Betreff
88. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren
Hier: Aufstellungsbeschluss und Erweiterung des Geltungsbereiches
Vorlage
127/2022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren für den in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets sowie eines Übergangswohnheims für Geflüchtete


Sachverhalt:

Sachstand

Zur weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde Nottuln plant die Verwaltung, wie im September 2022 im Rat beschlossen, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohngebiets (siehe Anlage 1).

Aufgrund der weiterhin zunehmenden Zahl an Geflüchteten, die im Gemeindegebiet Nottuln unterzubringen sind, plant die Verwaltung die Errichtung eines weiteren Übergangswohnheimes. Für diese Errichtung hat die Verwaltung der Politik einen priorisierten Standort vorgeschlagen.

Sofern die Politik sich im Rahmen dieser Priorisierung für Realisierung eines Überganswohnheims auf dem Flurstück 445, Flur 62, Gemarkung Nottuln entschieden hat, schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der betreffenden Flächennutzungsplanänderung, um das oben genannte Flurstück zu erweitern und in die Bauleitplanung miteinzubeziehen (siehe Anlage 2).

Planungsrechtliche Situation

Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft dargestellt (siehe Anlage 3). Geplant ist nun eine Darstellung als Wohnbaufläche. Ein Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich bisher nicht, sodass die Bebaubarkeit der Fläche nach § 35 BauGB geregelt wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die Realisierung des Baugebietes sowie eines Übergangswohnheimes für Geflüchtete ermöglicht. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Bauleitplanverfahren wird durch ein externes Planungsbüro abgewickelt. Dafür entstehen der Gemeinde Nottuln Kosten in Höhe von 26.372,07 € brutto. Hinzu kommen Kosten für Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens.


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: erweiterter Geltungsbereich
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan