Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird vom Rat beauftragt am vorgeschlagenen Standort „Nottuln –
Eckfläche des Wellenfreibades (Teil der Liegewiese hinter dem alten
Kinderbecken)“ (s. Anlage 1) den Bau von einem Übergangswohnheim für
Geflüchtete sowohl bauplanungsrechtlich als auch baulich ähnlich wie am Bahnhof
in Appelhülsen zu realisieren.
Sachverhalt:
Es gibt
weiterhin verstärkte Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die
Zuweisungszahlen übersteigen bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich die Zahlen
von 2015/2016. Es ist abzusehen, dass die sich derzeit im Bau befindliche
Geflüchtetenunterkunft am Bahnhof in Appelhülsen nicht ausreichen wird.
Zur
Erinnerung:
Bereits
im vom Rat im Jahr 2017 beschlossenen Integrationskonzept wurde als Strategie
zur Flüchtlingsunterbringung ein dreistufiges Modell (Notunterkunft –
Übergangswohnheim – Soziales Wohnungsbau/freier Wohnungsmarkt) entwickelt (VL
63/2016).
Da
privater, bezahlbarer Wohnraum, insbesondere für sozial Schwache in Nottuln
kaum zur Verfügung steht, bzw. der kommunale Einfluss auf die zeitnahe
Errichtung von Sozialem Wohnungsbau bzw. privatem Wohnraum begrenzt ist, ist
ein Bau eines weiteren Übergangswohnheims für Geflüchtete auf dem
Gemeindegebiet aus Sicht der Verwaltung dringend notwendig, um kurzfristig
Abhilfe zu schaffen und auch mittel- und langfristig gut aufgestellt zu sein.
Um der
Situation angepasst zügig zu begegnen und langfristig gut aufgestellt zu sein,
empfiehlt die Verwaltung am Wellenfreibad in Nottuln (s. Anlage 1) den Bau
eines weiteren Übergangswohnheims für Geflüchtete zu realisieren.
Standort: „Nottuln – Eckfläche des
Wellenfreibades (Teil der Liegewiese hinter dem alten Kinderbecken)“
Der
Standort am Wellenfreibad in Nottuln (Flur 69, Flurstück 411) betrifft eine ca.
4.000 qm große Teilfläche des Wellenfreibades und befindet sich im Eigentum der
Gemeinde Nottuln. Die Größe ist ausreichend für das Vorhaben.
Im
Hinblick auf die fußläufig erreichbaren Versorgungsangebote im Ortsteil Nottuln
ist der Standort sehr gut geeignet.
Der
Standort wurde bereits im Rahmen der Standortdiskussion in den Jahren 2016/2017
betrachtet und priorisiert. Da im Ortsteil Appelhülsen derzeit bereits eine
Geflüchtetenunterkunft gebaut wird, ist es sinnvoll ein weiteres
Übergangswohnheim im Ortsteil Nottuln zu errichten. Auf der Grundlage der
vielen Gedanken bei der Umsetzung der Geflüchtetenunterkunft am Bahnhof in
Appelhülsen empfiehlt sich die Anlehnung dahingehend an den Entwurf
(beispielsweise in Bezug auf die Geschossigkeit und die geplanten Grundrisse).
Darüber hinaus werden bei der weiteren Planung die möglichen Sichtbeziehungen,
bzw. die Einsehbarkeit zwischen der Geflüchtetenunterkunft und den Freiflächen
des Wellenfreibades berücksichtigt.
Planungsrechtliche Bewertung
Der
dargestellte Standort befindet sich aktuell innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 8 „Schul-, Sport- und Erholungszentrum“. Dementsprechend
müsste in einem nächsten Schritt geprüft werden, in welcher Form das Vorhaben
aktuell planungsrechtlich gemäß Befreiungen (siehe § 246 „Sonderregelungen für
Flüchtlingsunterkünfte“ BauGB) realisiert werden kann. Die
Lärmschutzproblematik, ein möglicher Eingriff in den Naturhaushalt aufgrund des
Rückbaus des Walls und die Möglichkeit einer langfristigen Nutzung mit
möglichen Nutzungsalternativen wird auch geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen interne Personalkosten und Baukosten.
Für die
sich derzeit im Bau befindliche Unterkunft in Appelhülsen, welche in
Holzständerbauweise gebaut wird, liegen die Kosten bei rd. 2,5 Mio €. In den
Haushaltsentwurf werden zur Finanzierung investive Mittel i. H. v. 2,5 Mio. €
aufgenommen.
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtsplan