Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW – Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Dülmener Straße für Fahrradfahrer
Vorlage
173/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Schilder „Radwegeschäden“ sollen entfernt und im Rahmen einer Presseinformation darauf hingewiesen werden, dass Fahrradwege gemäß der Straßenverkehrsordnung eindeutig durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Wo diese nicht vorhanden ist, ist die Nutzung der Straße durch Fahrradfahrende zulässig.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Auf die entfallende Radwegebenutzungspflicht soll mithilfe von Pressemitteilungen sowie einer temporären Beschilderung „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ hingewiesen werden. Der Hinweis auf „Radwegeschäden“ bleibt aufgrund von Wurzelschäden weiterhin bestehen, da Radfahrende den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg auch weiterhin nutzen werden. Das Aufstellen von Beschilderungen stellt eine Übergangslösung dar. Langfristig bedarf es einer Neukonzeptionierung der Dülmener Straße inklusive der Nebenanlagen, wie es im Maßnahmenkatalog des Mobilitätskonzeptes gefordert ist.

 


Sachverhalt:

Am 12.09.2023 ist der Gemeinde Nottuln ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW eingegangen, in dem die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Dülmener Straße für Fahrradfahrer angeregt wird.

 

Grund des Antrags sind die wiederholten Beschimpfungen von Autofahrenden, dass Radfahrende anstelle der Fahrbahn den entlang der Dülmener Straße vermeintlich vorhandenen Radweg nutzen sollten. Entlang der Dülmener Straße bestünde jedoch keine Verpflichtung zur Nutzung der Radwege, was durch die Beschilderung mit dem Hinweis auf Radwegeschäden zu weiterer Verwirrung führe. Aufgrund dessen regt der Antragsteller an, die Schilder zu entfernen und im Rahmen einer Presseinformation darauf hinzuweisen, dass Fahrradwege gemäß Straßenverkehrsordnung eindeutig durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind und bei fehlender Kennzeichnung die Nutzung der Fahrbahn zulässig ist.

 

Baulich besteht der Straßenkörper entlang der Dülmener Straße aus zwei Fahrspuren sowie beidseitig einem getrennten Geh- und Radweg, welcher nicht den Mindestanforderungen hinsichtlich der Wegebreite entspricht. Gesäumt wird die Straße beidseitig durch Straßenbäume. Aufgrund der Straßenbäume und deren Wurzeln sind die Radwege beidseitig in einem schlechten Zustand, was ein gefahrloses und attraktives Befahren dieser nicht möglich macht, sodass die Radwegebenutzungspflicht im Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld in Teilen aufgehoben und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den motorisierten Individualverkehr auf 30 km/h reduziert wurde.

 

Wie bereits im Maßnahmenkatalog des im Frühjahr 2023 beschlossenen Mobilitätskonzepts aufgeführt, ist bereits geplant, auf die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht durch das Aufstellen von einer Beschilderung auf die aktuelle Situation aufmerksam zu machen, um so Konflikte zwischen Radfahrenden und PKW zu reduzieren. Das Aufstellen der Beschilderung ist jedoch nur als Übergangslösung gedacht, langfristig wird eine Neukonzeptionierung der Dülmener Straße inklusive der Nebenanlagen angestrebt, da aufgrund der Straßenbreite aktuell weder ein beidseitiger Schutzstreifen für den Radverkehr noch ein beidseitiger Radfahrstreifen realisierbar ist (vgl. Anlage 2: Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept, R 6).

 

Wenngleich die Radwegebenutzungspflicht entlang der Dülmener Straße entfällt, so ist davon auszugehen, dass auch weiterhin eine Vielzahl von Radfahrenden den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg weiterhin nutzen wird. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss jedoch über mögliche Gefahrenquellen gewarnt werden, die u.a. für Verkehrsteilnehmende nicht rechtzeitig erkennbar sind. Aufgrund des Zustands der Nebenanlagen entlang der Dülmener Straße gebietet es sich daher, die Beschilderung „Radwegeschäden“ weiterhin auszuweisen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf die entfallende Radwegebenutzungspflicht mithilfe von Pressemitteilungen sowie einer temporären Beschilderung „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ hinzuweisen, den Hinweis auf „Radwegeschäden“ aufgrund des schlechten Zustands jedoch nicht zu entfernen, da Radfahrende den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg auch weiterhin nutzen werden. Langfristig spricht sich die Verwaltung für die Neukonzeptionierung der Dülmener Straße inklusive der Nebenanlagen aus, wie es im Maßnahmenkatalog des Mobilitätskonzeptes gefordert ist.


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Dr. Bachhausen

Anlage 2: Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept