Betreff
Baubeschluss: Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Appelhülsen, unter Berücksichtigung möglicher Einsparpotentiale.
Vorlage
114/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Appelhülsen zu.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Bauprozess fortzusetzen.

 

 


Sachverhalt:

Das bisherige Feuerwehrgerätehaus (Gebäudekomplex, Grundstückserschließung und Anfahrtssituation) entspricht weder den heute geltenden gesetzlichen Vorgaben und DIN-Normen noch den Vorgaben der Unfallkasse (DGUV) Feuerwehren. Die notwendigen Anpassungen und Umstrukturierungen sind an dem bestehenden Standort nicht möglich.

 

Am 03.07.2018 hat der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, ein Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 "Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren einzuleiten. Ziel der Verfahren war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses sowie die Entwicklung eines Wohngebietes, das überwiegend der Errichtung von Mehrfamilienhäusern dient.

Im Jahr 2020 wurde ein nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Appelhülsen durchgeführt. Grundlage dieses Wettbewerbes war u.a. ein von der Feuerwehr erarbeitetes Raumkonzept. Am 03.09.2020 fand das Preisgericht für den Wettbewerb statt. Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs war das Erstellen eines Gebäudeentwurfes für den neuen Standort der freiwilligen Feuerwehr Nottuln Löschzug Appelhülsen an der Lindenstraße (L844) in Appelhülsen (Nähe Ortsausgang Richtung Nottuln und A43). Das Gebäude soll auf dem neuen Grundstück eine langfristige Lösung, für die heute gut aufgestellte freiwillige Feuerwehr werden.

 

In dem neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehaus soll eine Organisationsstruktur der Arbeitsabläufe basierend auf den Vorgaben der DGUV 205-008 aktueller Stand umgesetzt werden. Des Weiteren kommt, neben dem genannten Raumprogramm sowie den gesetzlichen Normen und Vorschriften in Bezug auf die Gebäudenutzung, der löschzugspezifischen Nutzung im Hinblick auf die Einsatznachbesprechung und die Kameradschaftspflege eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist sowohl die Berücksichtigung der ökologischen, als auch der ökonomischen Aspekte bei Errichtung und im Betrieb des Gebäudes maßgeblich für die Ausarbeitung des Gebäudeentwurfes.

 

Verwaltungsseitig wurde die Erstellung unterschiedlicher Varianten beauftragt, um auf Basis des gewählten Entwurfes einen baulichen Vorschlag zu erarbeiten, der sowohl kosteneffizient, als auch nachhaltig ist.

Diesem Ziel entsprechend wurden die im bisherigen Planungsprozess ermittelten Einsparpotentiale mit den Nutzer:innen abgestimmt und in den präsentierten Entwurf integriert.

 

Für die Wahl des notwendigen Systems zur Wärmeversorgung, hat das beauftragte Ingenieurbüro eine Entscheidungsvorlage entwickelt und dabei die in Frage kommenden technischen Lösungen in Varianten ´zusammengefasst. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden CO2 -Emissionen und der jeweiligen Vollkosten wurde ein System gewählt, welches aus einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage besteht.

 

Damit das Feuerwehrgerätehaus bis zum Ende des 4. Quartals 2024 in Betrieb genommen werden kann, muss die Verwaltung beauftragt werden, die Planungen weiter voranzutreiben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio. € brutto für die Kostengruppen (KG) 300 (Bauwerk Baukonstruktion), 400 (Bauwerk Technische Anlagen) sowie 500 (Außenanlagen und Freiflächen) und stützt sich auf Kennwerte der BKI-Datenbank (Stand 1. Quartal 2021).

Die ermittelten Varianten ergeben für die KG300 und KG500 eine potentielle Kostenreduzierung von 219.000€ brutto.

Für KG400 ergeben sich ebenfalls Optionen die Errichtungskosten zu reduzieren, hier sind jedoch unter Abwägung der Folgen auf die Nachhaltigkeit der Errichtung und des Gebäudebetriebs Einzelfallentscheidungen zu treffen.

Ohne Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Reduzierung der Errichtungskosten und weiterer potentieller Kostensteigerungen im Bausektor ergibt sich eine Differenz i.H.v. 740.000€ in Bezug auf das bisher veranschlagte Budget für die genannten Kostengruppen.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Präsentation des Architekturbüros

Anlage 2:         Aufstellung der notwendigen Flächen