Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt
dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Appelhülsen zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Planungs- und Bauprozess fortzusetzen.
Sachverhalt:
Das
bisherige Feuerwehrgerätehaus (Gebäudekomplex, Grundstückserschließung und
Anfahrtssituation) entspricht weder den heute geltenden gesetzlichen Vorgaben
und DIN-Normen noch den Vorgaben der Unfallkasse (DGUV) Feuerwehren. Die
notwendigen Anpassungen und Umstrukturierungen sind an dem bestehenden Standort
nicht möglich.
Am
03.07.2018 hat der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, ein Verfahren zur 81.
Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147
"Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren einzuleiten. Ziel der
Verfahren war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau
eines Feuerwehrgerätehauses sowie die Entwicklung eines Wohngebietes, das
überwiegend der Errichtung von Mehrfamilienhäusern dient.
Im Jahr 2020 wurde ein nichtoffener Wettbewerb nach
RPW 2013 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Appelhülsen
durchgeführt. Grundlage dieses Wettbewerbes war u.a. ein von der Feuerwehr
erarbeitetes Raumkonzept. Am 03.09.2020 fand das Preisgericht für den
Wettbewerb statt. Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs war das Erstellen eines
Gebäudeentwurfes für den neuen Standort der freiwilligen Feuerwehr Nottuln
Löschzug Appelhülsen an der Lindenstraße (L844) in Appelhülsen (Nähe
Ortsausgang Richtung Nottuln und A43). Das Gebäude soll auf dem neuen
Grundstück eine langfristige Lösung, für die heute gut aufgestellte freiwillige
Feuerwehr werden.
In
dem neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehaus soll eine Organisationsstruktur der
Arbeitsabläufe basierend auf den Vorgaben der DGUV 205-008 aktueller Stand
umgesetzt werden. Des Weiteren kommt, neben dem genannten Raumprogramm sowie
den gesetzlichen Normen und Vorschriften in Bezug auf die Gebäudenutzung, der
löschzugspezifischen Nutzung im Hinblick auf die Einsatznachbesprechung und die
Kameradschaftspflege eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist sowohl die
Berücksichtigung der ökologischen, als auch der ökonomischen Aspekte bei
Errichtung und im Betrieb des Gebäudes maßgeblich für die Ausarbeitung des
Gebäudeentwurfes.
Verwaltungsseitig
wurde die Erstellung unterschiedlicher Varianten beauftragt, um auf Basis des
gewählten Entwurfes einen baulichen Vorschlag zu erarbeiten, der sowohl
kosteneffizient, als auch nachhaltig ist.
Diesem
Ziel entsprechend wurden die im bisherigen Planungsprozess ermittelten
Einsparpotentiale mit den Nutzer:innen abgestimmt und in den präsentierten
Entwurf integriert.
Für
die Wahl des notwendigen Systems zur Wärmeversorgung, hat das beauftragte
Ingenieurbüro eine Entscheidungsvorlage entwickelt und dabei die in Frage
kommenden technischen Lösungen in Varianten ´zusammengefasst. Unter
Berücksichtigung der zu erwartenden CO2 -Emissionen und der
jeweiligen Vollkosten wurde ein System gewählt, welches aus einer
Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage besteht.
Damit
das Feuerwehrgerätehaus bis zum Ende des 4. Quartals 2024 in Betrieb genommen
werden kann, muss die Verwaltung beauftragt werden, die Planungen weiter
voranzutreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio. € brutto für die
Kostengruppen (KG) 300 (Bauwerk Baukonstruktion), 400 (Bauwerk Technische
Anlagen) sowie 500 (Außenanlagen und Freiflächen) und stützt sich auf Kennwerte
der BKI-Datenbank (Stand 1. Quartal 2021).
Die
ermittelten Varianten ergeben für die KG300 und KG500 eine potentielle
Kostenreduzierung von 219.000€ brutto.
Für
KG400 ergeben sich ebenfalls Optionen die Errichtungskosten zu reduzieren, hier
sind jedoch unter Abwägung der Folgen auf die Nachhaltigkeit der Errichtung und
des Gebäudebetriebs Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Ohne
Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Reduzierung der Errichtungskosten und
weiterer potentieller Kostensteigerungen im Bausektor ergibt sich eine
Differenz i.H.v. 740.000€ in Bezug auf das bisher veranschlagte Budget für die
genannten Kostengruppen.
Anlagen:
Anlage
1: Präsentation des
Architekturbüros
Anlage
2: Aufstellung der notwendigen
Flächen