Beschlussvorschlag:
Ein
Verfahren für die Teilaufhebung des bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 84
„Appelhülsen Nord II“ und die 87. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“ im Parallelverfahren für das Plangebiet
wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ wurde im Jahr 2001 rechtskräftig und
sollte eine weitreichende Wohnbauentwicklung im Ortsteil Appelhülsen
ermöglichen. Die in Anlage 1 in Rot dargestellten Flächen wurden aufgrund
immissionsschutzrechtlicher Probleme jedoch keiner Wohnbauentwicklung
zugeführt, sodass nach nunmehr 20 Jahren keine Umsetzung des Bebauungsplanes
auf den betreffenden Flächen erfolgt ist.
Die
Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, anzuregen, eine Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 84 „Applehülsen Nord II“ sowie eine dementsprechende 87.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“ im
Parallelverfahren einzuleiten. Die betreffenden Flächen sind derzeit im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Eine Rücknahme dieser
Flächen würde bewirken, dass die Flächen den sogenannten
Siedlungsflächenreserven der Gemeinde Nottuln zurückgeführt werden. Jede
Gemeinde bekommt seitens der Bezirksregierung sogenannte
Siedlungsflächenreserven zugewiesen, die eine Gemeinde als Wohnbauflächen im
Flächennutzungsplan ausweisen kann. Seit nunmehr 20 Jahren sind durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ und der
entsprechenden Ausweisung im Flächennutzungsplan dargestellt und damit
gebunden. Die Gemeinde Nottuln würde sich mit einer Teilaufhebung und der
Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten handlungsfähiger für die
Ausweisung neuer Wohnbauflächen (ca. 19 ha) machen. Durch die Rücknahme dieser
Flächen aus dem Flächennutzungsplan können zukünftig weitere Flächen der
Gemeinde Nottuln als Wohnbaufläche entwickelt werden. Dies wäre unter den
vorhandenen Bedingungen nur eingeschränkt möglich.
Aufgrund
der Tatsache, dass es sich bei dem Bauleitplanverfahren Nr. 84 um ein Verfahren
handelt, dass über die Jahre immer wieder politisch beraten wurde und
vielfältige Szenarien durchlaufen hat, möchte sich die Verwaltung seitens der
Politik den Arbeitsauftrag für die Bearbeitung dieses Verfahrens geben lassen.
Mit der Einleitung des Verfahrens würde die Verwaltung in die tiefergehende
Bearbeitung des Verfahrens einsteigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ist
beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren durch ein externes Planungsbüro
abwickeln zu lassen.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 84
„Appelhülsen Nord II“ sowie der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan