Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW – Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“
Vorlage
047/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ wird nicht eingeleitet, da eine den örtlichen Verhältnissen angemessene bauliche Ausnutzbarkeit der Flächen bereits möglich ist.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.03.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NRW auf Änderung des o.g. Bebauungsplans zugegangen (siehe Anlage 1). Gegenstand der Anregung ist dabei eine geänderte Festsetzung zur Baugrenze mit dem Ziel einer vergrößerten überbaubaren Grundstücksfläche auf dem betreffenden Flurstück 195, Flur 1, Gemarkung Schapdetten.

 

Aktuelle planungsrechtliche Situation und städtebauliche Bewertung:

 

Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ ermöglicht bereits eine Bebauung der betreffenden Fläche. Anlage 2 zeigt die bestehende Baugrenze innerhalb des Änderungsbereiches. Vor dem Hintergrund des Verlaufs dieser Baugrenze und der sich daraus ergebenden überbaubaren Grundstücksfläche, ist bereits heute eine angemessene, mit der Mäßstäblichkeit der Umgebung harmonierende bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks ohne Weiteres möglich. Zudem stellt Anlage 2 dar, dass auf dem betreffenden Grundstück aufgrund des Verlaufs der Baugrenze, ein Anbau an die bestehende Immobilie möglich ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1:         Anregung gem. § 24 GO NW vom 1.3.2023

Anlage 2:         Überlagerung Kataster und Baugrenzen