Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen die Planung nicht weiterzuverfolgen.
Sachverhalt:
In der
Ausschusssitzung Umwelt und Mobilität am 09.05.2023 wurde mit der Vorlage 060/2023 beschlossen, dass Gespräche mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW aufzunehmen sind und eine Ersetzung des vorhandenen
FGÜ gegen eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampel auf der Lindenstraße im Bereich
Ahornweg zu erzielen. Der Termin hat am 23.08.2023 stattgefunden welcher mit
dem angefügten Gesprächsprotokoll (Anlage 1) festgehalten wurde.
Bei
Vorbesprechungen zu diesem Termin wurde seitens des Landesbetriebs gefordert,
dass objektive Messdaten erhoben werden. Hierzu wurden eine Verkehrsmessung der
Fahrbahn und eine Querungszahlenanalyse und Bewertung der Ergebnisse auf
Grundlage der Ausgangssituation (Anlage 2) durchgeführt bzw. in Auftrag
gegeben.
Der
Landesbetrieb Straßen NRW kam bei dem geführten Gespräch zu der Entscheidung,
dass verkehrstechnisch kein Handlungsbedarf besteht. Wird sich bei
Kostenübernahme durch die Gemeinde Nottuln aber nicht gegen eine Veränderung
des vorhandenen FGÜ´s sperren. Das Mittel der Wahl wäre an dieser Stelle jedoch
eine Mitteltrennung und nicht eine Bedarfsampel. Alle weiteren Planungen
müssten mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt werden.
Als einen
Schritt in Richtung, mehr Aufmerksamkeit auf den FGÜ lenken, kann die
Verwaltung vertieft prüfen, ob gelbe Blinklichter, vorbehaltlich der
verfügbaren Haushaltsmittel, installiert werden.
Die
Verwaltung kommt zu der Empfehlung, da auch die objektiven Messwerte und
Auswertung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf erkennen lassen, das Projekt
nicht weiterzuverfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vorschlag der
Verwaltung:
Keine
Antrag der CDU:
90.000 € Baukosten,
welche bisher nicht im Haushalt eingeplant sind.
Anlagen:
Anlage 1: Gesprächsprotokoll FGÜ Lindenstraße
Anlage 2: Verkehrserhebung Nottuln Lindenstraße