Beschlussvorschlag:
- Der
Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 "Zwischen
Antonistraße und Martinistraße" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie
in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die
vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 "Zwischen
Antonistraße und Martinistraße " (siehe Anlage 2) im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in
seiner Sitzung am 23.05.2017 (VL 068/2017) den Beschluss für die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 152 " Antonistraße und Martinistraße " im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung
von Baufeldern im Innenbereich des Baublocks zwischen der Antonistraße und
Martinistraße mit ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper
an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.). Der
Bebauungsplan soll eine geordnete Nachverdichtung ermöglichen. Das Verfahren
kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage
2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand zur
Erstellung des Bebauungsplanes.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I)