Beschlussvorschlag:
Die Schilder
„Radwegeschäden“ sollen entfernt und im Rahmen einer Presseinformation darauf
hingewiesen werden, dass Fahrradwege gemäß der Straßenverkehrsordnung eindeutig
durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Wo diese nicht vorhanden ist, ist
die Nutzung der Straße durch Fahrradfahrende zulässig.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Auf die
entfallende Radwegebenutzungspflicht soll mithilfe von Pressemitteilungen sowie
einer temporären Beschilderung „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ hingewiesen
werden. Der Hinweis auf „Radwegeschäden“ bleibt aufgrund von Wurzelschäden
weiterhin bestehen, da Radfahrende den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg
auch weiterhin nutzen werden. Das Aufstellen von Beschilderungen stellt eine
Übergangslösung dar. Langfristig bedarf es einer Neukonzeptionierung der
Dülmener Straße inklusive der Nebenanlagen, wie es im Maßnahmenkatalog des
Mobilitätskonzeptes gefordert ist.
Sachverhalt:
Am 12.09.2023 ist
der Gemeinde Nottuln ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW eingegangen, in dem die
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Dülmener Straße für Fahrradfahrer
angeregt wird.
Grund des Antrags
sind die wiederholten Beschimpfungen von Autofahrenden, dass Radfahrende
anstelle der Fahrbahn den entlang der Dülmener Straße vermeintlich vorhandenen
Radweg nutzen sollten. Entlang der Dülmener Straße bestünde jedoch keine
Verpflichtung zur Nutzung der Radwege, was durch die Beschilderung mit dem
Hinweis auf Radwegeschäden zu weiterer Verwirrung führe. Aufgrund dessen regt
der Antragsteller an, die Schilder zu entfernen und im Rahmen einer
Presseinformation darauf hinzuweisen, dass Fahrradwege gemäß
Straßenverkehrsordnung eindeutig durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind und
bei fehlender Kennzeichnung die Nutzung der Fahrbahn zulässig ist.
Baulich besteht
der Straßenkörper entlang der Dülmener Straße aus zwei Fahrspuren sowie
beidseitig einem getrennten Geh- und Radweg, welcher nicht den
Mindestanforderungen hinsichtlich der Wegebreite entspricht. Gesäumt wird die
Straße beidseitig durch Straßenbäume. Aufgrund der Straßenbäume und deren
Wurzeln sind die Radwege beidseitig in einem schlechten Zustand, was ein
gefahrloses und attraktives Befahren dieser nicht möglich macht, sodass die
Radwegebenutzungspflicht im Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde des
Kreises Coesfeld in Teilen aufgehoben und die zulässige Höchstgeschwindigkeit
für den motorisierten Individualverkehr auf 30 km/h reduziert wurde.
Wie bereits im
Maßnahmenkatalog des im Frühjahr 2023 beschlossenen Mobilitätskonzepts
aufgeführt, ist bereits geplant, auf die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
durch das Aufstellen von einer Beschilderung auf die aktuelle Situation
aufmerksam zu machen, um so Konflikte zwischen Radfahrenden und PKW zu
reduzieren. Das Aufstellen der Beschilderung ist jedoch nur als Übergangslösung
gedacht, langfristig wird eine Neukonzeptionierung der Dülmener Straße
inklusive der Nebenanlagen angestrebt, da aufgrund der Straßenbreite aktuell
weder ein beidseitiger Schutzstreifen für den Radverkehr noch ein beidseitiger
Radfahrstreifen realisierbar ist (vgl. Anlage 2: Maßnahmenkatalog zum
Mobilitätskonzept, R 6).
Wenngleich die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Dülmener Straße entfällt, so ist davon
auszugehen, dass auch weiterhin eine Vielzahl von Radfahrenden den nicht mehr
benutzungspflichtigen Radweg weiterhin nutzen wird. Aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht muss jedoch über mögliche Gefahrenquellen gewarnt
werden, die u.a. für Verkehrsteilnehmende nicht rechtzeitig erkennbar sind.
Aufgrund des Zustands der Nebenanlagen entlang der Dülmener Straße gebietet es
sich daher, die Beschilderung „Radwegeschäden“ weiterhin auszuweisen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf die entfallende Radwegebenutzungspflicht mithilfe von Pressemitteilungen sowie einer temporären Beschilderung „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ hinzuweisen, den Hinweis auf „Radwegeschäden“ aufgrund des schlechten Zustands jedoch nicht zu entfernen, da Radfahrende den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg auch weiterhin nutzen werden. Langfristig spricht sich die Verwaltung für die Neukonzeptionierung der Dülmener Straße inklusive der Nebenanlagen aus, wie es im Maßnahmenkatalog des Mobilitätskonzeptes gefordert ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit keine.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Dr. Bachhausen
Anlage 2:
Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept