Betreff
Anregung gem. §24 GO NRW - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Vorlage
059/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

 

Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Raiffeisen Steverland eG.

 

 


Sachverhalt:

Am 19.04.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NRW auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ eingegangen (siehe Anlage 1).

 

Hintergrund des Antrages ist, dass der Umbau des Knotenpunktes B 525 / K 11 Grundstücksankäufe durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfordert. Im Rahmen dessen hat die Raiffeisen Steverland eG ca. 210 m2 ihrer Grundstücksfläche veräußert. Gleichzeitig plant die Raiffeisen Steverland eG zur eigenen Entwicklung die Erweiterung der Lagerkapazitäten für Getreide sowie den Bau neuer E-Ladesäulen für Pkw.

 

Planungsrechtliche Situation:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ setzt für den betreffenden Bereich (Flurstücke 31 u. 32, Flur 56, Gemarkung) eine GRZ von 0,8 fest. Da sich durch die Veräußerung von Grundstücksfläche an den Landesbetrieb Straßenbau NRW das Verhältnis von unbebauter Fläche zu bebauter Fläche verändert hat, ist eine Umsetzung der geplanten Vorhaben bei der festgesetzten GRZ von 0,8 nicht realisierbar. Damit die Raiffeisen Sterverland eG durch den Flächenverkauf nicht in der eigenen Entwicklung eingeschränkt wird, beantragt die Anregungsgeberin eine Erhöhung der GRZ auf 0,9. Die Anregung weist darauf hin, dass der Ausgleich der erhöhten Flächenversiegelung durch ein Gutachten des Büro Stelzig bewertet wird. Zudem wird ein Ausgleich der Ökopunkte geleistet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zur Übernahme der Kosten des Änderungsverfahrens sowie der erforderlichen Gutachten wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Anregungsgeber geschlossen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1:       Anregung gem. § 24 GO NRW – Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ vom 19.04.2023

Anlage 2:       Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109