Beschlussvorschlag:
Gem. §7 III der
gemeindlichen Haushaltssatzung wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von
200.000€ beschlossen.
Sachverhalt:
Ursprünglich
kommuniziertes und verfolgtes Ziel war es, im Kindergartenjahr 2024/2025 den
Betrieb der neuen Kita aufnehmen zu können und so den Gruppen, die
zwischenzeitlich den kürzlich fertiggestellten Neubau an der
Martinus-Grundschule nutzen, einen möglichst frühen Umzug zu ermöglichen
(Vorlage 188/2022).
Im
Zuge der Vorplanung wurden vom beauftragten Architekturbüro mehrere Varianten
erarbeitet und durch den Statiker vordimensioniert. Das umzusetzende Konzept
wurde dem Ausschuss für Planung und Bauen am 15.11.2022 vorgestellt. Um
frühzeitig auf potentiell notwendige Anpassungen reagieren zu können, wurde in
Leistungsphase zwei beim Kreis Coesfeld eine Bauvoranfrage für das Bauvorhaben
gestellt. Auf Grund des eng gesteckten finanziellen Rahmens, wurde in dieser
Phase, zusätzlich zur Kostenschätzung, eine vorgezogene Kostenberechnung
angefertigt, um die Kostensicherheit zu erhöhen.
Für
die Klärung der brandschutztechnischen Vorgaben im Zusammenhang mit der
geplanten Nutzung der vorhandenen Flure, hat in der Entwurfsphase zudem eine
umfassende Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld stattgefunden. Auf Grundlage der
Besprechungsergebnisse musste der Entwurf angepasst werden. Zur Reduzierung der
Baukosten wurde in dieser Phase auch das Lüftungskonzept überarbeitet und der
Umfang der hierfür notwendigen Gebäudetechnik minimiert. Ergänzend zur bereits
im Jahr 2021 erfolgten Baugrunduntersuchung, wurde im Januar 2023 ein
Baugrundgutachten für das geplante Baufeld in Auftrag gegeben. Auf dieser
Grundlage wurden verschiedene Gründungsvarianten betrachtet und eine
Bodenverbesserung als die wirtschaftlichste Lösung ermittelt.
Da
der voraussichtliche Beginn der Erd- und Rohbauarbeiten im Dezember erfolgen
wird, können witterungsbedingte Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden. In
Vorbereitung auf diese Situation, sind im derzeitigen Bauzeitenplan zwei Wochen
Puffer für schlechtes Wetter enthalten.
Durch
den beschriebenen Aufwand im Planungsablauf, die wiederholten Anpassungen der
Planung mit der Vorgabe, die Baukosten zu reduzieren, sowie durch die
notwendige Verbesserung des Baugrunds muss das aktuell geplante Datum für die
Eröffnung der Kita auf den 26.05.2025 verschoben werden.
Für
die Errichtung der Kita wurde eine vorläufige Kostenobergrenze in Höhe von
3.600.000€ festgelegt (Vorlagen-Nr. 188/2022) und im Haushalt 2023
veranschlagt. Eine vorgezogene Kostenberechnung des beauftragten
Architekturbüros (Stand Oktober 2022) belief sich damals auf 3.452.178€. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich,
trotz aller Bemühungen die Baukosten zu reduzieren, auf 3.798.308€ und liegt
damit 198.308€ über dem als vorläufige Obergrenze festgelegten Betrag. Dieser
Betrag enthält keine Sicherheiten für Unvorhergesehenes.
Hauptursachen
für diese Differenz sind zum einen die Anpassung der Kostenansätze auf
Grundlage von Preis- und Massenüberprüfungen, die vorgenommen wurden, um die
Kostensicherheit zu erhöhen. Zum anderen und überwiegenden Anteil entstehen
Mehrkosten im Bereich der notwendigen Erdarbeiten. Da der Boden im Bereich des
zukünftigen Baufeldes eine sehr schlechte Tragfähigkeit aufweist, wird hier
eine umfangreiche und kostenintensive Bodenverbesserung erforderlich sein, um
die Tragfähigkeit zu erhöhen.
Die
vorgezogene Kostenberechnung basierte auf der Annahme, dass Konstruktionsvollhölzer
für das Dachtragwerk vorgesehen werden können. Entgegen dieser Annahme ergab
sich aus der statischen Betrachtung die Notwendigkeit von
Brettschichtholz-Bindern sowie zusätzlichen Innenwänden aus Holzrahmenbau, um
die nötige Tragfähigkeit und Aussteifung zu erreichen. Hieraus entstehen
signifikante Mehrkosten, auch wenn zugleich die Kosten im Bereich der
Trockenbauarbeiten reduziert werden.
Nach
Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde wurde der Fensteranteil erhöht, um auf
den notwendigen Flur verzichten zu können. So benötigt das Leitungsbüro
beispielsweise einen direkten Ausgang ins Freie. Hier wurde ein Öffnungsflügel
mit Paneel vorgesehen, um eine Notraffung des notwendigen Sonnenschutzes zu
vermeiden.
Um
auf die zu erwartende jährliche Baukostensteigerung, gemäß Baukostenindex,
vorbereitet zu sein und trotz möglicher unvorhergesehener Baukostensteigerungen
handlungsfähig zu bleiben, soll ein zusätzlicher Betrag in die Haushaltsplanung
2024 aufgenommen werden. Der Umfang dieser Reserve soll in Abhängigkeit zu den
ersten Ausschreibungsergebnissen festgelegt werden, welche voraussichtlich
Anfang November vorliegen werden.
Selbstverständlich
wird im weiteren Projektverlauf die Verkürzung der Bauzeit, sowie die
Einhaltung des ursprünglich festgelegten Projektbudgets angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen
Kosten liegen, entsprechend der aktuellen Kostenberechnung, ca. 200.000€ über
dem im Haushalt 2023 veranschlagten Budget. Die zusätzlich erforderlichen
Mittel sollen durch eine überplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt
werden.
Anlagen:
Anlage 1: Vergleich Kostenberechnung mit Kostenschätzung
Anlage 2: Terminplan