Betreff
Anpassung der Entgeltordnung und Betriebskostenpauschale für gemeindliche Gebäude
Vorlage
022/2024
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt, die Erhöhung der Nutzungsentgelte um 20 Prozent und die damit einhergehenden Satzungsänderungen zum 1. April 2024 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen wie der Alten Amtmannei, dem

Schulze Frenkings Hof und weiteren Gebäuden erhebt die Gemeinde Nottuln Entgelte und

Betriebskostenpauschalen.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Kosten dieser Räumlichkeiten und die Einnahmen durch Nutzungsentgelte überprüft. Dabei wurde deutlich, dass bei allen Gebäuden die Betriebskosten nicht gedeckt sind.
Die Kostendeckung ist ohne eine Steigerung der Entgelte nicht zu erreichen.
Zudem sollen für Nutzungen der Räumlichkeiten im Rupert-Neudeck-Gymnasium an den Wochenenden sowie in den Ferien künftig Reinigungsgebühren erhoben werden.

 
Die Verwaltung schlägt eine Anhebung der Entgelte und Betriebskosten um 20 Prozent für alle Nutzergruppen und Gebäude vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei normaler Nutzung könnten gegenüber dem Vergleichsjahr 2023 Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 000  € entstehen.

 


Anlagen:

Anlage A Entgeltrichtlinie Sonstige Gebäude (Ortsrecht 6-5)

Anlage B Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof und Alte Amtmannei (Ortsrecht 6-6)

Anlage C Um 20 Prozent erhöhte Nutzungsentgelte gemeindlicher Gebäude und Räume