Hier: Aufstellungsbeschluss und Erweiterung des Geltungsbereiches
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164
„Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren für den in Anlage 2 abgegrenzten
Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets sowie eines Übergangswohnheims für Geflüchtete
Sachverhalt:
Sachstand
Zur
weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde Nottuln plant die Verwaltung, wie
im September 2022 im Rat beschlossen, die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohngebiets (siehe Anlage 1).
Aufgrund
der weiterhin zunehmenden Zahl an Geflüchteten, die im Gemeindegebiet Nottuln
unterzubringen sind, plant die Verwaltung die Errichtung eines weiteren
Übergangswohnheimes. Für diese Errichtung hat die Verwaltung der Politik einen
priorisierten Standort vorgeschlagen.
Sofern
die Politik sich im Rahmen dieser Priorisierung für Realisierung eines
Überganswohnheims auf dem Flurstück 445, Flur 62, Gemarkung Nottuln entschieden
hat, schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie
der betreffenden Flächennutzungsplanänderung, um das oben genannte Flurstück zu
erweitern und in die Bauleitplanung miteinzubeziehen (siehe Anlage 2).
Planungsrechtliche
Situation
Im
Flächennutzungsplan ist das Baugebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft
dargestellt (siehe Anlage 3). Geplant ist nun eine Darstellung als
Wohnbaufläche. Ein Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich bisher nicht,
sodass die Bebaubarkeit der Fläche nach § 35 BauGB geregelt wird. Durch die
Aufstellung des Bebauungsplans wird die Realisierung des Baugebietes sowie
eines Übergangswohnheimes für Geflüchtete ermöglicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Bauleitplanverfahren wird durch ein externes Planungsbüro abgewickelt. Dafür entstehen der Gemeinde Nottuln Kosten in Höhe von 26.372,07 € brutto. Hinzu kommen Kosten für Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens.
Anlagen:
Anlage 1:
Geltungsbereich
Anlage 2: erweiterter Geltungsbereich
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan