Beschlussvorschlag:
Vorschlag
der Verwaltung:
Die
Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW
aufzunehmen und eine Ersetzung des vorhandenen FGÜ gegen eine bedarfsgesteuerte
Fußgängerampel auf der Lindenstraße im Bereich Ahornweg zu erzielen.
Sachverhalt:
Der Antrag
der Fraktion CDU begehrt die Ersetzung des vorhandenen FGÜ (Fußgängerübergangs)
auf der Lindenstraße im Bereich Ahornweg (K+K) gegen eine bedarfsgesteuerte
Fußgängerampel.
Bei der
L844 (Lindenstraße) handelt es sich um eine Landesstraße, welche in der Baulast
des Landesbetriebs Straßen.NRW liegt. Eine Änderung einer Querungsmöglichkeit
bedarf der Zustimmung des Baulastträgers. Seitens der Straßenverkehrsbehörde
ist eine Änderung unkritisch.
Mit
Hintergrund der bereits mehrfach geführten Gespräche seitens der Verwaltung und
der Politik wurde bereits ein Termin zur Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW
vereinbart. Dieser wird voraussichtlich im Mai 2023 stattfinden. Ziel wird es
sein, dass der Landesbetrieb einer generellen Änderung zustimmt und sich an den
anfallenden Kosten beteiligt.
Eine
Umsetzung könnte dann unter Begleitung des Landesbetriebs Straßen.NRW in 2024
erfolgen.
Zur
Vollständigkeit ist darauf hinzuweisen, dass der sich ereignete Unfall sehr
tragisch ist, sich aber unter diesen Umständen wahrscheinlich auch bei einer
Bedarfsampel zugetragen hätte. Eine weitere Unfalllage liegt an dieser Querung
seitens der Polizei nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
Umsetzung und keiner Kostenübernahme durch den Landesbetrieb ca. 90.000 €,
welche bisher nicht im Haushalt bereitgestellt sind.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion CDU – Aufstellen
einer Bedarfsampel auf der Lindenstraße