Hier: Grundstücksanfrage Flurstück 971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung begleitet die Umsetzung des Dettener Dorfladens auf dem Flurstück
971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten positiv.
Sachverhalt:
Am
17.03.2024 ist eine Bürgeranregung zur Grundstücksanfrage für das Flurstück
971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten bei der Verwaltung eingegangen (siehe Anlage
2). Die Bürgeranregung wurde seitens der Bürgergenossenschaft Dettener
Dorfladen eG gestellt. Hintergrund der Anfrage ist, dass der Dettener Dorfladen
auf der Suche nach einem Grundstück für einen Neubau des Dorfladens ist. Das
Flurstück 971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten ist im Besitz der Gemeinde
Nottuln. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass das Vorgehen positiv
zu begleiten.
Planungsrechtlich
ist die Fläche gem. § 34 BauGB zu beurteilen. In einer kurzen Vorabstimmung mit
dem Kreis Coesfeld wurde deutlich, dass eine Bebauung des Grundstückes
höchstwahrscheinlich umsetzbar wäre. Die Kubatur des Gebäudes müsste sich
hierzu wahrscheinlich in die Gebäudeflucht der Roxeler Straße einfügen. In
einem nächsten Schritt würde sich die Verwaltung hierzu mit der
Bürgergenossenschaft Dettener Dorfladen abstimmen. Parallel würde die
Verwaltung eine mögliche vertragliche Einigung mit der Bürgergenossenschaft
prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst
keine. Ggf. Einnahmen durch die Nutzung des Grundstückes
Anlagen:
Anlage 1 – Bürgeranregung
Ablage 2 - Lageplan