Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln
Vorlage
121/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln wird beschlosen.


Sachverhalt:

Die bisherige Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln ist datiert vom 18. Dezember 1997.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals eine Anpassung dieser Straßenausbaubeitragssatzung an das Satzungsmuster des Städte- und

Gemeindebundes angeregt. Diese Mustersatzung hat sich als Empfehlung für die kommunale Praxis bewährt. Darauf aufbauende kommunale Satzungen wurden vielfach in verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf ihre Rechtswirksamkeit hin überprüft und erfuhren keine wesentlichen Beanstandungen.

Auch wurde empfohlen, die Beitragsanteile der Anlieger nach pflichtgemäßen

Ermessen zu erhöhen, um so finanzielle Zuflüsse zum gemeindlichen Haushalt

angemessen auszubauen.

 

Anpassung an die Mustersatzung:

Der hier nun vorgelegte Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach

§ 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln wurde sowohl

an die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB) als auch

an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Aufgrund der Transparenz und

Handhabbarkeit wurde analog zur Mustersatzung insbesondere der ehemalige § 5

der Satzung aufgeteilt in einen „allgemeinen Teil“ (§ 5 neu) und zwei weitere

Paragrafen, nämlich § 6, der erstmals in sich abgeschlossen und ausschließlich das

Maß der Nutzung regelt, sowie § 7, der die Berücksichtigung der Nutzungsart ordnet.

 

Beitragssätze:

Bei der Abwägung über das Verhältnis von Gemeindeanteilen und Anliegeranteilen

muss zunächst der Grad des durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der

ausgebauten Anlage für die Allgemeinheit gebotenen Vorteils ermittelt werden. Der wirtschaftliche Vorteil der Allgemeinheit (Gemeindeanteil), der mit dem Vorteil der

Anlieger korrespondiert, hängt wesentlich von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen

Straße und ihrer Teileinrichtung ab. Bei der Festlegung des Gemeindeanteils ist

insofern der unterschiedlichen Verkehrsbedeutung der Straßen Rechnung zu tragen.

Die Mustersatzung empfiehlt – anderes als in der bisherigen Mustersatzung – keinen

konkreten Anteilssatz, sondern eine Spanne.

Die angepassten Werte orientieren sich an den oberen Werten der Mustersatzung

des StGB. Dies führt überwiegend zu einer Erhöhung der Beiträge.

Mit der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 25.10.2021 wurden vom Land

Nordrhein-Westfalen die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge

übernommen, um die Beitragsschuldner zu entlasten. Mit der derzeitigen

Förderrichtlinie Straßenausbaubeitrage vom 03.05.2022, die bis zum 31. Dezember

2026 Bestand hat, besteht nunmehr die Möglichkeit, gemäß den Richtlinien eine

100%ige Förderung zu beantragen.

 

Es besteht aber weder ein Anspruch der Kommunen auf die Fördermittel (bei

entsprechender Erfüllung der Antragsvoraussetzungen) noch der Beitragspflichtigen

auf Antragstellung durch die Kommunen. Natürlich wird die Gemeinde Nottuln aber

versuchen, die zugänglichen Fördermittel nach Kräften abzuschöpfen.

Sollte es allerdings zu keiner Förderung kommen, weil z.B. der Fördertopf

ausgeschöpft ist oder aber es keine weitere Förderung nach dem 31.12.2026 gibt,

sind die Beiträge entsprechend der Satzung von den Anliegern zu tragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Anpassung der Werte und Änderungen führt bei den Beitragspflichtigen überwiegend zu einer Erhöhung des Straßenausbaubeitrages, was im Gegenzug in gleicher Höhe zu einer Minderung des gemeindlichen Anteils führt, welcher durch den gemeindlichen Haushalt zu decken ist.


Anlagen:

Anlage 1:       Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für

straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln