Beschlussvorschlag:
Der als
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten 1. Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der
Gemeinde Nottuln vom 22.09.2023 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Zum Inhalt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln siehe Vorlage 121/2023.
Mit der Änderungssatzung wird ausschließlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung geändert. Insbesondere um Straßenausbaubeiträge über das Förderprogramm des Landes für bereits beschlossene Maßnahmen abrechnen zu können ist ein rückwirkendes Inkrafttreten bis zum Inkrafttreten der vorgehenden Satzung erforderlich. Zu diesem Zweck muss eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln beschlossen werden. Das Vorgehen ist mit der die Verwaltung in diesem Zusammenhang regelmäßig beratenden Fachkanzlei abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anpassung der Werte und Änderungen führt
bei den Beitragspflichtigen überwiegend zu einer Erhöhung des
Straßenausbaubeitrages, was im Gegenzug in gleicher Höhe zu einer Minderung des
gemeindlichen Anteils führt, welcher durch den gemeindlichen Haushalt zu decken
ist.
Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln
Anlage 2: Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln