Betreff
Haushaltskonsolidierung
Vorlage
097/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Entgegen dem Konsolidierungsbeschluss vom 15.06.2021 wird der Eckpunkt „Maximale Kreditaufnahme“ wie folgt modifiziert:

Der festgelegte Maximalbetrag für Kreditaufnahmen kann für zwingend notwendige und pflichtige Aufgaben durch Haushaltsbeschlüsse überschritten werden, wenn gleichzeitig die kommunalen Hebesätze so erhöht werden, dass die zusätzlichen Zins- und Tilgungsbeträge dadurch finanziert werden können.  


Sachverhalt:

Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsentwurfes 2022 wurde am 30.11.2021 im HFA vereinbart, dass das Themenfeld „Verschuldung, Kreditaufnahme, Tilgung, Zinsen“ vor der Sommerpause 2022 erneut diskutiert werden soll.

 

Im Rahmen eines ad-hoc Finanzberichtes (zum Stichtag 31.03.2022) hat Unterzeichnerin bereits in der HFA-Sitzung am 26.04.2022 auf die sich abzeichnende erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses 2022 hingewiesen. Die Gewerbesteuer ließ zum 30.04.2022 einen Ertragseinbruch von 1,9 Mio. € erkennen. Aber auch die extreme Nachfrage nach Kita-Plätzen und die damit einhergehende notwendige Zwischenlösung zum 01.08.2023 wurde im Ausschuss besprochen. Einhellig wurde der Neubau einer „OGS-Kita“ an der St. Martinus Grundschule befürwortet (Bau und Nutzung eines Gebäudes für zwei Kita-Gruppen bis zur Fertigstellung der neuen Kita auf der Gemeindewiese und anschließende Nutzung des Gebäudes durch die Kinder in der Ganztagsbetreuung der St. Martinus Grundschule.). Hierfür ist ein Nachtragshaushalt notwendig! Die Einbringung erfolgt am 21.06.2022, die Beschlussfassung ist für den 27.09.2022 vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung des anstehenden Nachtragshaushaltes wird zunächst ein Blick auf den vorläufigen Jahresabschluss 2021 geworfen sowie eine Prognose für die Liquiditätsentwicklung angestellt:

 

 

 

1.   „Kassensturz“

 

1.1 Jahresabschluss 2021 – vorläufig

 

Der Jahresabschluss 2021 ist aufgestellt und wird Anfang Juni durch den Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Vorstellung des geprüften Jahresabschlusses erfolgt nach den Sommerferien im Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Zur Beurteilung der finanziellen Situation der Gemeinde Nottuln ist auch der Jahresabschluss von Bedeutung. Der geplante Jahresfehlbetrag für das Jahr 2021 beläuft sich auf – 1,87 Mio. €. Das vorläufige Jahresergebnis liegt bei einem Jahresüberschuss von 1,47 Mio. €, weist demnach eine Verbesserung von 3,34 Mio. € aus. Allein 2 Mio. € Ergebnisbesserung ergeben sich durch höhere Steuereinnahmen: rd. 1,5 Mio. € bei der Gewerbesteuer und rd. 0,5 Mio. € beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Zudem ist der sog. fortgeschriebene Ansatz für 2021 um 502 T€ verbessert auszuweisen, da zwei ursprünglich konsumtiv geplante Instandhaltungsmaßnahmen durch Ausweitungen der Baumaßnahmen als investive Maßnahmen gebucht werden konnten (195 T€ Sanierung DRK/ DLRG Gebäude sowie 307 T€ Sanierung Turnhalle Niederstockumer Weg). Die weiteren Veränderungen liegen insbesondere im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei den Transferaufwendungen. Eine detaillierte Analyse erfolgt nun im Rahmen der Erstellung des Anhangs und des Jahresberichtes, auch im Hinblick, ob sich daraus Konsolidierungsansätze für den Haushaltsplan 2023 ergeben. 

 

Der äußerst positive Jahresabschluss wird eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ermöglichen, so dass dann rd. 2,1 Mio. € für den Ausgleich negativer Jahresergebnisse zur Verfügung stehen.

 

 

1.2 Liquide Mittel

 

 

Entwicklung liquide Mittel I

 

Stand: 25.05.2022

 

 

Bezeichnung

Stand

Wert

 

 

Liquide Mittel

01.01.2022

14.334.775

Auszahlungen aus Ermächtigungsübertragungen

2021/2022

-7.990.669

Einzahlung aus Förderungen f. Maßnahmen aus EÜ

2021/2022

771.144

Kreditermächtigung (zahlungswirksam 2022)

HH 2020

400.000

Kreditermächtigung

HH 2021

4.300.000

Instandhaltungsrückstellungen (vorl. JA 2021)

2021

-1.647.221

Änderung des Finanzbestandes lt. HH-Plan (Nr. 38)

2022

-1.090.867

Veränderung aus geplantem Nachtrag:

 

 

"OGS-Kita", 2-gruppig (Grobkostenschätzung)

2022

-1.700.000

Erhöhung Planungskosten 6-Gruppen-Kita, üpl.

2022

-225.000

Neubau Flüchtlingsunterkunft (Grobkostenschätzg.)

2022

-2.500.000

Baukostensteigerung St. Sebastian Grundschule

2022

-600.000

Baukostensteigerung Stiftsbrücke, üpl.

2022

-200.000

weitere Positionen (insbes. Gewerbesteuer)

2022

-1.475.000

Zwischensumme Nachtrag (Stand 25.05.2022)

 

-6.700.000

Ohne Anpassung Kreditermächtigung

2022

0

Summe freie verfügbare Mittel

 

2.377.162

 

 

Grds. könnte aus der Aufstellung die Schlussfolgerung gezogen werden, auf eine weitere Kreditermächtigung im Nachtragshaushalt zu verzichten. Der Blick auf die Finanzplanungsjahre 2023 ff sollte aber zur Vorsicht mahnen. Der derzeit zu verzeichnende Steuereinbruch wird auch in die kommenden Jahre nachwirken, so dass die Liquidität der Gemeinde sehr schnell aufgezehrt werden könnte. Eine nachträgliche Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen ist nicht möglich, so dass dann nur Liquiditätskredite aufgenommen werden könnten.

 

Grds. kann sich das Kreditvolumen um die zusätzlichen investiven Finanzmittel erhöhen:

 

Entwicklung liquide Mittel II

 

Mit Anpassung – maximale - Kreditermächtigung

(Gesamtvolumen: 9,3 Mio. €; Stand: 24.05.2022)

2022

5.500.000

Summe freie verfügbare Mittel

 

7.877.162

 

In welcher Höhe tatsächlich aber eine Kreditermächtigung mit dem Nachtragshaushalt beschlossen und ob diese Ermächtigung dann auch tatsächlich zu 100 % genutzt wird, kann im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatungen bzw. im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung entschieden werden.

 

Der zweite Blick wird auf die erstellte erweiterte Finanzplanung bis zum Jahr 2032 gelenkt:

 

 

2.   Erweiterte Finanzplanung

 

Die als Anlage beigefügte erweiterte Finanzplanung beinhaltet in der Spalte 2022 sowohl die Haushaltplanung 2022, die Nachtragshaushaltspositionen 2022 (Stand: 25.05.2022) als auch die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2021. Eine Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung 2023 ff ist für den Bereich „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ nicht erfolgt (entsprechen folglich der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2022).

 

 

2.1         Investitionen

Die in den kommenden Jahren anstehenden und bekannten investiven Projekte sind in der Spalte „Pos.“, unter den Zeilen 24 – 28 dargestellt. Die aufgelisteten großen Maßnahmen sind den Pflichtaufgaben der Gemeinde Nottuln zuzuordnen:

 

·         Bau von Kindertagesstätten

·         Sanierung und (Teil-)Neubau von Schulen

·         Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 im Primarbereich

·         Sanierung und Bau von Feuerwehrgerätehäusern

 

Aber auch der Ankauf von Grundstücken für Bau- und Gewerbegebiete sowie deren Erschließung (bislang noch nicht mit Platzhaltern versehen) werden zunächst vorfinanziert werden müssen, um mittel- und langfristig zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Das vorliegende Straßen- und Wegekonzept weist zudem für die Folgejahre Sanierungsbedarf aus. Ein Zurückstellen solcher Maßnahmen führt dauerhaft zu einer Überalterung des Anlagevermögens.

Die beiden vorgenannten Punkte stehen exemplarisch für die weiteren bekannten und notwendigen Investitionsvorhaben in den kommenden Jahren.

 

 

2.2         Zins- und Tilgungsverpflichtungen

In Zeile 33 wird die Gesamtsumme der Kreditermächtigungen mit 14 Mio. € ausgewiesen (400 T€ aus dem HH 2020, die zum Jahresanfang bereits aufgenommen wurden; 4,3 Mio. € aus dem HH 2021; 3,8 Mio. € aus dem HH 2022 sowie weitere 5,5 Mio.€ über den Nachtragshaushalt 2022).

 

Am Ende der Tabelle „Erweiterte Finanzplanung“ sind in der Zeile 39 die Auswirkungen der zusätzlichen maximalen Kreditaufnahmen zu erkennen. Die Tilgungsleistungen würden demnach dann im Jahr 2028 mit 2,56 Mio. € ihren Höchststand erreichen. In dieser Höhe müsste dann ein Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) bestehen, um die Tilgung zu bedienen. Die erweiterte Finanzplanung weist für die Jahre 2023 ff jeweils einen positiven und ständig steigenden Überschuss aus. Diese Zahlen sind aber nicht belastbar, da eine Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung an die derzeitigen Entwicklungen wie z.B. Steuermindereinnahmen, zusätzliche Belastungen bei den Energie- und Baukosten, noch nicht erfolgt sind (derzeit nicht seriös eingeschätzt werden können). Darin liegt ein hohes zusätzliches Finanzierungsrisiko.

 

 

2.3         Nachtragshaushalt

Die Zusammenstellung für den Nachtragshaushalt weist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung eine Verschlechterung des Jahresergebnisses für 2022 um 685 T€ auf -1,1 Mio. € aus. Das ursprünglich beschlossene Konsolidierungsziel für 2022 – max. -1,35 Mio. € Fehlbetrag – kann damit noch eingehalten werden.

 

Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Situation dramatisch verschlechtert und das Erreichen der Konsolidierungsziele für die kommenden Jahre erschwert und eine Erhöhung der Hebesätze zur Deckung der kommunalen Ausgaben, in Betracht gezogen werden muss.

 

Die dargestellte Situation stellt die Realisierbarkeit des gefassten Konsolidierungsbeschlusses in Frage:

 

 

3.   Konsolidierungsbeschluss

 

Im HFA - als Entscheider über Ratsangelegenheiten aufgrund der pandemiebedingten Kompetenzübertragung gem. § 60 GO NRW vom 18.01.2021 - am 15.06.2021 wurden Eckpunkte für die Haushaltsplanung 2022 beschlossen (VL 091/2021). U.a. wurde die Höhe der maximalen Neuverschuldung mit 5 Mio. € für die Haushaltsjahre 2022 – 2026 festgelegt.

 

Die vorangestellten Ausführungen unter 1. und 2. machen deutlich, dass dieses beschlossene Konsolidierungsziel, wenn die Pflichtaufgaben umfänglich – auch wenn erheblich „abgespeckt“ auf das dringend und zwingend Notwendige beschränkt – umgesetzt werden sollen, nicht erfüllt werden kann.  Allein durch die anstehenden zusätzlichen pflichtigen Investitionen – Neubau einer OGS-Kita sowie einer weiteren Flüchtlingsunterkunft – wird die maximale Neuverschuldung weit überschritten.

 

Als weiteres Ziel wurde beschlossen, den 2021 bestehenden Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,9 Mio. € jährlich um 550 T€ zu reduzieren, um im Jahr 2026 einen Jahresüberschuss von 850 T€ zu erzielen. Gleichzeitig sollte der Cash-Flow bis zum Jahr 2026 einen positiven Wert von 1,4 Mio. € ausweisen, um damit die hochgerechnete Tilgungslast (Basis: max. 5 Mio. € zusätzliche Darlehenssumme bis 2026) finanzieren zu können (vgl. Anlage 1 aus VL 091/2021). Diese Ziele im Rahmen der Haushaltsaufstellung und -beratung für das Jahr 2023 einzuhalten, wird Verwaltung und Politik vor gewaltige Herausforderungen stellen. Erschwert dürfte die Situation zudem werden durch den Wegfall der Möglichkeit der NKF-CIG Isolierung, dem bevorstehenden Zinsanstieg für aufzunehmende Darlehen und der fraglichen steuerlichen Entwicklung nicht zuletzt bedingt durch den Ukrainekrieg. 

 

Das Konsolidierungsziel einer beschränkten Kreditaufnahme ist aufgrund der pflichtigen Aufgabenstellungen wie Bereitstellung von Kindertagesplätzen, Klassen- und Ganztagsbetreuungsräumen sowie Feuerwehrgerätehäusern nicht einzuhalten. Als Steuerungsmöglichkeiten, die zusätzlichen Kreditermächtigungen möglichst gering zu halten, stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Realisierung der Maßnahmen mit einem möglichst geringen Budget

 

  • Streckung der Maßnahmen auf einem möglichst langen Zeitraum

 

  • Priorisierung der Maßnahmen nach zwingend notwendigen und unabweisbaren Dingen

 

  • Darlehensaufnahmen mit maximaler Laufzeit/ angepasst an die jeweilige Nutzungsdauer

 

  • Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in Höhe der zusätzlichen Zins- und Tilgungslasten

 

 

Beispiel:

Eine zusätzliche Kreditaufnahme von rd. 10 Mio. € verursacht bei einer 30jährigen Laufzeit eines Tilgungsdarlehens mit einem angenommenen Zinssatz von 2% eine zusätzliche Belastung von rd. 580 T€.

Dem gegenübergestellt werden könnte eine Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 10 Prozentpunkten (von 430 auf 440%) sowie eine Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte (von 590 auf 640%). Die daraus zu erzielenden Mehrerträge von rd. 195 T€ bzw. 362 T€, insgesamt 557 T€, könnten dann die zusätzliche Schuldendienstbelastung für die zwingend notwendigen Investitionen in Kitas, Schulen und Feuerwehr decken.

 

Eine entsprechende Modifizierung des Konsolidierungsbeschlusses wird verwaltungsseitig vorgeschlagen.

 

 

 


Anlagen:

Erweiterte Finanzplanung, Stand 25.05.2022