Betreff
Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 "Zwischen Antonistraße und Martinistraße"
Vorlage
187/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 "Zwischen Antonistraße und Martinistraße" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 "Zwischen Antonistraße und Martinistraße " (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 (VL 068/2017) den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 " Antonistraße und Martinistraße " im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baufeldern im Innenbereich des Baublocks zwischen der Antonistraße und Martinistraße mit ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.). Der Bebauungsplan soll eine geordnete Nachverdichtung ermöglichen. Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Interner Personalaufwand zur Erstellung des Bebauungsplanes.

 


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I)