Hier: Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
Die 76.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung und der
Bebauungsplan Nr. 135 "Südlich Lerchenhain", die dazugehörige
Begründung und die einschlägigen Gutachten zur Planung werden mit Stand der Anlagen
1-13 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand
beteiligt.
Sachverhalt:
Nach
intensiven Beratungen des betreffenden Planverfahrens zuletzt mit VL 086/2018
sind nunmehr die vorgetragenen Anregungen in den Bebauungsplan eingearbeitet
worden. Zudem liegen alle planungsrelevanten Fachgutachten inzwischen vor bzw.
sind auf Grundlage der geänderten Planung aktualisiert worden.
Im
Ergebnis kann festgehalten werden, dass Lösungsansätze für die
Verkehrsentwicklung, den Immissionsschutz sowie die Entwässerungsplanung
entwickelt und in die Planung eingearbeitet wurden. Belange des Artenschutzes
bedurften einer erneuten und tiefergehenden Betrachtung, da der Zeitraum des
Planverfahrens eine Überarbeitung der Artenschutzprüfung Stufe 1 erforderte.
Im Zuge
dieser Überarbeitung wurde festgestellt, dass das Vorkommen bestimmter Arten
nicht ausgeschlossen werden kann, sodass eine Artenschutzprüfung der Stufe 2
durchgeführt wurde. Die Artenschutzkartierung hat ergeben, dass eine
Betroffenheit für zwei Feldlerchenpaare zu prognostizieren ist. Dies führte
dazu, dass die Verwaltung eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für zwei
Feldlerchenpaare i.S. einer sog. „CEF-Maßnahme“ erarbeitet hat.
Der
Verwaltung ist es gelungen eine geeignete Fläche zu eruieren und ein
Maßnahmenkonzept mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Insbesondere
wurde eine Fläche gefunden, die es ermöglicht, sowohl die vorgezogene
Ausgleichsmaßnahme als auch ca. ein Drittel der Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung, die durch den Bebauungsplan ausgelöst wird, auf der
Fläche zu realisieren. Damit ist die Verwaltung dem Wunsch, Ökopunkte auf dem
gemeindeeigenen Gebiet zu realisieren, nachgekommen. Hinzukommt, dass es sich
sowohl bei der Ausgleichsfläche als auch bei dem Plangebiet um einen besonders
schutzwürdigen Boden handelt. Durch die Extensivierungsmaßnahme im Zuge des
Ausgleichs auf der Fläche wird somit ebenfalls dem schutzwürdigen Boden Rechnung
getragen.
In Bezug
auf den städtebaulichen Entwurf wurde gemäß dem Wunsch einer höheren
städtebaulichen Dichte (siehe VL 086/2018) die Anzahl der Wohneinheiten
innerhalb der für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Bereiche entlang der Dülmener
Straße von acht auf zwölf zulässige Wohneinheiten hochgesetzt. Zusätzlich
ermöglicht der überarbeitete Entwurf eine höhere Anzahl an Hausgruppen.
Des
Weiteren wurde der Entwurf des Bebauungsplanes dahingehend überarbeitet, dass
zentral im Baugebiet eine Spielplatzfläche verortet wurde. Die Baumstandorte im
Straßenraum werden nunmehr verbindlich festgesetzt, um eine ausreichende
Durchgrünung der Wohnstraßen zu gewährleisten. Zur Durchgrünung des Baugebietes
selbst werden zudem Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen im Gartenbereich
sowie zur Begrünung von Stellplatzanlagen getroffen. Steingärten sind im
Vorgartenbereich durch die Festsetzung eines Mindestanteils an zu begrünenden
Flächen ausgeschlossen (vgl. VL 046/2019). Flachdächer sind zu begrünen. Die
verkehrliche Erschließung wurde dahingehend geändert, dass die
Straßenquerschnitte mit 6,0 m im Inneren des Wohngebietes eine geringere Breite
aufweisen. Dies führt zu einer Verringerung des Versieglungsgrates innerhalb
des Baugebietes. Um eine Erweiterung des Baugebietes langfristig zu
ermöglichen, wurde die Straßenbreite der nördlichen Erschließungsstraße im
östlichen Teilbereich ebenfalls um 0,5m auf 7,5m verbreitert.
Weiteres
Vorgehen:
Der
Bebauungsplan wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Im Anschluss an die Offenlage gibt die Verwaltung einen Bericht über die
eingegangenen Stellungnahmen und legt dem Rat den Bebauungsplan – so die
Offenlage im Anschluss nicht zu wesentlichen Planänderungen führt, die eine
erneute Beteiligung der o.g. Stellen verpflichtend auslösen würde – zum
Satzungsbeschluss vor.
Zur
Vergabe der Baugrundstücke ist ein Kriterienkatalog geplant. Die Ausarbeitung
des Kriterienkatalogs ist gemeinsam mit der Projektentwicklungsgesellschaft
Südlich Lerchenhain und der Politik beabsichtigt. Angedacht ist beispielsweise
die Anwendung von Werkzeugen aus dem „Werkzeugkoffer – Kimafreundliches Bauen
und Wohnen in Nottuln“ (vgl. VL 121/2022). Zudem kann eine mögliche Umsetzung
von bezahlbarem genossenschaftlichem Wohnungsbau gerade im Bereich der
Mehrfamilienhäuser geprüft werden (vgl. VL 122/2021).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Bebauungsplan Nr. 135 "Südlich
Lerchenhain" neu
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 135
"Südlich Lerchenhain"
Anlage 3:
Abwägungsvorschläge zum
Bebauungsplan
Anlage 4: 76. Flächennutzungsplanänderung
Anlage 5:
Begründung zur 76.
Flächennutzungsplanänderung
Anlage 6: Abwägungsvorschläge zum Flächennutzungsplan
Anlage 7: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1
Anlage 8: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2
Anlage 9:
Arten- und Naturschutzfachliches
Ausgleichskonzept
Anlage
10: Verkehrsuntersuchung
Anlage
11: Schalltechnische Untersuchung
Anlage
12: Entwässerungskonzept
Anlage
13: Bodengutachten