Beschlussvorschlag:
1. Der Abwägung der zur 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen 1.1
und 1.2 vorgeschlagen, zugestimmt.
2. Die vorliegende 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 2) sowie die zugehörige Begründung (siehe
Anlage 3) wird beschlossen.
3. Der Abwägung der zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 135 „Südlich Lerchenhain“ abgegebenen Stellungnahmen wird,
wie in den Anlagen 4.1 und 4.2 vorgeschlagen, zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 135 „Südlich
Lerchenhain“ (siehe Anlage 5) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 6) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der
Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 (VL 146/2014) den
Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 135 „Südlich Lerchenhain“ im Parallelverfahren gefasst. Ziel
des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung eines Wohngebietes.
Nach
intensiven Beratungen der betreffenden Planverfahren zuletzt mit VL 149/2022/1
sind die Unterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren zur formellen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vom
24.10.2022 bis einschließlich 24.11.2022 ausgelegt worden.
Aufgrund
der Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 23.11.2022 erfolgt die Erschließung
des Baugebietes nun über einen vorfahrtsgeregelten Knotenpunkt und nicht wie
bisher geplant über einen Kreisverkehr. Verkehre aus der
Elisabeth-Selbert-Straße sowie des geplanten Baugebietes sind künftig gegenüber
den Verkehren aus der Dülmener Straße wartepflichtig. Eine Vorabstimmung mit
dem Kreis Coesfeld hat bereits stattgefunden. Die Detailplanung wird nach
Satzungsbeschluss in Abstimmung mit dem Kreis durchgeführt.
Nach
Durchführung aller verfahrensnotwendigen Schritte kann das Verfahren nun durch
den Feststellungsbeschluss über die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
durch den Satzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 im
betreffenden Bereich zum Abschluss gebracht werden.
Details
sind den Planzeichnungen (Anlage 2 und 5) und der Begründung (Anlage 3 und 6)
sowie den Begutachtungen in Anlagen 7-14 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kosten für die Baulandentwicklung werden von der
Projektentwicklungsgesellschaft Südlich Lerchenhain getragen.
Anlagen:
Anlage 1.1: Abwägungsvorschläge 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes Träger öffentlicher Belange
Anlage
1.2: Abwägungsvorschläge 76. Änderung
des Flächennutzungsplanes Öffentlichkeit
Anlage
2: 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Anlage
3: 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes Begründung
Anlage
4.1: Abwägungsvorschläge
Bebauungsplan Nr. 135 Träger öffentlicher Belange
Anlage
4.2: Abwägungsvorschläge
Bebauungsplan Nr. 135 Öffentlichkeit
Anlage
5: Bebauungsplan Nr. 135
Planzeichnung
Anlage
6: Bebauungsplan Nr. 135
Begründung
Anlage
7: Artenschutzrechtliche Prüfung
Stufe 1
Anlage
8: Artenschutzrechtliche Prüfung
Stufe 2
Anlage
9: Arten- und
Naturschutzfachliches Ausgleichskonzept
Anlage
10: Arten- und Naturschutzfachliches
Ausgleichskonzept Karte
Anlage
11: Verkehrsuntersuchung
Anlage
12: Schalltechnische Untersuchung
Anlage
13: Entwässerungskonzept
Anlage
14: Bodengutachten