Beschlussvorschlag:
Für die
Beladung des Rüstwagens RW2 (Löschzug Nottuln) wird ein zusätzlicher
Haushaltsansatz mit einem Betrag von 28T€ beschlossen.
Sachverhalt:
Im
Haushaltsjahr 2022 wurde der Rüstwagen mit 591T€ angesetzt. Dieser Betrag
beruhte auf einer Schätzung aus dem Jahr 2020. Aus diesem Grund wurde im Juli
2022 eine erneute Preisschätzung durchgeführt, die zu einem Auftragswert von
696 T€ geführt hat. Ursächlich für die erhebliche Preissteigerung (2020 <
2022) war u. a. der Halbleitermangel in der Chipindustrie, der für erhebliche
Preissteigerungen in der Fahrzeugindustrie gesorgt hat, sowie die
Berücksichtigung der Inflationsrate.
Da davon
auszugehen war, dass die Lieferzeiten des Fahrgestells und des Aufbaus mehrere
Monate in Anspruch nehmen werden, wurde beschlossen, den Rüstwagen in drei Lose
(Los 1 – Fahrgestell; Los 2 – Aufbau; Los 3 – Beladung) aufzuteilen und
auszuschreiben.
Im
Anschluss an die politische Entscheidung wurde im Dezember 2022 das Los 1
(Fahrgestell) und das Los 2 (Aufbau) ausgeschrieben. Das Los 3 (Beladung) wurde
bewusst noch nicht ausgeschrieben, da die Garantie der Geräte, welche
Bestandteil der Ladung sind, in dem langen Zeitraum, der für die Lieferung des
Fahrgestells und den Aufbau benötigt werden, sonst verfallen würden.
Das Los 1
(Fahrgestell) und Los 2 (Aufbau) wurden 03/2023 mit einem Gesamtwert von 548 T€
vergeben. Diese Summe überschritt die anteilige Schätzung bereits um 37 T€.
Die letzte
Kostenschätzung für die Beladung belief sich auf 204T€. Auf der Grundlage
dieser Kostenschätzung von August 2023 wurde mit Vorlage 139/2023 eine überplanmäßige
Auszahlung in Höhe von 56 T€ genehmigt. Somit stehen für die Beladung
verfügbare Haushaltsmittel in Höhe von 204T€ zur Verfügung.
Nach dem
Submissionstermin steht fest, dass zwei Angebote eingegangen sind. Das
günstigste Angebot beläuft sich auf 231.905,66 €. Es ist somit festzuhalten,
dass auch der nachträglich erhöhte Haushaltsansatz leider nicht ausreichend
ist.
Um den
Auftrag zu vergeben, ist im Rahmen des Haushaltes 2024 ein zusätzlicher
Haushaltsansatz in Höhe von 28T€ zu bilden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
zusätzliche Haushaltsansatz belastet den gemeindlichen Haushalt mit insgesamt 28T€.
Anlagen:
keine