Betreff
Bürgergenossenschaft Dettener Dorfladen eG
Hier: Grundstücksanfrage Flurstück 971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten
Vorlage
047/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung begleitet die Umsetzung des Dettener Dorfladens auf dem Flurstück 971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten positiv.


Sachverhalt:

Am 17.03.2024 ist eine Bürgeranregung zur Grundstücksanfrage für das Flurstück 971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten bei der Verwaltung eingegangen (siehe Anlage 2). Die Bürgeranregung wurde seitens der Bürgergenossenschaft Dettener Dorfladen eG gestellt. Hintergrund der Anfrage ist, dass der Dettener Dorfladen auf der Suche nach einem Grundstück für einen Neubau des Dorfladens ist. Das Flurstück 971, Flur 1, Gemarkung Schapdetten ist im Besitz der Gemeinde Nottuln. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass das Vorgehen positiv zu begleiten.

 

Planungsrechtlich ist die Fläche gem. § 34 BauGB zu beurteilen. In einer kurzen Vorabstimmung mit dem Kreis Coesfeld wurde deutlich, dass eine Bebauung des Grundstückes höchstwahrscheinlich umsetzbar wäre. Die Kubatur des Gebäudes müsste sich hierzu wahrscheinlich in die Gebäudeflucht der Roxeler Straße einfügen. In einem nächsten Schritt würde sich die Verwaltung hierzu mit der Bürgergenossenschaft Dettener Dorfladen abstimmen. Parallel würde die Verwaltung eine mögliche vertragliche Einigung mit der Bürgergenossenschaft prüfen.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine. Ggf. Einnahmen durch die Nutzung des Grundstückes


Anlagen:

Anlage 1 – Bürgeranregung

Ablage 2 - Lageplan