Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Erhöhung der Nutzungsentgelte um 20 Prozent und die damit einhergehenden Satzungsänderungen zum 1. April 2024 zu beschließen.
Sachverhalt:
Für die
Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen wie der Alten Amtmannei, dem
Schulze
Frenkings Hof und weiteren Gebäuden erhebt die Gemeinde Nottuln Entgelte und
Betriebskostenpauschalen.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Kosten dieser Räumlichkeiten
und die Einnahmen durch Nutzungsentgelte überprüft. Dabei wurde deutlich, dass
bei allen Gebäuden die Betriebskosten nicht gedeckt sind.
Die Kostendeckung ist ohne eine Steigerung der Entgelte nicht zu erreichen.
Zudem sollen für Nutzungen der Räumlichkeiten im Rupert-Neudeck-Gymnasium an
den Wochenenden sowie in den Ferien künftig Reinigungsgebühren erhoben werden.
Die Verwaltung schlägt eine Anhebung der Entgelte und Betriebskosten um 20 Prozent
für alle Nutzergruppen und Gebäude vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei normaler Nutzung könnten gegenüber dem
Vergleichsjahr 2023 Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 000 € entstehen.
Anlagen:
Anlage A Entgeltrichtlinie Sonstige Gebäude (Ortsrecht 6-5)
Anlage B Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof und Alte Amtmannei (Ortsrecht 6-6)
Anlage C Um 20 Prozent erhöhte Nutzungsentgelte gemeindlicher Gebäude und Räume