Betreff
Umgestaltung der Parkplatzsituation an der Lindenstraße (bei Geiping)
Vorlage
106/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, die Planung nicht weiterzuverfolgen.

 


Sachverhalt:


In der Sitzung für Umwelt und Mobilität am 22.08.2023 wurde der Beschluss zur Vorlage 106/2023 zurückgestellt und der Auftrag zu einer weiteren Planungsvariante, welche das Längsparken zur Fahrbahn und eine Aufwertung der öffentlichen Fläche beinhalten soll, gegeben.

 

In der Planungsvariante 4 werden 2 Stellplätze längs zur Fahrbahn für die Fahrtrichtung Nottuln geschaffen. Die Haltestelle wird verlängert, bietet aber aufgrund der beengten Platzverhältnisse immer noch nicht die Möglichkeit, dass der Bus komplett an der Haltekante zum Stehen kommt.

Der vorhandene Baum muss entnommen werden. Die derzeitig asphaltierte Fläche vor Geiping kann mit 4 Baumstandorten, Bänken und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie 2 Baumstandorten an der Fahrbahn aufgewertet werden. Für eine Ausführung werden nach Kostenschätzung 114.000 € veranschlagt.

 

Bei Umsetzung der Variante 4 entfallen 4 Stellplätze auf der Fläche vor Geiping. 2 Stellplätze werden an der Fahrbahn neu angelegt. In der Bilanz stehen 2 Stellplätze weniger zur Verfügung.

 

In der Planungsvariante 5 wird 1 Stellplatz längs zur Fahrbahn für die Fahrtrichtung Nottuln geschaffen. An der Geometrie der Haltestelle werden keine Änderungen vorgenommen.

Der vorhandene Baum kann bei dieser Variante erhalten bleiben. Die derzeitig asphaltierte Fläche vor Geiping kann mit 4 Baumstandorten, Bänken und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder aufgewertet werden. Für eine Ausführung werden nach Kostenschätzung 97.000 € veranschlagt.

 

Bei Umsetzung der Variante 4 entfallen 4 Stellplätze auf der Fläche vor Geiping. 1 Stellplatz wird an der Fahrbahn neu angelegt. In der Bilanz stehen 3 Stellplätze weniger zur Verfügung.

 

Eine Prüfung der Förderprogramme hat ergeben, dass diese Maßnahme über das Förderprogramm „Nahmobilität“ mit einer derzeitigen Förderquote von 80% gefördert werden kann. Eine Förderung ist frühsten in 2024 möglich.

 

Alternativ kann diese Maßnahme über das Förderprogramm „Klimaschutzinitiative-Klimaschutzprojekte im Kommunalen Umfeld / Kommunalrichtlinie. Hierbei liegt derzeitig die Förderquote bei 50%. Die Förderung kann hierbei unmittelbar beantragt werden.

 

Die vorliegenden Planvarianten beinhaltet zwar viele der gewünschten Punkte, rechtfertigt jedoch aus Sicht der Verwaltung keine Kosten in Höhe von 114.000 € für Variante 4 oder 97.000 € für Variante 5.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:


Anlage 1:       Planung Parkplatz Lindenstraße - Variante 4

Anlage 2:       Kostenschätzung Variante 4

Anlage 3:       Planung Parkplatz Lindenstraße – Variante 5

Anlage 4:       Kostenschätzung Variante 5