Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“
Vorlage
076/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für die Flurstück 399, 400, Flur 2, Gemarkung Appelhülsen wird eingeleitet - (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08.05.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NRW auf Änderung des o.g. Bebauungsplans zugegangen (siehe Anlage 1). Gegenstand der Anregung ist dabei eine geänderte Festsetzung der GFZ und der Geschossigkeit mit dem Ziel einer Erhöhung der überbaubaren Grundstücksfläche auf den betreffenden Flurstücken 399 und 400, Flur 2, Gemarkung Appelhülsen.

 

Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“ setzt eine GFZ von 0,4 und eine eingeschossige Bebauung fest.

Die Planung sieht vor die GFZ von 0,4 auf 0,6 und die Geschossigkeit von ein- auf zweigeschossig zu erhöhen, um die mögliche überbaubare Fläche besser ausnutzen zu können. Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Erhöhung der baulichen Dichte unbedenklich.

 

Der vom Antragsteller beigefügte Lageplan (siehe Anlage 1) zeigt, dass zwei Baukörper geplant sind, die sich in die umliegende Bebauung einfügen würden.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zur Übernahme der Kosten interner Personalaufwendungen sowie der Kosten der

Änderungsverfahrens wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem

Antragsteller geschlossen. Die Kosten für externe Planungsleistungen, Gutachten etc.

trägt der Antragsteller.

 


Anlagen:

Anlage 1: Bürgeranregung

Anlage 2: Geltungsbereich der geplanten Änderung

Anlage 3: Auszug Bebauungsplan