Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 88.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im
Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird
eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung
eines neuen Wohngebiets.
Sachverhalt:
Sachstand
Zur
weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde Nottuln plant die Verwaltung die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen
Wohngebiets (siehe Anlage 1). Das potentielle Baugebiet grenzt an das
bestehende Wohngebiet „Am Hangenfeld“ an. Bereits bei der Planung des
bestehenden Gebiets wurden entsprechende Anbindungen für ein ergänzendes
Baugebiet „Am Hangenfeld II“ vorgesehen. Der Verwaltung ist es nunmehr
gelungen, die Planfläche zu erwerben, sodass ein arrondierendes Baugebiet
möglich wird.
Das
Baugebiet „Am Hangenfeld II“ liegt an der Appelhülsener Straße und kann sowohl
über die Appelhülsener Straße als auch über das bestehende Baugebiet
erschlossen werden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Zur
immissionsschutzrechtlichen Abschirmung der hinteren Baureihen ist entlang der
Appelhülsener Straße eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern angedacht. Weitere
Details werden in der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens erarbeitet.
Planungsrechtliche
Situation
Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet
derzeit als Fläche für Landwirtschaft dargestellt (siehe Anlage 2). Geplant ist
nun eine Darstellung als Wohnbaufläche. Ein Bebauungsplan existiert im
Geltungsbereich bisher nicht, sodass die Bebaubarkeit der Fläche nach § 35
BauGB geregelt wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die
Realisierung des Baugebietes ermöglicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll hausintern erfolgen, sodass eine
Beauftragung von Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie
interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens notwendig ist.
Anlagen:
Anlage 1:
Geltungsbereich
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan