anschaffungskosten kalkuliert. Berücksichtigt wurden hierbei jedoch nicht die Kosten für die Errichtung, den Tiefbau, die Montage, die Lieferung, oder allgemeine Preissteigerungen (siehe dazu Anlage 3).

 

Aufgrund der Nähe zum Industriegebiet und der dort vorhandenen Infrastruktur kann gegebenenfalls auf das ein oder andere Ausstattungselement aus dem Bereich „hohe Notwendigkeit“ verzichtet werden. Hierunter zählen unter anderem: ein öffentliches WC, Nahversorgung, ein Serviceautomat, E-Ladesäulen. Auf E-Ladesäulen auf der Fläche der Mobilstation kann verzichtet werden, da eine Schnellladesäuleninfrastruktur auf der P+R-Fläche in Planung ist. Zudem kann aufgrund der Möglichkeit, Fahrkarten im Bus zu erwerben, auf einen Fahrkartenverkauf (Mindestausstattung bei Bedarf) verzichtet werden.

 

Werden lediglich die notwendigen (Basis-)Elemente aus der Kategorie Mindestausstattung berücksichtigt (Stele Mobilstation, Sitzgelegenheiten, Witterungsschutz, DFI, Fahrradabstellanlage, WLAN-Hotspot), lägen die reinen Anschaffungskosten bei rund 62.000€. Abzüglich einer möglichen Förderung läge der Eigenanteil bei rund 12.000€.

 

Werden die Ausstattungselemente der Kategorie hohe Notwendigkeit, hier: zentrales Schließsystem, Fahrradgitterbox, Notrufsäule, anbieterübergreifende Paketstation, Gepäckschließfächer (ohne Lademöglichkeit) berücksichtigt, belaufen sich die Anschaffungskosten auf rund 130.000 €. Nach Abzug der Förderung läge der Eigenanteil bei rund 26.000€.

 

Eine anbieterübergreifende Paketstation bietet Pendelnden die Möglichkeit, Pakete an den Standort liefern zu lassen und nach der Arbeit an der Station abzuholen. So werden unnötige Fahrtwege und Zeit eingespart. Gepäckschließfächer richten sich vor allem an Radpendelnde, die dort ihr Equipment sicher verstauen können. Durch die Installation von Steckdosen in den Schließfächern kann zudem der Akku geladen werden. Eine Notrufsäule steigert das subjektive Sicherheitsempfinden. Eine gesicherte Fahrradabstellanlage bietet Schutz vor Diebstahl und Vandalismus.

 

Werden zudem Elemente mittlerer Notwendigkeit und ergänzender/individueller Ausstattung, hier: Fahrradreparatursäule, Lademöglichkeit, Container „Mobilstation“ vorgehalten, kommen weitere Kosten in Höhe von rund 56.000 € vor Abzug der Förderung hinzu.

 

Eine Fahrradreparatursäule richtet sich vor allem an die Radpendelnden. Bei kleineren Pannen haben sie vor Ort die Möglichkeit, ihr Fahrrad zu reparieren. Das Vorhalten von Lademöglichkeiten (für E-Bikes) würde durch die Errichtung von Gepäckschließfächern mit Steckdosen bereits abgedeckt. Die Errichtung eines Containers als Wartemöglichkeit fällt in die Kategorie individuelle Ausstattung. In einem solchen Container ließen sich verschiedene Elemente integrieren (Sitzgelegenheiten, Witterungsschutz, Informationsstele, Angebotsinformation, etc.), wodurch sich der Platzbedarf auf der vorhandenen Fläche reduzieren ließe.

 

Die kalkulierten Kosten stellen nur einen groben Richtwert dar. Letztlich hängt die Höhe der Anschaffungskosten davon ab, welche Elemente am Standort „Mobilstation Beisenbusch“ vorgehalten werden, aber auch, inwieweit von etablierten „Standards“ abgewichen wird. Das Vorhalten eines Witterungsschutzes in Standardausführung ist deutlich günstiger in der Anschaffung als eine „Container-Mobilstation“. Zudem besteht die Möglichkeit, zunächst die Mindestanforderungen umzusetzen und die Ausstattung sukzessive um weitere Elemente zu ergänzen.

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, aufgrund der Vielzahl von Ausstattungsmöglichkeiten sowie der damit verbundenen Kosten, in der Ausschusssitzung die vorzuhaltenden Ausstattungselemente unterschiedlicher Notwendigkeit festzulegen. Im Anschluss wird das Vorhaben auf Förderfähigkeit überprüft. Ist dieses förderfähig, wird die Gemeinde mit der weiteren Planung und Umsetzung der Mobilstation beauftragt, welche mit Fertigstellung des neuen P+R-Platzes eröffnet werden soll. Die für das Vorhaben notwendigen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Anschaffungskosten – werden alle Ausstattungselemente berücksichtigt – belaufen sich auf rund 270.000€. Hinzu kommen weitere Kosten für den Tiefbau, Lieferungen, Montage, etc., die derzeit nicht zu beziffern sind. Gegebenenfalls ist die Maßnahme durch die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) oder aber die den Radverkehr betreffenden Maßnahmen durch die Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) förderfähig. Die Förderung (Projektförderung) erfolgt in der Regel im Rahmen der Anteilsfinanzierung und beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zusätzlich erhält die Gemeinde Nottuln von der Firma AGRAVIS, im Rahmen der Ansiedlung des neuen Logistikzentrums, 80.000€ für die Errichtung einer Mobilstation. Die aufzuwendenden Mittel sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Fläche Mobilstation

 

Anlage 2: Zukunftsnetz Mobilität NRW (2022): Handbuch Mobilstationen Nordrhein-Westfalen. 3. aktualisierte und überarbeitete Auflage.

 

Anlage 3: grobe Kostenkalkulation – nur Anschaffung