Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan
der Gemeinde Nottuln wird in den Geltungsbereichen der 33. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4 „Schapdetten Nord“ wie in Anlage 1 ersichtlich im Wege der
Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln
hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 (VL 153/2023) den Satzungsbeschluss für die
33. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Schapdetten Nord“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Der Abwägung der zur 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten
Nord“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen,
zugestimmt.
2. Die vorliegende 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“
(siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird
beschlossen.
Ziel des Verfahrens zur
33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 war die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Entwicklung der
bestehenden Strukturen sowie zur Bebauung bisher ungenutzter Grundstücke. Die
33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 erfolgte in zwei Geltungsbereichen.
Für einen
Teilbereich des Geltungsbereiches 1 setzte der Bebauungsplan Nr. 4 ein
allgemeines Wohngebiet, jedoch ohne überbaubare Grundstücksfläche fest. Für den
verbleibenden Teil des Geltungsbereiches 1 setzte der Bebauungsplan Nr. 4 eine
Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule fest. Den
Geltungsbereich 2 setzte der Bebauungsplan Nr. 4 als Fläche für Gemeinbedarf
mit den Zweckbestimmungen Kindergarten und Jugendheim fest.
Zur Realisierung der
beabsichtigten Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen sowie einer
baulichen Nachverdichtung beabsichtigte die 33. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 „Schapdetten Nord“ eine Änderung hinsichtlich der Art und des Maßes der
baulichen Nutzung und einer Anpassung der Baugrenzen. Im Zuge der 33. Änderung
werden beide Geltungsbereiche als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Somit
kann einem kleinen Teil der Nachfrage an Wohnbaufläche in Schapdetten
nachgekommen und zudem der Vorgabe der Nachverdichtung (Innen- vor
Außenentwicklung) Rechnung getragen werden.
Das beschleunigte
Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan von
den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen kann. Der
Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
anzupassen.
Im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Nottuln ist der Geltungsbereich 1 bisher in einem Teilbereich als
Wohnbaufläche und in einem anderen Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Schule dargestellt. Den Änderungsbereich 2 stellt der
Flächennutzungsplan bisher als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
Soziales dar. Im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für beide
Geltungsbereiche der 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 nun eine
Wohnbaufläche ausgewiesen.
Details sind der
Planzeichnung (Anlage 1) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Berichtigung des Flächennutzungsplans
in den Geltungsbereichen der 33. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Schapdetten
Nord“