Beschlussvorschlag:
1) Für die geplante Mobilstation am P+R
Beisenbusch kommen unterschiedliche Ausstattungsmerkmale und -elemente in
Frage. Welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollen, wird in
der Sitzung festgelegt.
2) Nach Festlegung der vorzuhaltenden
Ausstattung wird die Gemeinde Nottuln beauftragt, die Maßnahme auf
Förderfähigkeit zu prüfen. Ist das Vorhaben förderfähig, wird die Gemeinde mit
der Planung und Umsetzung der Mobilstation beauftragt. Diese soll mit
Fertigstellung des neuen P+R-Platzes eröffnet werden.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Ansiedlung des AGRAVIS-Logistikzentrums sowie der Neugestaltung des
Knotenpunktes am Beisenbusch ist geplant, die Haltestelle „Beisenbusch“
(Fahrtrichtung Appelhülsen) sowie den bestehenden P+R-Parkplatz zu verlegen.
Neben einer höheren Anzahl von Stellplätzen für Pendelnde mit dem PKW soll auf
einem Teil zudem eine „Mobilstation“ entstehen. Die dafür zur Verfügung
gestellte Fläche ist zweigeteilt. Die größere Fläche beträgt rund 112 m² (7,2m
x 15,4m), die kleinere Fläche rund 16m² (1,6m x 9,8m) (vgl. Anlage 1).
Mobilstationen
sind Standorte, an denen verschiedene Verkehrsmittel miteinander verknüpft
werden können, um so Nutzenden Alternativen zum eigenen PKW anzubieten. Größe
und Ausstattung der Stationen können variieren.
Welche
Ausstattungselemente zu berücksichtigen sind, hängt dabei von der
siedlungsstrukturellen Lage, dem Anschluss an ein Schnellverkehrsnetz, der Nähe
zu anderen Mobilstationen, den potenziellen Nutzendenzahlen sowie weiterer
individueller Anforderungen ab (vgl. Anlage 2, S.24ff.).
Die
geplante Mobilstation am Standort Beisenbusch ist von der
siedlungsstrukturellen Lage als regional peripher einzuordnen. Sie liegt in
einer ländlichen Umgebung in Nähe des Gewerbegebiets „Beisenbusch“. Sie verfügt
über einen nur geringen Vernetzungsgrad, bietet jedoch einen Anschluss an das
Schnellverkehrsnetz (Schnellbuslinie S 60) sowie an den Ortslinienverkehr (C
85) mit Übergang zum Regionalverkehr (RE 42).
Folgende
Ein- und Ausstiegszahlen lassen sich auf Grundlage der vom RVM erhobenen Daten
von April 2023 am „Beisenbusch“ (Haltestelle „Beisenbusch“ und Haltestelle
„P&R-Platz) verzeichnen: C 85: 10 Ein- und Ausstiege (2 Einstiege, 8
Ausstiege), S 60: 46 Ein- und Ausstiege (24 Einstiege, 22 Ausstiege).
Vergleicht man diese mit Nottulns meistfrequentierter Haltestelle „Historischer
Ortskern“ zeigt sich folgendes Bild: C85: 93 Ein- und Ausstiege (26 Einstiege,
67 Ausstiege), S 60: 259 Ein- und Ausstiege (104 Einstiege, 155 Ausstiege).
Zentrale
Grundvoraussetzung, dass ein Standort als Mobilstation bezeichnet und in dem
Einheitsdesign „mobil.nrw“ ausgewiesen werden kann, ist die Verknüpfung von
mindestens zwei verschiedenen Verkehrsmitteln/-angeboten und dem Vorhalten
einer entsprechenden Mindestausstattung.
Als
Mindestausstattung werden vom
Zukunftsnetz Mobilität NRW im Handbuch Mobilstation folgende
Ausstattungsmerkmale definiert (vgl. ebd., S.28 f.):
- Stele/Säule „Mobilstation“
- Angebotsinformationen
- Beleuchtung
- Barrierefreiheit
- Sitzgelegenheiten
- Witterungsschutz
- (Dynamische Fahrgastinformation)
- (WLAN-Hotspot)
- (Fahrkartenverkauf)
- (B+R –
Anlage)/Fahrradabstellmöglichkeiten
Eine
Unterschreitung der geforderten Mindestausstattung kann sich gegebenenfalls
förderschädlich auswirken. Die Mindestausstattung kann jedoch sukzessive
erweitert werden, zusätzliche Ausstattungselemente über die Mindestausstattung
hinaus sind sogar sinnvoll, um multimodales Verkehrsverhalten sowie die
Steigerung der Aufenthaltsqualität zu fördern (vgl. ebd.). Zu den weiteren,
optionalen Ausstattungselementen gibt es, je nach siedlungsstruktureller Lage,
allgemeingültige Empfehlungen, die an jedem Standort individuell auf die
örtlichen Gegebenheiten anzuwenden sind. Dabei wird zwischen Elementen hoher
Notwendigkeit, mittlerer Notwendigkeit sowie ergänzender/individueller
Ausstattung unterschieden. Die Elemente mittlerer Notwendigkeit sowie die der
ergänzenden/individuellen Ausstattung zielen vor allem auf die Verbesserung der
Aufenthaltsqualität ab, während die Elemente hoher Notwendigkeit multimodales
Verkehrsverhalten fördern sollen.
Für
den Standort der Mobilstation am Beisenbusch, welcher von der
siedlungsstrukturellen Lage als regional peripher einzuordnen ist, kommen
generell folgende zusätzliche Ausstattungselemente in Betracht (siehe dazu
ebd., S.30f.):
Elemente hoher
Notwendigkeit
- Öffentliches WC
- Nahversorgung
- Servicepunkt, Kundencenter
- Serviceautomat
- Notrufsäule
- Gepäckschließfächer
- Packstation
- Gesicherte B+R-Anlage
- E-Ladesäule
- P+R-Anlage
Elemente mittlerer
Notwendigkeit
- WLAN-Hotspot
- Videoüberwachung
- Bikesharing
- Lastenräder
- Ladestation Fahrräder
- Rad-Luftstation
- Radstation
- Carsharing
- Taxistand
- E-Motorroller-Sharing
Darüber
hinaus gibt es noch zahlreiche Empfehlungen bzgl. einer ergänzenden/individuellen Ausstattung. Hierunter finden sich u.a.:
Aufenthaltsraum, PV-Anlage, Verkaufsautomat, Umkleide, Reparaturservice,
Bürgerbus, E-Tretrollersharing, Shuttles, Rufbus (siehe dazu ebd.).
In
der aktuellen Planung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Beisenbusch sowie der
Verlegung des P+R – Parkplatzes lassen sich bereits erste Elemente der
vorzuhaltenden „Mindestausstattung“ sowie Elemente der Kategorie „hohe
Notwendigkeit“ wiederfinden. Der barrierefreie Ausbau der angrenzenden
Bushaltestelle sowie die Beleuchtung an Bushaltestelle und P+R-Platz erfüllen
einen Teil der Mindestanforderungen. Der dort entstehende P+R-Parkplatz erfüllt
zudem ein erstes Element hoher Notwendigkeit.
Die
Verwaltung hat erste Überlegungen angestrebt, welche Ausstattungselemente an
der „Mobilstation Beisenbusch“ berücksichtigt werden müssen, um die Vorgaben
der Mindestausstattung zu erfüllen und welche weiteren optionalen Elemente
vorgehalten werden könnten, um Multimodalität zu fördern und die
Aufenthaltsqualität zu steigern. Zudem wurden auf Grundlage von
Erfahrungswerten und vorhandener Angebote die groben Anschaffungskosten
kalkuliert. Berücksichtigt wurden hierbei jedoch nicht die Kosten für die
Errichtung, den Tiefbau, die Montage, die Lieferung, oder allgemeine
Preissteigerungen (siehe dazu Anlage 3).
Aufgrund
der Nähe zum Industriegebiet und der dort vorhandenen Infrastruktur kann
gegebenenfalls auf das ein oder andere Ausstattungselement aus dem Bereich „hohe
Notwendigkeit“ verzichtet werden. Hierunter zählen unter anderem: ein
öffentliches WC, Nahversorgung, ein Serviceautomat, E-Ladesäulen. Auf
E-Ladesäulen auf der Fläche der Mobilstation kann verzichtet werden, da eine
Schnellladesäuleninfrastruktur auf der P+R-Fläche in Planung ist. Zudem kann
aufgrund der Möglichkeit, Fahrkarten im Bus zu erwerben, auf einen
Fahrkartenverkauf (Mindestausstattung bei Bedarf) verzichtet werden.
Werden
lediglich die notwendigen (Basis-)Elemente aus der Kategorie Mindestausstattung berücksichtigt (Stele Mobilstation,
Sitzgelegenheiten, Witterungsschutz, DFI, Fahrradabstellanlage, WLAN-Hotspot),
lägen die reinen Anschaffungskosten bei rund 62.000€. Abzüglich einer möglichen
Förderung läge der Eigenanteil bei rund 12.000€.
Werden
die Ausstattungselemente der Kategorie
hohe Notwendigkeit, hier: zentrales Schließsystem, Fahrradgitterbox,
Notrufsäule, anbieterübergreifende Paketstation, Gepäckschließfächer (ohne
Lademöglichkeit) berücksichtigt, belaufen sich die Anschaffungskosten auf rund
130.000 €. Nach Abzug der Förderung läge der Eigenanteil bei rund 26.000€.
Eine
anbieterübergreifende Paketstation bietet Pendelnden die Möglichkeit, Pakete an
den Standort liefern zu lassen und nach der Arbeit an der Station abzuholen. So
werden unnötige Fahrtwege und Zeit eingespart. Gepäckschließfächer richten sich
vor allem an Radpendelnde, die dort ihr Equipment sicher verstauen können.
Durch die Installation von Steckdosen in den Schließfächern kann zudem der Akku
geladen werden. Eine Notrufsäule steigert das subjektive Sicherheitsempfinden.
Eine gesicherte Fahrradabstellanlage bietet Schutz vor Diebstahl und
Vandalismus.
Werden
zudem Elemente mittlerer Notwendigkeit
und ergänzender/individueller Ausstattung, hier: Fahrradreparatursäule, Lademöglichkeit,
Container „Mobilstation“ vorgehalten, kommen weitere Kosten in Höhe von rund
56.000 € vor Abzug der Förderung hinzu.
Eine
Fahrradreparatursäule richtet sich vor allem an die Radpendelnden. Bei
kleineren Pannen haben sie vor Ort die Möglichkeit, ihr Fahrrad zu reparieren.
Das Vorhalten von Lademöglichkeiten (für E-Bikes) würde durch die Errichtung
von Gepäckschließfächern mit Steckdosen bereits abgedeckt. Die Errichtung eines
Containers als Wartemöglichkeit fällt in die Kategorie individuelle
Ausstattung. In einem solchen Container ließen sich verschiedene Elemente
integrieren (Sitzgelegenheiten, Witterungsschutz, Informationsstele,
Angebotsinformation, etc.), wodurch sich der Platzbedarf auf der vorhandenen
Fläche reduzieren ließe.
Die
kalkulierten Kosten stellen nur einen groben Richtwert dar. Letztlich hängt die
Höhe der Anschaffungskosten davon ab, welche Elemente am Standort „Mobilstation
Beisenbusch“ vorgehalten werden, aber auch, inwieweit von etablierten
„Standards“ abgewichen wird. Das Vorhalten eines Witterungsschutzes in
Standardausführung ist deutlich günstiger in der Anschaffung als eine
„Container-Mobilstation“. Zudem besteht die Möglichkeit, zunächst die
Mindestanforderungen umzusetzen und die Ausstattung sukzessive um weitere Elemente
zu ergänzen.
Die
Gemeindeverwaltung schlägt vor, aufgrund der Vielzahl von
Ausstattungsmöglichkeiten sowie der damit verbundenen Kosten, in der
Ausschusssitzung die vorzuhaltenden Ausstattungselemente unterschiedlicher
Notwendigkeit festzulegen. Im Anschluss wird das Vorhaben auf Förderfähigkeit
überprüft. Ist dieses förderfähig, wird die Gemeinde mit der weiteren Planung
und Umsetzung der Mobilstation beauftragt, welche mit Fertigstellung des neuen
P+R-Platzes eröffnet werden soll. Die für das Vorhaben notwendigen
Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Anschaffungskosten – werden alle Ausstattungselemente berücksichtigt – belaufen
sich auf rund 270.000€. Hinzu kommen weitere Kosten für den Tiefbau,
Lieferungen, Montage, etc., die derzeit nicht zu beziffern sind. Gegebenenfalls
ist die Maßnahme durch die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität
und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) oder aber die den Radverkehr
betreffenden Maßnahmen durch die Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität
(FöRi-Nah) förderfähig. Die Förderung (Projektförderung) erfolgt in der Regel
im Rahmen der Anteilsfinanzierung und beträgt bis zu 80 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Zusätzlich erhält die Gemeinde Nottuln von der
Firma AGRAVIS, im Rahmen der Ansiedlung des neuen Logistikzentrums, 80.000€ für
die Errichtung einer Mobilstation. Die aufzuwendenden Mittel sind bei der Haushaltsplanung
zu berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage
1: Fläche Mobilstation
Anlage
2: Zukunftsnetz Mobilität NRW (2022): Handbuch Mobilstationen
Nordrhein-Westfalen. 3. aktualisierte und überarbeitete Auflage.
Anlage 3: grobe Kostenkalkulation – nur Anschaffung