Betreff
88. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
127/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets.

 


Sachverhalt:

Sachstand

Zur weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde Nottuln plant die Verwaltung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohngebiets (siehe Anlage 1). Das potentielle Baugebiet grenzt an das bestehende Wohngebiet „Am Hangenfeld“ an. Bereits bei der Planung des bestehenden Gebiets wurden entsprechende Anbindungen für ein ergänzendes Baugebiet „Am Hangenfeld II“ vorgesehen. Der Verwaltung ist es nunmehr gelungen, die Planfläche zu erwerben, sodass ein arrondierendes Baugebiet möglich wird.

Das Baugebiet „Am Hangenfeld II“ liegt an der Appelhülsener Straße und kann sowohl über die Appelhülsener Straße als auch über das bestehende Baugebiet erschlossen werden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Zur immissionsschutzrechtlichen Abschirmung der hinteren Baureihen ist entlang der Appelhülsener Straße eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern angedacht. Weitere Details werden in der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens erarbeitet.

Planungsrechtliche Situation

Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft dargestellt (siehe Anlage 2). Geplant ist nun eine Darstellung als Wohnbaufläche. Ein Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich bisher nicht, sodass die Bebaubarkeit der Fläche nach § 35 BauGB geregelt wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die Realisierung des Baugebietes ermöglicht.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll hausintern erfolgen, sodass eine Beauftragung von Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens notwendig ist.

 


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan