Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in Anlage 1 abgegrenzten
Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche
Sicherung zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Raiffeisen
Steverland eG.
Sachverhalt:
Am 19.04.2023 ist der Gemeinde
Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NRW auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109
„Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ eingegangen (siehe Anlage 1).
Hintergrund des Antrages ist, dass
der Umbau des Knotenpunktes B 525 / K 11 Grundstücksankäufe durch den
Landesbetrieb Straßenbau NRW erfordert. Im Rahmen dessen hat die Raiffeisen
Steverland eG ca. 210 m2 ihrer Grundstücksfläche veräußert. Gleichzeitig plant
die Raiffeisen Steverland eG zur eigenen Entwicklung die Erweiterung der
Lagerkapazitäten für Getreide sowie den Bau neuer E-Ladesäulen für Pkw.
Planungsrechtliche
Situation:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ setzt für den betreffenden
Bereich (Flurstücke 31 u. 32, Flur 56, Gemarkung) eine GRZ von 0,8 fest. Da
sich durch die Veräußerung von Grundstücksfläche an den Landesbetrieb
Straßenbau NRW das Verhältnis von unbebauter Fläche zu bebauter Fläche
verändert hat, ist eine Umsetzung der geplanten Vorhaben bei der festgesetzten
GRZ von 0,8 nicht realisierbar. Damit die Raiffeisen Sterverland eG durch den
Flächenverkauf nicht in der eigenen Entwicklung eingeschränkt wird, beantragt
die Anregungsgeberin eine Erhöhung der GRZ auf 0,9. Die Anregung weist darauf
hin, dass der Ausgleich der erhöhten Flächenversiegelung durch ein Gutachten
des Büro Stelzig bewertet wird. Zudem wird ein Ausgleich der Ökopunkte
geleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Übernahme der Kosten des
Änderungsverfahrens sowie der erforderlichen
Gutachten wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem
Anregungsgeber geschlossen.
Anlagen:
Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NRW – Änderung des Bebauungsplanes Nr.
109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ vom 19.04.2023
Anlage 2: Geltungsbereich der 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 109