Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Beladung des Rüstwagens RW2
Vorlage
139/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Gemäß §7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 2023 wird eine überplanmäßige Auszahlung für die Beladung des Rüstwagens RW2 (Löschzug Nottuln) mit einem Betrag von 56 T€ beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurde der Rüstwagen mit 591T€ angesetzt. Dieser Betrag beruhte auf einer Schätzung aus dem Jahr 2020. Aus diesem Grund wurde im Juli 2022 eine erneute Preisschätzung durchgeführt, die zu einem Auftragswert von 696 T€ geführt hat. Ursächlich für die erhebliche Preissteigerung (2020 < 2022) war u. a. der Halbleitermangel in der Chipindustrie, der für erhebliche Preissteigerungen in der Fahrzeugindustrie gesorgt hat, sowie die Berücksichtigung der Inflationsrate.

 

Da davon auszugehen war, dass die Lieferzeiten des Fahrgestells und des Aufbaus mehrere Monate in Anspruch nehmen werden, wurde beschlossen, den Rüstwagen in drei Lose (Los 1 – Fahrgestell; Los 2 – Aufbau; Los 3 – Beladung) aufzuteilen und auszuschreiben.

 

Im Anschluss an die politische Entscheidung wurde im Dezember 2022 das Los 1 (Fahrgestell) und das Los 2 (Aufbau) ausgeschrieben. Das Los 3 (Beladung) wurde bewusst noch nicht ausgeschrieben, da die Garantie der Geräte, welche Bestandteil der Ladung sind, in dem langen Zeitraum, der für die Lieferung des Fahrgestells und den Aufbau benötigt werden, sonst verfallen würden.

 

Das Los 1 (Fahrgestell) und Los 2 (Aufbau) wurden 03/2023 mit einem Gesamtwert von 548 T€ vergeben. Diese Summe überschritt die anteilige Schätzung bereits um 37 T€. Eine Ausschreibung von Los 3 ist nur möglich, wenn Haushaltsmittel in ausreichender Höhe vorhanden sind.

 

Da die letzte Schätzung aus Juli 2022 stammt wurde ein Informationsangebot der Firma Carl Henkel über die Kosten einer Standard Rüstwagenbeladung angefordert. Zusätzlich wurde die Inflationsrate berücksichtigt. Die aktuelle Kostenschätzung für die Beladung beläuft sich danach auf 204 T€. Im Haushalt verfügbar sind noch 148 T€. Somit ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 56 T€ zu bilden.

 

Gemäß § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 2023 bedürfen erhebliche Auszahlungen der Genehmigung des Rates. Als erheblich gelten Auszahlungen und Aufwendungen ab 25 T€ bis 250 T€.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßige Auszahlung belastet den gemeindlichen Haushalt mit insgesamt 56T €, da Deckungsvorschläge aufgrund der angespannten Haushaltslage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind.

 


Anlagen:

keine