Betreff
Anpassung der Entgeltordnung und Betriebskostenpauschale für gemeindliche Gebäude
Vorlage
022/2024/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag (nach Änderung durch Vorberatung):

Der Ausschuss empfiehlt, die Nutzungsentgelte für Gewerbetreibende und Privatpersonen um 22 Prozent zu erhöhen und die Betriebskostenpauschale für Ehrenamtliche um 18 Prozent zu erhöhen und die damit einhergehenden Satzungsänderungen zum 1. April 2024 zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen wie der Alten Amtmannei, dem Schulze Frenkings Hof und weiteren Gebäuden erhebt die Gemeinde Nottuln Entgelte und Betriebskostenpauschalen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Kosten dieser Räumlichkeiten und die Einnahmen durch Nutzungsentgelte überprüft. Dabei wurde deutlich, dass bei allen Gebäuden die Betriebskosten nicht gedeckt sind. Die Kostendeckung ist ohne eine Steigerung der Entgelte nicht zu erreichen. Zudem sollen für Nutzungen der Räumlichkeiten im Rupert-Neudeck-Gymnasium an den Wochenenden sowie in den Ferien künftig Reinigungsgebühren erhoben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei normaler Nutzung könnten gegenüber dem Vergleichsjahr 2023 Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 000 € entstehen.

 


Anlagen:

Entgeltrichtlinie Sonstige Gebäude 2024

Nutzungs- und Entgeltordnung Sportstätten ab 1. 4. 2024

Entgeltrichtlinie BZ und AA 2024 - zusammengeführt