Betreff
Festlegung eines Standortes für ein weiteres Übergangswohnheim für Geflüchtete in Nottuln - „Nottuln – Eckfläche des Wellenfreibades (Teil der Liegewiese hinter dem alten Kinderbecken)“
Vorlage
158/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird vom Rat beauftragt am vorgeschlagenen Standort „Nottuln – Eckfläche des Wellenfreibades (Teil der Liegewiese hinter dem alten Kinderbecken)“ (s. Anlage 1) den Bau von einem Übergangswohnheim für Geflüchtete sowohl bauplanungsrechtlich als auch baulich ähnlich wie am Bahnhof in Appelhülsen zu realisieren.

 


Sachverhalt:

Es gibt weiterhin verstärkte Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die Zuweisungszahlen übersteigen bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich die Zahlen von 2015/2016. Es ist abzusehen, dass die sich derzeit im Bau befindliche Geflüchtetenunterkunft am Bahnhof in Appelhülsen nicht ausreichen wird.

 

Zur Erinnerung:

Bereits im vom Rat im Jahr 2017 beschlossenen Integrationskonzept wurde als Strategie zur Flüchtlingsunterbringung ein dreistufiges Modell (Notunterkunft – Übergangswohnheim – Soziales Wohnungsbau/freier Wohnungsmarkt) entwickelt (VL 63/2016).

 

Da privater, bezahlbarer Wohnraum, insbesondere für sozial Schwache in Nottuln kaum zur Verfügung steht, bzw. der kommunale Einfluss auf die zeitnahe Errichtung von Sozialem Wohnungsbau bzw. privatem Wohnraum begrenzt ist, ist ein Bau eines weiteren Übergangswohnheims für Geflüchtete auf dem Gemeindegebiet aus Sicht der Verwaltung dringend notwendig, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen und auch mittel- und langfristig gut aufgestellt zu sein.

Um der Situation angepasst zügig zu begegnen und langfristig gut aufgestellt zu sein, empfiehlt die Verwaltung am Wellenfreibad in Nottuln (s. Anlage 1) den Bau eines weiteren Übergangswohnheims für Geflüchtete zu realisieren.

 

Standort: „Nottuln – Eckfläche des Wellenfreibades (Teil der Liegewiese hinter dem alten Kinderbecken)“

 

Der Standort am Wellenfreibad in Nottuln (Flur 69, Flurstück 411) betrifft eine ca. 4.000 qm große Teilfläche des Wellenfreibades und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Nottuln. Die Größe ist ausreichend für das Vorhaben.

Im Hinblick auf die fußläufig erreichbaren Versorgungsangebote im Ortsteil Nottuln ist der Standort sehr gut geeignet.

 

Der Standort wurde bereits im Rahmen der Standortdiskussion in den Jahren 2016/2017 betrachtet und priorisiert. Da im Ortsteil Appelhülsen derzeit bereits eine Geflüchtetenunterkunft gebaut wird, ist es sinnvoll ein weiteres Übergangswohnheim im Ortsteil Nottuln zu errichten. Auf der Grundlage der vielen Gedanken bei der Umsetzung der Geflüchtetenunterkunft am Bahnhof in Appelhülsen empfiehlt sich die Anlehnung dahingehend an den Entwurf (beispielsweise in Bezug auf die Geschossigkeit und die geplanten Grundrisse). Darüber hinaus werden bei der weiteren Planung die möglichen Sichtbeziehungen, bzw. die Einsehbarkeit zwischen der Geflüchtetenunterkunft und den Freiflächen des Wellenfreibades berücksichtigt.

 

 

 

 

Planungsrechtliche Bewertung

 

Der dargestellte Standort befindet sich aktuell innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 8 „Schul-, Sport- und Erholungszentrum“. Dementsprechend müsste in einem nächsten Schritt geprüft werden, in welcher Form das Vorhaben aktuell planungsrechtlich gemäß Befreiungen (siehe § 246 „Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte“ BauGB) realisiert werden kann. Die Lärmschutzproblematik, ein möglicher Eingriff in den Naturhaushalt aufgrund des Rückbaus des Walls und die Möglichkeit einer langfristigen Nutzung mit möglichen Nutzungsalternativen wird auch geprüft.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen interne Personalkosten und Baukosten.

Für die sich derzeit im Bau befindliche Unterkunft in Appelhülsen, welche in Holzständerbauweise gebaut wird, liegen die Kosten bei rd. 2,5 Mio €. In den Haushaltsentwurf werden zur Finanzierung investive Mittel i. H. v. 2,5 Mio. € aufgenommen.

 


Anlagen:

Anlage 1:       Übersichtsplan