Betreff
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ sowie die 87. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“ im Parallelverfahren
Vorlage
091/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren für die Teilaufhebung des bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ und die 87. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“ im Parallelverfahren für das Plangebiet wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ wurde im Jahr 2001 rechtskräftig und sollte eine weitreichende Wohnbauentwicklung im Ortsteil Appelhülsen ermöglichen. Die in Anlage 1 in Rot dargestellten Flächen wurden aufgrund immissionsschutzrechtlicher Probleme jedoch keiner Wohnbauentwicklung zugeführt, sodass nach nunmehr 20 Jahren keine Umsetzung des Bebauungsplanes auf den betreffenden Flächen erfolgt ist.

 

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, anzuregen, eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Applehülsen Nord II“ sowie eine dementsprechende 87. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“ im Parallelverfahren einzuleiten. Die betreffenden Flächen sind derzeit im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Eine Rücknahme dieser Flächen würde bewirken, dass die Flächen den sogenannten Siedlungsflächenreserven der Gemeinde Nottuln zurückgeführt werden. Jede Gemeinde bekommt seitens der Bezirksregierung sogenannte Siedlungsflächenreserven zugewiesen, die eine Gemeinde als Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan ausweisen kann. Seit nunmehr 20 Jahren sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ und der entsprechenden Ausweisung im Flächennutzungsplan dargestellt und damit gebunden. Die Gemeinde Nottuln würde sich mit einer Teilaufhebung und der Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten handlungsfähiger für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen (ca. 19 ha) machen. Durch die Rücknahme dieser Flächen aus dem Flächennutzungsplan können zukünftig weitere Flächen der Gemeinde Nottuln als Wohnbaufläche entwickelt werden. Dies wäre unter den vorhandenen Bedingungen nur eingeschränkt möglich.

 

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Bauleitplanverfahren Nr. 84 um ein Verfahren handelt, dass über die Jahre immer wieder politisch beraten wurde und vielfältige Szenarien durchlaufen hat, möchte sich die Verwaltung seitens der Politik den Arbeitsauftrag für die Bearbeitung dieses Verfahrens geben lassen. Mit der Einleitung des Verfahrens würde die Verwaltung in die tiefergehende Bearbeitung des Verfahrens einsteigen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es ist beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren durch ein externes Planungsbüro abwickeln zu lassen.

 


Anlagen:

Anlage 1:        Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ sowie der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“

Anlage 2:         Auszug Flächennutzungsplan