Beschlussvorschlag:
Die
Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für die Flurstück 399, 400, Flur 2,
Gemarkung Appelhülsen wird eingeleitet - (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
BauGB).
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 08.05.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO
NRW auf Änderung des o.g. Bebauungsplans zugegangen (siehe Anlage 1).
Gegenstand der Anregung ist dabei eine geänderte Festsetzung der GFZ und der
Geschossigkeit mit dem Ziel einer Erhöhung der überbaubaren Grundstücksfläche
auf den betreffenden Flurstücken 399 und 400, Flur 2, Gemarkung Appelhülsen.
Der
aktuelle Bebauungsplan Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“ setzt eine GFZ von 0,4 und
eine eingeschossige Bebauung fest.
Die
Planung sieht vor die GFZ von 0,4 auf 0,6 und die Geschossigkeit von ein- auf zweigeschossig
zu erhöhen, um die mögliche überbaubare Fläche besser ausnutzen zu können. Aus
städtebaulicher Sicht wäre eine Erhöhung der baulichen Dichte unbedenklich.
Der vom
Antragsteller beigefügte Lageplan (siehe Anlage 1) zeigt, dass zwei Baukörper
geplant sind, die sich in die umliegende Bebauung einfügen würden.
Die
Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur
Übernahme der Kosten interner Personalaufwendungen sowie der Kosten der
Änderungsverfahrens
wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem
Antragsteller
geschlossen. Die Kosten für externe Planungsleistungen, Gutachten etc.
trägt der Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung
Anlage 2: Geltungsbereich der geplanten Änderung
Anlage 3: Auszug Bebauungsplan