Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 169 "Schapdetten Ost" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Vorlage
134/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 169 „Schapdetten Ost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

 

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden im Geltungsbereich.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.05.2023 (eingegangen am 30.05.2023) ist bei der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NRW auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich des Flurstückes Gemarkung Schapdetten, Flur 3, Flurstück 279 eingegangen (siehe Anlage 2).

 

Der Antragssteller beabsichtigt die Schaffung von Wohnraum, um den großen Bedarf an Wohnungen decken und dem stockenden Wohnungsbau in Deutschland entgegenwirken zu können. Angedacht ist die Errichtung kleinerer Mehrfamilienhäuser in einer Bauweise mit zwei Vollgeschossen. Zur Wahrung des dörflichen Charakters schlägt die beiliegende Anregung eine Begrenzung der Wohneinheiten auf 4 - 8 pro Gebäude vor. 

 

 

Planungsrechtliche Situation:

Für den betreffenden Bereich besteht kein Bebauungsplan, sodass die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB bewertet wird. Bezugnehmend auf eine vom Kreis Coesfeld ausgearbeitete Karte zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich (gem. § 34, § 35 BauGB) teilte der Kreis uns in Vorgesprächen mit, dass ein Teilbereich der Fläche auf Grundlage des § 34 BauGB entwickelt werden könne. Insbesondere der nördliche Teil des vorgeschlagenen Plangebietes befindet sich jedoch außerhalb des vom Kreis definierten Innenbereiches gem. § 34 BauGB und kann somit keiner Bebauung zugeführt werden. Vor dem Hintergrund der Nachverdichtung und um das gesamte Flächenpotential nutzen zu können, soll für den betreffenden Bereich ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Übernahme der Kosten des Aufstellungsverfahrens sowie der erforderlichen Gutachten wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Anregungsgeber geschlossen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 169

Anlage 2 – Anregung gem. §24 GO NRW vom 24.05.2023