Hier: Einrichtung einer Planungswerkstatt
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung richtet eine Planungswerkstatt gemeinsam mit Vertretern der
einzelnen Fraktionen zur Entwicklung des Baugebietes „Am Hangenfeld II“ ein.
Sachverhalt:
Die
Verwaltung bearbeitet derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Am
Hangenfeld II“ sowie die entsprechende Flächennutzungsplanänderung. Aufgrund
der Tatsache, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 161 „Niederstockumer
Weg“ sehr gute Erfahrungen mit der Durchführung von Planungswerkstätten
gemeinsam mit politischen Vertretern gemacht werden, schlägt die Verwaltung
vor, für das Baugebiet „Am Hangenfeld II“ ebenfalls eine Planungswerkstatt
einzurichten.
Im
Rahmen der Planungswerkstätten werden zentrale Themen, wie die Erschließung des
Baugebietes, die Energieversorgung oder auch die Ausgestaltung des
Bebauungsplanes in seinen einzelnen Festsetzungen gemeinsam besprochen. Die
Verwaltung sieht bei der bestehenden Planungswerkstatt zum Niederstockumer Weg
eine sehr gute Zusammenarbeit mit den politischen Vertretern und die
Möglichkeit der frühzeitigen Teilhabe der Fraktionen an zentralen
Entscheidungen im Bauleitplanverfahren. Die Planungswerkstatt soll bestehen aus
je einem Mitglied aus jeder Fraktion sowie den Vertretern der Verwaltung.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
Bauleitplanverfahren wird durch ein externes Planungsbüro abgewickelt. Dafür
entstehen der Gemeinde Nottuln Kosten in Höhe von 26.372,07 € brutto. Hinzu
kommen Kosten für Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie
interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens. Für die zusätzliche
Einrichtung der Planungswerkstatt wird weiterer interner Personalaufwand
notwendig.