Beschlussvorschlag:
Da das
Vorhaben nach § 12 ÖPNVG derzeit nicht förderfähig ist, schlägt die Verwaltung
vor, aufgrund der aktuellen Haushaltslage, derzeit von der Errichtung eines
solchen beheizbaren Warteraums abzusehen, bei zukünftigen Planungen jedoch die
Möglichkeit einer Errichtung eines solchen Warteraums ggf. zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Am
07.07.2021 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der CDU - Fraktion zugegangen,
der die Einrichtung eines beheizten Warteraums am Bahnhof Nottuln-Appelhülsen
begehrt.
Im Antrag
wird ausgeführt, dass das Mobilitätsverhalten der Menschen im Wandel sei und
der Radverkehr sowie der ÖPNV in den letzten Jahren einen Zuwachs verzeichne.
Bahnhöfe und Mobilstationen nähmen dabei eine Schlüsselrolle als multi- und
intermodale Verknüpfungspunkte ein. Die Attraktivität und Aufenthaltsqualität
von Bahnhöfen und Mobilstationen würde dabei über die Akzeptanz in der Nutzung
der entsprechenden Mobilitätsangebote entscheiden. Dazu zähle auch ein
windgeschützter, beheizbarer Warteraum insbesondere in der kalten Jahreszeit,
der die Wartezeiten auf entsprechende Verkehrsmittel angenehmer machen würde.
Für die Errichtung des beheizten Warteraums böte sich eine Finanzierung über
die Infrastrukturförderung des NWL an, der derartige Vorhaben mit bis zu
90%iger Förderquote unterstütze.
Wie im ursprünglichen
Beschlussvorschlag des Antragsstellers (104/2021) gefordert, hat die
Gemeindeverwaltung dazu Gespräche mit dem Zweckverband Nahverkehr
Westfalen-Lippe (NWL) aufgenommen, um die generellen Fördermöglichkeiten zu
prüfen. Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass es sich um ein förderfähiges
Vorhaben handele, ergibt sich nun folgender Sachverhalt:
Nach
Aussage des NWL ist „die Errichtung eines beheizbaren Warteraums am Bahnhof
Appelhülsen nach §12 ÖPNVG […] nicht möglich, da die Zuständigkeit für adäquate
Wetterschutzeinrichtungen an Bahnhöfen bei der DB liegt. Der Bahnhof
Appelhülsen wurde vor kurzem bereits barrierefrei ausgebaut und mit
entsprechenden Wetterschutzeinrichten gemäß des DB Standards errichtet. Des
Weiteren liegen am Bahnhof Appelhülsen keine Besonderheiten vor, die ein
weiteres Handeln notwendig werden lässt.“.
Weiterhin
ergab eine erste Recherche, dass die Anschaffung eines Standard-Containers, der
zu einem Warteraum umgebaut werden würde (20 Fuß, PVC Bodenbelag, Isolierung,
Innenverkleidung, einfache Außentür mit Zylinderschloss, einfaches
Kunststoff-Dreh-Kippfenster, LED-Grundbeleuchtung, Elektrokonvektor, Kabelage),
mit mindestens 15.000 € brutto zu Buche schlägt. Je nach Größe des Containers,
(Innen-)Ausstattung, (Sitz-)Mobiliar, Verglasung, sowie weiterer Ausstattungsmerkmale
ist jedoch mit deutlich höheren Anschaffungskosten zu rechnen.
Die
Container verfügen aufgrund des „mobilen“ Einsatzes sowie den begrenzten
Möglichkeiten am Aufstellungsort lediglich über Stromheizungen. Diese sind, je
nach Größe des Containers, für eine adäquate Heizungsleistung ausreichend groß
zu dimensionieren. Verfügt ein solcher Container lediglich über eine einfache
Dämmung sowie große Fensterfronten, ist der Energieeinsatz wesentlich größer.
Gerade in Zeiten steigender Energie- und Strompreise würde sich dies vor allem
in den Herbst- und Wintermonaten in einem hohen Energieverbrauch und somit
recht hohen Betriebskosten niederschlagen.
Um
Vandalismusschäden oder andere Straftaten im Nachgang gegebenenfalls ermitteln
zu können, bestand zudem der Wunsch einer Videoüberwachungsmöglichkeit. Ein
solches Überwachungssystem, wie es beispielsweise in den Bussen des RVM zum
Einsatz kommt, würde rund 2.000 € für die Anschaffung kosten, Installationen
und Sonderwünsche sind dabei jedoch nicht berücksichtigt.
Des
Weiteren sind die Kosten für möglichen Grunderwerb oder Pacht, die zur
Errichtung notwendigen Tiefbau-Arbeiten, die Montage des Wartehäuschens, anfallende
Wartungs- und Personalkosten sowie identitätsbasierte Zugangssysteme noch nicht
berücksichtigt - können derzeit jedoch auch nicht beziffert werden. Weiterhin
kann keine Aussage zu möglichen Preissteigerungen durch die verschiedenen
derzeit bestehenden Krisen getätigt werden.
Nach
ersten Gesprächen scheint sich außerdem, im Rahmen der Erprobung von
Mobilstation (Muster-Mobilstation in Senden) sowie dem Versuch, diese in die
Fläche zu bringen, eine explizite Fördermöglichkeit abzuzeichnen, die sich auf
die Errichtung von Mobilstationen fokussiert. Perspektivisch böte sich
eventuell also die Möglichkeit, entsprechende Fördermittel für Mobilstationen
(sowie möglicherweise daran angeschlossene beheizbare Warteräume) in Anspruch
zu nehmen.
Die
Gemeinde Nottuln hat aktuell die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes an das Ingenierbüro
energielenker projects GmbH vergeben. Im Rahmen der Konzepterstellung soll
neben der Verbesserung bestehender Mobilitätsangebote, auch der
„new-mobility“-Aspekt berücksichtigt werden, welcher sich auch mit dem Thema
„Mobilstationen“ beschäftigt.
Vor dem
Hintergrund der defizitären Haushaltslage, den ausstehenden Ergebnissen des
Mobilitätskonzeptes sowie eventuell der Einrichtung einer neuen Förderkulisse,
schlägt die Verwaltung vor, derzeit von der Errichtung eines solchen
beheizbaren Warteraums abzusehen, die Fragestellung des betreffenden Antrages
und deren konkrete Inhalte bei künftigen Planungen jedoch ggf. zu
berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
Vorhaben ist nicht nach § 12 ÖPNVG förderfähig. Somit müssten sämtliche Kosten
aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. Diese belaufen sich geschätzt auf
mindestens 17.000 € für die reine Anschaffung. Montage-, Betriebs-,
Instandhaltungs- und möglicherweise anfallende Personalkosten sind nicht
berücksichtigt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen derzeit jedoch nicht zur
Verfügung.
Anlagen:
keine