Betreff
88. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren
Hier: Einrichtung einer Planungswerkstatt
Vorlage
127/2022/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung richtet eine Planungswerkstatt gemeinsam mit Vertretern der einzelnen Fraktionen zur Entwicklung des Baugebietes „Am Hangenfeld II“ ein.


Sachverhalt:

Die Verwaltung bearbeitet derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ sowie die entsprechende Flächennutzungsplanänderung. Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 161 „Niederstockumer Weg“ sehr gute Erfahrungen mit der Durchführung von Planungswerkstätten gemeinsam mit politischen Vertretern gemacht werden, schlägt die Verwaltung vor, für das Baugebiet „Am Hangenfeld II“ ebenfalls eine Planungswerkstatt einzurichten.

 

Im Rahmen der Planungswerkstätten werden zentrale Themen, wie die Erschließung des Baugebietes, die Energieversorgung oder auch die Ausgestaltung des Bebauungsplanes in seinen einzelnen Festsetzungen gemeinsam besprochen. Die Verwaltung sieht bei der bestehenden Planungswerkstatt zum Niederstockumer Weg eine sehr gute Zusammenarbeit mit den politischen Vertretern und die Möglichkeit der frühzeitigen Teilhabe der Fraktionen an zentralen Entscheidungen im Bauleitplanverfahren. Die Planungswerkstatt soll bestehen aus je einem Mitglied aus jeder Fraktion sowie den Vertretern der Verwaltung. 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Bauleitplanverfahren wird durch ein externes Planungsbüro abgewickelt. Dafür entstehen der Gemeinde Nottuln Kosten in Höhe von 26.372,07 € brutto. Hinzu kommen Kosten für Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens. Für die zusätzliche Einrichtung der Planungswerkstatt wird weiterer interner Personalaufwand notwendig.