Beschlussvorschlag:
Die
Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ wird nicht eingeleitet, da eine den
örtlichen Verhältnissen angemessene bauliche Ausnutzbarkeit der Flächen bereits
möglich ist.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 01.03.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO
NRW auf Änderung des o.g. Bebauungsplans zugegangen (siehe Anlage 1).
Gegenstand der Anregung ist dabei eine geänderte Festsetzung zur Baugrenze mit
dem Ziel einer vergrößerten überbaubaren Grundstücksfläche auf dem betreffenden
Flurstück 195, Flur 1, Gemarkung Schapdetten.
Aktuelle
planungsrechtliche Situation und städtebauliche Bewertung:
Der
aktuelle Bebauungsplan Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ ermöglicht bereits eine
Bebauung der betreffenden Fläche. Anlage 2 zeigt die bestehende Baugrenze
innerhalb des Änderungsbereiches. Vor dem Hintergrund des Verlaufs dieser
Baugrenze und der sich daraus ergebenden überbaubaren Grundstücksfläche, ist
bereits heute eine angemessene, mit der Mäßstäblichkeit der Umgebung
harmonierende bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks ohne Weiteres möglich.
Zudem stellt Anlage 2 dar, dass auf dem betreffenden Grundstück aufgrund des
Verlaufs der Baugrenze, ein Anbau an die bestehende Immobilie möglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NW vom 1.3.2023
Anlage 2: Überlagerung Kataster und Baugrenzen